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Eilantrag gegen Auflagen:
Streit um „Jamel rockt den Förster“ vor Gericht

Der Streit um das Festival „Jamel rockt den Förster“ geht vor Gericht: Die Veranstalter wehren sich per Eilantrag gegen Auflagen wie ein Alkoholverbot und die Pachtforderung der Gemeinde Gägelow.

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  • Veröffentlicht Juni 27, 2025
Jamel rockt den Förster Festival 2025
Der Stre­it um „Jamel rockt den Förster” liegt beim Ver­wal­tungs­gericht in Schw­erin. (Archiv­bild) Foto: Chris Loose

 

Die Ver­anstal­ter des Fes­ti­vals „Jamel rockt den Förster“ haben beim Ver­wal­tungs­gericht Schw­erin einen Eilantrag gestellt, um angekündigte behördliche Aufla­gen im Vor­feld der diesjähri­gen Aus­gabe rechtlich prüfen zu lassen. Das bestätigte Recht­san­wältin Ste­fanie Schork, die den ver­anstal­tenden Vere­in „GFS – Gemein­sam für Frieden und Sol­i­dar­ität e.V.“ sowie IG Met­all und DGB Nord juris­tisch ver­tritt.

Wie Schork gegenüber der Deutschen Presse-Agen­tur (dpa) mit­teilte, richtet sich der Antrag ins­beson­dere gegen die dro­hende Unter­sa­gung der Nutzung zweier gemein­deeigen­er Flächen sowie ein von der Ver­samm­lungs­be­hörde angekündigtes Alko­holver­bot. Die Flächen waren in den ver­gan­genen Jahren kosten­frei genutzt wor­den – in diesem Jahr fordert die Gemeinde Gägelow erst­mals eine Pacht in Höhe von rund 8.000 Euro. Die Ver­anstal­ter hat­ten das Fes­ti­val daraufhin am 9. Mai 2025 als poli­tis­che Ver­samm­lung angemeldet.

Laut Schork sei eine E‑Mail der zuständi­gen Behörde vom Mon­tag Aus­lös­er des Antrags gewe­sen. Darin sei mit­geteilt wor­den, dass die Nutzung der Grund­stücke unter­sagt werde, da sie im Eigen­tum der Gemeinde stün­den und keine ver­tragliche Vere­in­barung vor­liege. „Wir wollen im Vor­feld ver­hin­dern, dass die Ver­anstal­tung durch solche Maß­nah­men erhe­blich eingeschränkt oder gefährdet wird“, so Schork.

Landkreis verweist auf Rechtsprechung

Der Lan­drat des Kreis­es Nord­west­meck­len­burg, Tino Schomann, erk­lärte auf dpa-Anfrage, dass die Flächen ohne Nutzungsvere­in­barung nicht zur Ver­fü­gung stün­den. Dies entspreche der aktuellen Recht­sprechung und einem Beschluss des Ver­wal­tungs­gerichts Schw­erin vom 8. Mai 2024. Einen Anspruch auf kosten­freie Nutzung gebe es dem­nach nicht. Schomann betonte, dass behördliche Aufla­gen – wie etwa ein Alko­holver­bot – im Rah­men der geset­zlichen Möglichkeit­en zuläs­sig seien, wenn sie dem Schutz der öffentlichen Ord­nung dienen.

Man habe mit den Ver­anstal­tern bere­its mehrere Koop­er­a­tions­ge­spräche geführt, so der Lan­drat weit­er. Die Ein­re­ichung des Eilantrags beim Gericht nehme man mit Ver­wun­derung zur Ken­nt­nis, da aus Sicht der Ver­wal­tung derzeit keine Eilbedürftigkeit beste­he. Die Ver­samm­lungs­be­hörde werde weit­er­hin trans­par­ent und im Rah­men der geset­zlichen Vor­gaben han­deln – auch bei beste­hen­dem poli­tis­chen Inter­esse an der Ver­anstal­tung.

Die Ver­anstal­ter beto­nen, dass „Jamel rockt den Förster“ von einem gemein­nützi­gen Vere­in organ­isiert werde und eine nicht-kom­merzielle poli­tis­che Ver­samm­lung darstelle. Das Ver­wal­tungs­gericht Schw­erin hat­te diesen Charak­ter bere­its mit Beschluss vom Mai 2024 bestätigt. Die Gemeinde hinge­gen sieht laut Angaben der Ver­anstal­ter einen kom­merziellen Zweck, was aus deren Sicht eine Fehlbe­w­er­tung sei.

Auf dpa-Anfrage teilte Tore Degenkolbe, Sprech­er des Kreis­es Nord­west­meck­len­burg, mit, dass derzeit geprüft werde, ob die Ver­anstal­tung im Rah­men ein­er Ver­samm­lung durchge­führt wer­den kann. Die Anmel­dung der Fam­i­lie Lohmey­er, die das Fes­ti­val 2007 ins Leben rief, umfasst den Zeitraum vom 11. bis 28. August 2025.

Festival mit gesellschaftlicher Bedeutung

„Jamel rockt den Förster“ gilt über die Region hin­aus als bedeu­tende Ver­anstal­tung gegen Recht­sex­trem­is­mus. In den ver­gan­genen Jahren trat­en dort namhafte Kün­stler wie Her­bert Gröne­mey­er, Die Ärzte, Fettes Brot und Campino auf. Die Ini­tia­toren Horst und Bir­git Lohmey­er wur­den mehrfach für ihr zivilge­sellschaftlich­es Engage­ment aus­geze­ich­net, zulet­zt mit dem Ver­di­en­stor­den des Lan­des Meck­len­burg-Vor­pom­mern und dem Aach­en­er Frieden­spreis.

Wie das Ver­wal­tungs­gericht über den Eilantrag entschei­det, ist derzeit noch offen. Bei­de Seit­en beto­nen, dass sie an ein­er recht­skon­for­men Lösung inter­essiert sind.