Eilantrag gegen Auflagen:
Streit um „Jamel rockt den Förster“ vor Gericht
Der Streit um das Festival „Jamel rockt den Förster“ geht vor Gericht: Die Veranstalter wehren sich per Eilantrag gegen Auflagen wie ein Alkoholverbot und die Pachtforderung der Gemeinde Gägelow.

Die Veranstalter des Festivals „Jamel rockt den Förster“ haben beim Verwaltungsgericht Schwerin einen Eilantrag gestellt, um angekündigte behördliche Auflagen im Vorfeld der diesjährigen Ausgabe rechtlich prüfen zu lassen. Das bestätigte Rechtsanwältin Stefanie Schork, die den veranstaltenden Verein „GFS – Gemeinsam für Frieden und Solidarität e.V.“ sowie IG Metall und DGB Nord juristisch vertritt.
Wie Schork gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, richtet sich der Antrag insbesondere gegen die drohende Untersagung der Nutzung zweier gemeindeeigener Flächen sowie ein von der Versammlungsbehörde angekündigtes Alkoholverbot. Die Flächen waren in den vergangenen Jahren kostenfrei genutzt worden – in diesem Jahr fordert die Gemeinde Gägelow erstmals eine Pacht in Höhe von rund 8.000 Euro. Die Veranstalter hatten das Festival daraufhin am 9. Mai 2025 als politische Versammlung angemeldet.
Laut Schork sei eine E‑Mail der zuständigen Behörde vom Montag Auslöser des Antrags gewesen. Darin sei mitgeteilt worden, dass die Nutzung der Grundstücke untersagt werde, da sie im Eigentum der Gemeinde stünden und keine vertragliche Vereinbarung vorliege. „Wir wollen im Vorfeld verhindern, dass die Veranstaltung durch solche Maßnahmen erheblich eingeschränkt oder gefährdet wird“, so Schork.
Landkreis verweist auf Rechtsprechung
Der Landrat des Kreises Nordwestmecklenburg, Tino Schomann, erklärte auf dpa-Anfrage, dass die Flächen ohne Nutzungsvereinbarung nicht zur Verfügung stünden. Dies entspreche der aktuellen Rechtsprechung und einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 8. Mai 2024. Einen Anspruch auf kostenfreie Nutzung gebe es demnach nicht. Schomann betonte, dass behördliche Auflagen – wie etwa ein Alkoholverbot – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zulässig seien, wenn sie dem Schutz der öffentlichen Ordnung dienen.
Man habe mit den Veranstaltern bereits mehrere Kooperationsgespräche geführt, so der Landrat weiter. Die Einreichung des Eilantrags beim Gericht nehme man mit Verwunderung zur Kenntnis, da aus Sicht der Verwaltung derzeit keine Eilbedürftigkeit bestehe. Die Versammlungsbehörde werde weiterhin transparent und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben handeln – auch bei bestehendem politischen Interesse an der Veranstaltung.
Die Veranstalter betonen, dass „Jamel rockt den Förster“ von einem gemeinnützigen Verein organisiert werde und eine nicht-kommerzielle politische Versammlung darstelle. Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte diesen Charakter bereits mit Beschluss vom Mai 2024 bestätigt. Die Gemeinde hingegen sieht laut Angaben der Veranstalter einen kommerziellen Zweck, was aus deren Sicht eine Fehlbewertung sei.
Auf dpa-Anfrage teilte Tore Degenkolbe, Sprecher des Kreises Nordwestmecklenburg, mit, dass derzeit geprüft werde, ob die Veranstaltung im Rahmen einer Versammlung durchgeführt werden kann. Die Anmeldung der Familie Lohmeyer, die das Festival 2007 ins Leben rief, umfasst den Zeitraum vom 11. bis 28. August 2025.
Festival mit gesellschaftlicher Bedeutung
„Jamel rockt den Förster“ gilt über die Region hinaus als bedeutende Veranstaltung gegen Rechtsextremismus. In den vergangenen Jahren traten dort namhafte Künstler wie Herbert Grönemeyer, Die Ärzte, Fettes Brot und Campino auf. Die Initiatoren Horst und Birgit Lohmeyer wurden mehrfach für ihr zivilgesellschaftliches Engagement ausgezeichnet, zuletzt mit dem Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Aachener Friedenspreis.
Wie das Verwaltungsgericht über den Eilantrag entscheidet, ist derzeit noch offen. Beide Seiten betonen, dass sie an einer rechtskonformen Lösung interessiert sind.