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IHK zu Schwerin: Überbrückungshilfe wird fortgeführt

Die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen führen erneut in zahlreichen Branchen zu wirtschaftlichen Problemen. Dies hat auch die Politik erkannt. Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird daher nun bis Ende März 2022

  • Veröffentlicht Dezember 7, 2021
Die Überbrückungshilfen des Bundes sollen weiter fließen. Die IHK zu Schwerin berät auch dazu. | Foto: privat

Die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen führen erneut in zahlreichen Branchen zu wirtschaftlichen Problemen. Dies hat auch die Politik erkannt. Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird daher nun bis Ende März 2022 im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV fortgeführt. Dies teilte die IHK zu Schwerin Ende vergangener Woche mit. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV die Erstattung von bis zu 90 Prozent der anfallenden Fixkosten. Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein coronabedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019.

 

Wieder Eigenkapitalzuschuss möglich

Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten besonders schwer und von Schließungen betroffene Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen ergänzenden Eigenkapitalzuschuss. Betriebe, die im Dezember 2021 und Januar 2022 einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen, können in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung wie zum Beispiel Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen erhalten. Für die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffenen Schausteller, Marktleute und private Veranstalter beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent.

Ebenfalls besteht die Neustarthilfe für Soloselbständige weiter fort. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige somit weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten.

 

Antragsverfahren

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Auch für die Überbrückungshilfe IV sind Abschlagszahlungen vorgesehen.

Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können dabei nunmehr rückwirkend bis zum 31. März 2022 gestellt werden. Für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Die IHK zu Schwerin informiert und berät unter der Corona-Hotline 0385 5103-103 zu den Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern; sowie auf ihrer Webseite www.ihkzuschwerin.de.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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