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Jugendschutzkontrollen in der Landeshauptstadt Schwerin

  Aufgrund von Bürgerhinweisen/-beschwerden und polizeilichen Feststellungen standen bei diesem Maßnahmen in Gruppen auftretende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in der zurückliegenden Zeit wiederholt durch den Konsum von Alkohol,

  • Veröffentlicht Juni 2, 2018

 

Aufgrund von Bürgerhinweisen/-beschwerden und polizeilichen Feststellungen standen bei diesem Maßnahmen in Gruppen auftretende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in der zurückliegenden Zeit wiederholt durch den Konsum von Alkohol, Tabakwaren und vereinzelt auch Betäubungsmitteln aufgefallen waren, im Focus. An insgesamt sieben, nach polizeilichen Erkenntnissen und Bürgerhinweisen/-beschwerden ausgewählten Kontrollstellen, wurden 68 Personen kontrolliert. Es wurden fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachtes von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz eingeleitet.

 

Zusätzlich wurden zwei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Minderjährige Personen, die durch Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen waren, wurden unter Hinweis auf das Fehlverhalten an die Eltern übergeben. Im Verlauf der Maßnahmen konnten zwei als vermisst gemeldete Jugendliche angetroffen und im Anschluss an sorgeberechtigte Personen übergeben werden.

 

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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