Di, 10. Februar 2026
Close

Gemeinnützige Arbeit statt Gefängnis:
Jeder 19. Häftling sitzt wegen Geldstrafe in Haft

In Mecklenburg-Vorpommern sitzt jeder 19. Häftling wegen einer unbezahlten Geldstrafe im Gefängnis. Gesetzesänderungen haben die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen jedoch spürbar gesenkt.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht Januar 19, 2026
Blick in den Zelllentrakt des ehemaligen Gefängnisses und heutigen Dokumentationszentrums, Foto: maxpress
Blick in den Zel­l­len­trakt des ehe­ma­li­gen Gefäng­niss­es und heuti­gen Doku­men­ta­tion­szen­trums. Foto: max­press

 

In Meck­len­burg-Vor­pom­mern sitzt sta­tis­tisch gese­hen jed­er 19. Häftling wegen ein­er nicht bezahlten Geld­strafe im Gefäng­nis. Wie ein Sprech­er des Jus­tizmin­is­teri­ums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agen­tur mit­teilte, befan­den sich im ver­gan­genen Jahr durch­schnit­tlich rund 50 Men­schen täglich wegen ein­er soge­nan­nten Ersatzfrei­heitsstrafe in den Jus­tizvol­lzugsanstal­ten des Lan­des. Ins­ge­samt waren die Gefäng­nisse in Meck­len­burg-Vor­pom­mern mit etwa 950 Insassen pro Tag belegt.

Ersatzfrei­heitsstrafen wer­den ver­hängt, wenn verurteilte Per­so­n­en eine Geld­strafe nicht bezahlen. In der Ver­gan­gen­heit wurde diese Form des Frei­heit­sentzugs deut­lich häu­figer vol­l­zo­gen. Eine bun­desweite Geset­zesän­derung zum 1. Feb­ru­ar 2024 führte jedoch zu ein­er spür­baren Ent­las­tung. Seit­dem entspricht nicht mehr jed­er unbezahlte Tages­satz einem Haft­tag, son­dern erst zwei Tagessätze führen zu einem Tag Ersatzfrei­heitsstrafe.

 

Arbeit als Alternative zum Freiheitsentzug

Darüber hin­aus hat Meck­len­burg-Vor­pom­mern ergänzende Regelun­gen einge­führt. So kann ein Tag Haft durch sechs Stun­den gemein­nützige Arbeit abgewen­det wer­den. In beson­deren Härte­fällen reichen auch drei Stun­den aus. Nach Angaben von Jus­tizmin­is­terin Jacque­line Bern­hardt gilt dies ins­beson­dere für Men­schen mit gesund­heitlichen Ein­schränkun­gen, alters­be­d­ingt eingeschränk­ter Leis­tungs­fähigkeit oder Betreu­ungsver­ant­wor­tung für min­der­jährige Kinder oder pflegebedürftige Ange­hörige.

Die Refor­men zeigen nach Ein­schätzung der Lan­desregierung Wirkung. Während im Jahr 2023 durch­schnit­tlich noch 71,2 Per­so­n­en pro Tag eine Ersatzfrei­heitsstrafe ver­büßten, sank dieser Wert im ver­gan­genen Jahr auf rund 50,4 Gefan­gene täglich. Ziel sei es, Frei­heit­sentzug möglichst zu ver­mei­den, da die Betrof­fe­nen ursprünglich nicht zu ein­er Haft‑, son­dern zu ein­er Geld­strafe verurteilt wor­den seien.

Hinzu kommt der finanzielle Aspekt: Ein Haft­tag kostet das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern nach Angaben des Jus­tizmin­is­teri­ums rund 200 Euro pro Per­son. Auch deshalb beste­he ein erhe­blich­es Inter­esse daran, Alter­na­tiv­en zur Inhaftierung kon­se­quent zu nutzen.

Kri­tik an der Ersatzfrei­heitsstrafe kommt seit Jahren von Anwaltsver­bän­den und sozialen Organ­i­sa­tio­nen. Der Deutsch­er Anwaltsvere­in weist darauf hin, dass häu­fig sozial benachteiligte Men­schen betrof­fen seien. Viele kön­nten Geld­strafen nicht bezahlen, weil sie arbeit­s­los oder über­schuldet seien. Aus Sicht der Kri­tik­er müsse daher klar zwis­chen Zahlung­sun­fähigkeit und Zahlung­sun­willigkeit unter­schieden wer­den.