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Jobcenter ab Juni für Ukraine-Flüchtlinge zuständig

Vom 1. Juni an übernehmen die Jobcenter in Deutschland die Zuständigkeit für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Dann endet auch in Schwerin die Möglichkeit, nur durch Vorzeigen des Passes kostenfrei

  • Veröffentlicht Mai 28, 2022
Das Jobcenter übernimmt die Zuständigkeit.

Für Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, erfolgt die Betreuung ab 1. Juni durch die zuständigen Jobcenter. Sie wechseln dann auch in Schwerin vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).

 

Aufenthaltstitel notwendig

Das Stellen von Anträgen auf Leistungen der Grundsicherung ist dabei bereits jetzt möglich. Über den Antrag entscheidet das Jobcenter, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Rechtskreiswechsel feststehen. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen sind eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung. Also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder zumindest die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.05.2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31.10.2022 anerkannt werden.

Zudem müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Für die Antragstellung empfehlen die Jobcenter in Deutschland die Vereinbarung eines Termins, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher unterstützen kann. Solange die geflüchteten Menschen noch nicht in der Betreuung eines von den Jobcenters sind, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline ist in ukrainischer und russischer Sprache unter (0911-) 178-7915 erreichbar.

 

Ende der Freifahrt mit dem Nahverkehr

Die bundesweit für Ukraine-Flüchtlingen geltende Regelung Pass = Ticket entfällt ebenfalls ab dem 1. Juni 2022. Auch der Nahverkehr Schwerin schließt sich dabei der Empfehlung des Verbandes der Deutschen Verkehrsunternehmen an, die unentgeltliche Beförderung von ukrainischen Geflüchteten in den Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs zum 31. Mai 2022 auslaufen zu lassen. „So wichtig diese unbürokratische Hilfe in der Anfangszeit war, sollte sie mit der Aufnahme der Geflüchteten in die regulären Sozialsysteme ab 1. Juni auch zu Ende gehen“, begründet Oberbürgermeister Rico Badenschier die Entscheidung.

 

Alle Hilfen aus einer Hand

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen – unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes. Dann erfolgt zudem die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Unterkunft. Zusätzlich erfolgt die Aufnahme der betreffenden Personen in die gesetzliche Krankenkasse.

Die Jobcenter beraten und unterstützen zudem beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.

Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Bestimmungen bereits entschieden. Damit das Gesetz gültig wird, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Die Beantragung von Leistungen nach dem SGB II ist auch online möglich. Der Antrag findet sich hier: https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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