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Immobilieneigentümer erhalten dieser Tage offizielle Post

Der Zensus 2022 ist die in diesem Jahr geplante Volkszählung. Um an die Daten zu kommen, fragt der Staat entsprechende Daten ab. Immobilieneigentümer bekommen daher in diesen Tagen Post. Und

  • Veröffentlicht Mai 11, 2022
Speziell bei Immobilieneigentümern flattern in diesen Tagen nicht nur die Zeitung sondern zwei offizielle Schreiben in den Postkasten. | Foto: privat

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer könnten in den kommenden Tagen gleich zwei Briefe der Landesverwaltung gleichzeitig in ihrem Briefkasten vorfinden. Dabei handelt sich um zwei verschiedene Schreiben, von denen keines ungelesen im Papierkorb landen darf. Denn drin sind wichtige Inhalte.

 

Volkszählung – „Zensus 2022“ – fragt Daten ab

So erfolgt in den kommenden Tagen im Zuge des Zensus 2022 in ganz Deutschland, also der in diesem Jahr stattfindenden Volkszählung, ein Briefversand seitens der Statistischen Ämter an Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen. Dabei geht es um Erhebungen, wie viele Menschen eigentlich derzeit in Deutschland leben, wie sie arbeiten und auch wohnen. Dabei erfolgt auch eine Zählung von Gebäuden und Wohnungen. Das damit verbundene Ziel ist, „flächendeckend und vollzählig alle am Stichtag 15. Mai bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen zu erfassen“, erklärt Innenminister Christian Pegel den Inhalt des einen Schreibens.

 

Informationen rund um die Grundsteuerreform kommen

Das zweite Schreiben kommt von einem wohl bei den meisten wenig beliebten Amt. Es meldet sich nämlich das Finanzamt. „Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Im Mai erhalten alle den Finanzämtern bekannten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daher ein Schreiben vom Finanzamt, in dem über die Grundsteuerreform, die erforderliche Erklärung sowie das dafür benötigte Aktenzeichen informiert wird“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue. Das Schreiben solle dabei der Information aller Betroffenen dienen. „Die Erklärung kann zwar nicht vor dem 1. Juli bearbeitet werden. Aber schon jetzt können erste Vorbereitungen getroffen werden, z. B. durch Zusammentragen der für die Erklärung erforderlichen Angaben und Daten oder durch eine Online-Registrierung bei ‚Mein Elster'“, so der Minister.

 

Alle Antworten digital möglich – aber auch „klassisch“

Sollte eine elektronische Datenübermittlung nicht möglich sein, stellen die Finanzämter ab dem 1. Juli 2022 auch Erklärungsvordrucke in Papierform bereit. Das erklärte Ziel der Ämter ist allerdings möglichst viele Steuererklärungen auf dem digitalen Weg zu erhalten. So könnten Verzögerungen wie auch Fehler in der Bearbeitung zumindest deutlich reduziert werden. „Weil während der Erstellung der elektronischen Erklärungen bereits Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden“, so Minister Geue.

 

Parallele Datenerhebung ist aktuell nicht zu verhindern

Christian Pegel und Dr. Heiko Geue weisen darauf hin, dass alle, die die Schreiben bekommen auch gesetzlich zum Auskunft über ihre Immobilie verpflichtet seien. Die nun erfolgende parallele Datenerhebung lasse sich nicht vermeiden, da unterschiedliche Behörden unterschiedliche Merkmale abfragen. Eine Zusammenlegung sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Auch dürften die Ämter die Daten untereinander nicht austauschen. Der Datenschutz stehe dagegen. „Als auch für Digitalisierung zuständiger Minister gehe ich aber davon aus, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird. Ein wesentliches Ziel der Digitalisierung unserer Verwaltung ist, dass sie bürgerfreundlicher wird und dafür auch besser vernetzt auf bei anderen Behörden erfasste Daten zurückgreifen kann. Dafür sind neben technischen vor allem noch die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen“, sagte Christian Pegel.

Wer nach Erhalt der Schreiben konkrete Fragen hat, kann sich an den jeweiligen Absender wenden. Denn die Finanzämter können nicht zum Zensus und das Statistische Amt nicht zur Grundsteuerreform informieren.

Informationen zum Zensus: www.zensus2022.de

Informationen zur Grundsteuerreform: www.steuerportal-mv.de.

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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