Sa, 20. April 2024
Close

IHK zu Schwerin: Jetzt Überbrückungshilfe IV beantragen – Schließungen mit großem „Aber“ möglich

Auf der Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können prüfende Dritte für Unternehmen mit wesentlichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen ab sofort Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Darüber informierte die Industrie- und Handelskammer

  • Veröffentlicht Januar 11, 2022
Das Ludwig-Bölkow-Haus in Schwerin | Foto: IHK zu Schwerin

Auf der Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können prüfende Dritte für Unternehmen mit wesentlichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen ab sofort Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Darüber informierte die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.

Antragsberechtigt sind dabei Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, sowie Start-ups mit einem Gründungsdatum bis 30. September 2021. Voraussetzung für die Gewährung der Hilfen sind coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat des Zeitraumes Januar bis März 2022, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Besondere Vorschriften gelten für Unternehmen gegründet zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. September 2021, sowie in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen. „Erfreulich ist, dass der Bund die Forderung unter anderem auch der IHK zu Schwerin berücksichtigt hat, wonach freiwillige Schließungen aufgrund von Unrentabilität sich nicht nachteilig auf die Förderung auswirken dürfen“, erläutert Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.

Förderung auch bei freiwilliger Schließung – aber (vorerst) nur bis 31. Januar

Ganz so erfreulich, wie Siegbert Eisenach es darstellt, ist eben dieser Punkt aber aus momentaner Sicht (noch) nicht. Denn, so schreibt es auch die IHK, Unternehmen sind auch dann antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe IV, wenn sie im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 wegen behördlich angeordneten coronabedingten Einschränkungen wie der 3G- oder 2G-Regel ihre Öffnungszeiten stark reduzieren mussten. Der gleiche Zeitraum gilt für freiwillige Schließungen. „Auch die Forderung aus der Wirtschaft, die durch 3G-, 2G- und 2G+-Kontrollen entstehenden zusätzlichen Personalkosten zu berücksichtigen, wurde umgesetzt“, erläutert Eisenach weiter.

Wichtig ist also, dass die Überbrückungshilfe IV zwar bis Ende März gewährt wird, freiwillige Schließungen und Reduzierungen der Öffnungszeiten hingegen derzeit nur bis zum 31. Januar möglich sind (FAQ Punkt 1.2). Ob und inwieweit es über diesen Zeitraum hinaus in diesem Punkt eine Verlängerung gibt, steht komplett in den Sternen. Hier müssen auch die Kammern aus Mecklenburg-Vorpommern dringend weiter ihren Einfluss dahingehend geltend machen, dass diese Regelung so lange gilt, wie die Corona-Maßnahmen befristete, freiwillige Schließungen als bessere Entscheidung dastehen lassen, als eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs.
Wichtig bei einer freiwilligen Schließung ist zudem, darüber hatten wir bereits Ende vergangener Woche berichtet, im Falle gewünschter Kurzarbeitergelder bei einer freiwilligen Schließung die Situation im Vorfeld genau mit der Bundesagentur für Arbeit zu besprechen. Denn es hat offenbar schon wiederholt Kurzarbeitergeld-Bescheide gegeben, die genau in diesem Fall eine Zahlung ausschlossen.

 

Weitere Informationen durch die IHK wie auch im Web

Details zu Sonderabschreibungen im Handel, erhöhtem Eigenkapitalzuschuss für private Betreiber von Weihnachtsmärkten, Schausteller und Marktkaufleute sowie besonderen Förderungen bezüglich Aus-und Vorbereitungskosten in der Reise- bzw. Veranstaltungs- und Kulturbranche sind in den veröffentlichen FAQ enthalten. Weitere Informationen zum Thema stellt die IHK zu Schwerin zudem aktuell auch online zur Verfügung.

Die IHK zu Schwerin steht weiterhin mit ihrer Corona-Hotline unter (0385-) 5103-103 für gewerbliche Anfragen rund um das Thema Corona zur Verfügung. Alle weiteren Anfragen beantworten die IHK-Fachleute gerne unter (0385-) 5103-111.

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert