Gericht sieht Grundrechte verletzt:
Verwaltungsgericht kippt Auflagen für „Jamel rockt den Förster“ – Landkreis empört
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat zentrale Auflagen für das Festival „Jamel rockt den Förster“ vorläufig gekippt – der Landkreis zeigt sich empört und will Beschwerde beim OVG einlegen.

Foto: Stefan Rochow
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 23. Juli 2025 zahlreiche versammlungsrechtliche Auflagen für das Festival „Jamel rockt den Förster“ außer Kraft gesetzt. Damit gab das Gericht einem Eilantrag der Veranstalter weitgehend statt. Die Entscheidung sorgt für heftige Kritik seitens des Landkreises Nordwestmecklenburg, der die Auflagen ursprünglich erlassen hatte. Landrat Tino Schomann spricht von einem „unfassbaren Vorgang“ und kündigt rechtliche Schritte an.
Das Festival „Jamel rockt den Förster“, das seit Jahren als Zeichen gegen Rechtsextremismus im mecklenburgischen Jamel stattfindet, wurde für das Jahr 2025 als politische Versammlung angemeldet. Der Landkreis hatte daraufhin verschiedene Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung erlassen – unter anderem zum Alkoholkonsum, zum Mitführen von Glasflaschen, zur Anzahl von Ordnern sowie zur Vorabnennung von Musikern und Rednern. Die Veranstalter legten dagegen Widerspruch ein und beantragten beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung – mit Erfolg.
Gericht betont Schutz der Versammlungsfreiheit
In seiner Entscheidung machte das Verwaltungsgericht deutlich, dass jede Einschränkung einer Versammlung durch Auflagen besonders begründet werden müsse. Zwar habe die zuständige Versammlungsbehörde grundsätzlich das Recht, Versammlungen mit Auflagen zu versehen, doch müsse dies im Einklang mit dem hohen verfassungsrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit geschehen. Eingriffe seien nur zulässig, wenn andernfalls eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu erwarten sei – und genau daran mangele es bei mehreren der angegriffenen Auflagen.
So kritisierte das Gericht etwa die zeitliche Begrenzung der Versammlung auf den Zeitraum vom 17. bis 27. August 2025. Die Veranstalter hatten nachträglich auch Vorbereitungsmaßnahmen und ein Demokratiecamp ab dem 11. August angemeldet. Eine gesetzliche Grundlage für die Beschränkung auf den späteren Zeitraum sei nicht ersichtlich, und konkrete Gefahrenmomente fehlten ebenfalls.
Auch die Auflage, zu Beginn der Veranstaltung bestimmte Hinweise und Regelungen öffentlich zu verlesen, wurde als unbestimmt und teils überholt eingestuft – unter anderem, weil einige der verlesenen Inhalte sich an die Versammlungsleitung selbst richteten oder durch den Beschluss des Gerichts bereits obsolet geworden seien.
Kein Verbot von Glasflaschen und Alkohol
Besonders deutlich äußerte sich das Gericht zur Auflage eines Mitführverbots für Glasflaschen sowie eines Alkoholverbots. Hier fehle es gänzlich an einer tragfähigen Gefahrenprognose. Die Richter verwiesen auf ihre eigenen Erfahrungen aus den Vorjahren, in denen es keine sicherheitsrelevanten Vorfälle mit Glasflaschen gegeben habe. Vielmehr sei deren Nutzung insbesondere durch die Teilnehmenden des Demokratiecamps üblich und unproblematisch gewesen. Auch für das Alkoholverbot bestehe keine hinreichende Grundlage. Ob Alkohol für die Durchführung einer politischen Versammlung erforderlich sei, spiele keine Rolle – die inhaltliche Gestaltung der Veranstaltung obliege grundsätzlich den Veranstaltern. Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Alkoholkonsum seien nicht belegt.
Die Auflage, vorab sämtliche Musiker, Bands und Redner zu benennen, wurde vom Gericht zwar im Grundsatz anerkannt, aber in ihrer konkreten Ausgestaltung abgeändert. Die Information solle nur der Polizei mitgeteilt werden, um etwaige Sicherheitsbewertungen zu ermöglichen. Der Veranstalter hatte zuvor auf ein mögliches „Datenleck“ hingewiesen und Erfahrungen aus früheren Jahren angeführt.
Auch hinsichtlich der Anzahl der eingesetzten Ordner stellte das Gericht fest, dass die Vorgaben des Landkreises überzogen seien. Das Festival sei keine bewegliche Demonstration, sondern eine stationäre Veranstaltung mit hohem Polizeiaufgebot. Die im Vorjahr eingesetzte, deutlich geringere Zahl an Ordnern – gegebenenfalls unterstützt durch Sicherheitsdienste – sei ausreichend.
Landkreis kritisiert Vorgehen des Gerichts scharf
Die Reaktion des Landkreises Nordwestmecklenburg ließ nicht lange auf sich warten. Landrat Tino Schomann äußerte sich mit scharfer Kritik an der Entscheidung und insbesondere am Verfahren. Ihn irritiere „mit größter an Unglauben grenzender Verwunderung“, dass das Verwaltungsgericht den Beschluss bereits vor Ablauf der gesetzten Frist am 24. Juli gefällt habe. Der Landkreis sei ausdrücklich aufgefordert worden, bis zu diesem Datum eine umfassende Antragserwiderung vorzulegen. Diese sei fristgerecht am 23. Juli eingereicht worden, aber laut Gericht nicht mehr berücksichtigt worden.
„Ich hätte niemals damit gerechnet, dass wir in unserer Demokratie diese Art der vorschnellen Gerichtsbarkeit erleben“, sagte Schomann. Es stelle sich die Frage, ob die Dringlichkeit und die Komplexität der Angelegenheit vonseiten des Gerichts angemessen gewürdigt worden seien. Das Gericht habe laut eigener Aussage die Verwaltungsakte nicht mehr zur Kenntnis genommen – ein Vorgang, den der Landrat als „unglaublich“ bezeichnete.
Der Landkreis kündigte umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald an. Die aufgehobenen Auflagen seien aus Sicht der Versammlungsbehörde wesentlich für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie basierten auf polizeilichen Einschätzungen und langjährigen Erfahrungen mit der Veranstaltung. Insbesondere das Verbot von Glasflaschen und Alkohol diene der Gefahrenabwehr und dürfe nicht leichtfertig verworfen werden.
Schomann forderte zudem Aufklärung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die als Schirmherrin von „Jamel rockt den Förster“ fungiert. Es gehe um das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren und die Sicherheit aller Beteiligten. „Dass zentrale präventive Auflagen aufgehoben wurden, halten wir für unverantwortlich“, so Schomann weiter.
Wie geht es weiter?
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die endgültige Klärung wird nun beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald erwartet. Die Veranstalter des Festivals können sich einstweilen über einen Teilerfolg freuen: Viele der restriktiven Auflagen sind vorläufig vom Tisch. Ob sie dauerhaft entfallen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Das Festival „Jamel rockt den Förster“ findet seit 2007 jährlich in dem kleinen Ort Jamel statt und versteht sich als musikalisches und gesellschaftspolitisches Zeichen gegen Rechtsextremismus. Es zieht regelmäßig hunderte Besucherinnen und Besucher aus ganz Deutschland an und steht auch dieses Jahr wieder unter dem Motto „Rock für Demokratie“.



