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Informationsabend am 05.02.2014: Vortrag zum Betreuungsrecht

Menschen, die für ein Familienmitglied Entscheidungen übernehmen müssen, sehen sich mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Das „Zentrum Demenz“ informiert über das umfassende Betreuungsrecht am 05. Februar im Schleswig-Holstein-Haus. Was unterscheidet

  • Veröffentlicht Februar 5, 2014

SoziusMenschen, die für ein Familienmitglied Entscheidungen übernehmen müssen, sehen sich mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Das „Zentrum Demenz“ informiert über das umfassende Betreuungsrecht am 05. Februar im Schleswig-Holstein-Haus.

Was unterscheidet eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungsverfügung? Was kann und soll eine Patientenverfügung bewirken? Auf diese und andere Fragen wird Peter Winterstein, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock und 1. Vorsitzender des Betreuungsgerichtstag e.V., eingehen. Der Referent begleitete das reformierte Betreuungsrecht von Beginn an und kann so Neuerungen des Gesetzes im Wandel der Zeit vorstellen. Der Informationsabend findet am 05. Februar um 17 Uhr im Schleswig-Holstein-Haus statt. Im Anschluss an den Vortrag wird zur Gesprächsrunde eingeladen. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Nachfragen zur Veranstaltung können zudem gern an das „Zentrum Demenz“ unter der Telefonnummer (0385) 52133818 gestellt werden.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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