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Innenministerium bestätigt: Ordner enthalten keine Todeslisten

Schwerin, 08.09.2017 (red/pm). Dem Innenministerium sind nun Ordner übersandt worden, die bei der Hausdurchsuchung Ende August sichergestellt wurden. Wie das Innenministerium nun bestätigt, gab es keine "Todesliste". 

  • Veröffentlicht September 8, 2017

Schwerin, 08.09.2017 (red/pm). Dem Innenministerium sind nun Ordner übersandt worden, die bei der Hausdurchsuchung Ende August sichergestellt wurden. Wie das Innenministerium nun bestätigt, gab es keine „Todesliste“. 

Bild: niteshift/Wikipedia

Im Zusammenhang mit dem vom Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahren und den Durchsuchungen am 28.08.2017 bei zwei Beschuldigten und weiteren nicht tatverdächtigen Dritten waren „Listen“ zu Personen, gegen die in einem „Krisenfall“ durch die Beschuldigten auch physische Maßnahmen ergriffen werden sollen, Gegenstand der Tatvorwürfe.

Zur Gefährdungsbewertung sowie gegebenenfalls erforderlicher Gefahrenabwehrmaßnahmen hatte das Innenministerium den Generalbundesanwalt um Übermittlung eines aussagefähigen Sachstandes gebeten.

 

Auswertung ergab keinen Hinweis auf „Todesliste“

 

Vorbehaltlich der noch weiter laufenden Asservatenauswertung hat das BKA jetzt dem LKA M-V Unterlagen aus sichergestellten Ordnern übersandt. Die übersandten Ordner stellen keine Liste gefährdeter Personen dar und nach Feststellung des BKA besteht gegenwärtig auch keine unmittelbare Gefährdung. Losgelöst von den weiteren Ermittlungen des BKA werden die Unterlagen durch die Landespolizei jetzt dahingehend ausgewertet, in welchem Kontext zum Beispiel Personen genannt werden und ob sich daraus Handlungsbedarf für die Polizei ergibt. Je nach Ergebnis der Bewertung werden die Personen im Einzelfall umgehend kontaktiert.

Im Übrigen hat das BKA in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die übersandten Unterlagen nur zu polizeiinternen Zwecken im LKA M-V genutzt werden dürfen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die im BKA geführten Ermittlungen im Verfahren des Generalbundesanwalt noch nicht abgeschlossen sind.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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