Gemeinnützige Arbeit statt Gefängnis:
Jeder 19. Häftling sitzt wegen Geldstrafe in Haft
In Mecklenburg-Vorpommern sitzt jeder 19. Häftling wegen einer unbezahlten Geldstrafe im Gefängnis. Gesetzesänderungen haben die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen jedoch spürbar gesenkt.

In Mecklenburg-Vorpommern sitzt statistisch gesehen jeder 19. Häftling wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe im Gefängnis. Wie ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, befanden sich im vergangenen Jahr durchschnittlich rund 50 Menschen täglich wegen einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Insgesamt waren die Gefängnisse in Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 950 Insassen pro Tag belegt.
Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn verurteilte Personen eine Geldstrafe nicht bezahlen. In der Vergangenheit wurde diese Form des Freiheitsentzugs deutlich häufiger vollzogen. Eine bundesweite Gesetzesänderung zum 1. Februar 2024 führte jedoch zu einer spürbaren Entlastung. Seitdem entspricht nicht mehr jeder unbezahlte Tagessatz einem Hafttag, sondern erst zwei Tagessätze führen zu einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.
Arbeit als Alternative zum Freiheitsentzug
Darüber hinaus hat Mecklenburg-Vorpommern ergänzende Regelungen eingeführt. So kann ein Tag Haft durch sechs Stunden gemeinnützige Arbeit abgewendet werden. In besonderen Härtefällen reichen auch drei Stunden aus. Nach Angaben von Justizministerin Jacqueline Bernhardt gilt dies insbesondere für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder Betreuungsverantwortung für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.
Die Reformen zeigen nach Einschätzung der Landesregierung Wirkung. Während im Jahr 2023 durchschnittlich noch 71,2 Personen pro Tag eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten, sank dieser Wert im vergangenen Jahr auf rund 50,4 Gefangene täglich. Ziel sei es, Freiheitsentzug möglichst zu vermeiden, da die Betroffenen ursprünglich nicht zu einer Haft‑, sondern zu einer Geldstrafe verurteilt worden seien.
Hinzu kommt der finanzielle Aspekt: Ein Hafttag kostet das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Justizministeriums rund 200 Euro pro Person. Auch deshalb bestehe ein erhebliches Interesse daran, Alternativen zur Inhaftierung konsequent zu nutzen.
Kritik an der Ersatzfreiheitsstrafe kommt seit Jahren von Anwaltsverbänden und sozialen Organisationen. Der Deutscher Anwaltsverein weist darauf hin, dass häufig sozial benachteiligte Menschen betroffen seien. Viele könnten Geldstrafen nicht bezahlen, weil sie arbeitslos oder überschuldet seien. Aus Sicht der Kritiker müsse daher klar zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit unterschieden werden.



