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IHK zu Schwerin informiert: Frist verlängert für „Gründercoaching Deutschland“

Die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ ist bis zum 31.12.2014 verlängert. Damit wurde eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen Förderperiode vermieden. Das Programm „Gründercoaching Deutschland“ ist ein Beratungsförderprogramm für

  • Veröffentlicht Juni 12, 2014

ihk-schwerinDie Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ ist bis zum 31.12.2014 verlängert. Damit wurde eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen Förderperiode vermieden.

Das Programm „Gründercoaching Deutschland“ ist ein Beratungsförderprogramm für Existenzgründer und Jungunternehmen. In den ersten fünf Jahren nach der Gründung können Beratungsleistungen zur Unterstützung bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in Anspruch genommen werden.

Regionalpartner der KfW in Mecklenburg-Vorpommern sind die Industrie- und Handelskammern (IHKs) und die Handwerkskammern (HWKs). Die Anträge auf „Gründercoaching Deutschland“ sind bis spätestens 15.12.2014 in der Antragsplattform unter www.kfw.de einzustellen.

Ansprechpartner bei der IHK zu Schwerin sind Ulrike Fahden, Tel.: 0385 5103-307, E-Mail: fahden@schwerin.ihk.de sowie Frank Witt, Tel.: 0385 5103-306, E-Mail: witt@schwerin.ihk.de.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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