Ermittlungen gegen Stadtvertreter:
Facebook-Beitrag aus dem Wahlkampf hat juristisches Nachspiel
Der Oberbürgermeisterwahlkampf in Schwerin beschäftigt nun die Ermittlungsbehörden. Gegen Stadtvertreter Karsten Jagau wird nach einer Strafanzeige von Oberbürgermeister Sebastian Ehlers wegen eines Facebook-Beitrags ermittelt.

Der Oberbürgermeisterwahlkampf in Schwerin ist seit einigen Wochen entschieden. Juristisch wirkt er nun jedoch nach. Gegen den Stadtvertreter Karsten Jagau läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts strafbarer Äußerungen zum Nachteil von Oberbürgermeister Sebastian Ehlers. Anlass ist eine Facebook-Veröffentlichung aus der Zeit unmittelbar vor der Stichwahl im April.
Der heutige Schweriner Oberbürgermeister Sebastin Ehlers (CDU) hatte damals Strafanzeige gegen Jagau angekündigt. Er warf dem Stadtvertreter vor, mit der Veröffentlichung beleidigende und falsche Behauptungen über ihn verbreitet und damit die Grenzen einer demokratischen Auseinandersetzung überschritten zu haben.
Karsten Jagau hat nun Ende Juni ein Schreiben der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin erhalten. Zuerst berichtete darüber das Onlineportal „Schwerin News”. Laut diesem Schreiben wird gegen den Stadtvertreter wegen des Verdachts der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung (§§ 185 bis 187 Strafgesetzbuch) ermittelt. Die Polizei bezieht sich dabei ausdrücklich auf den Facebook-Beitrag vom 20. April 2026.
Facebook-Grafik im Mittelpunkt der Ermittlungen
In einer Grafik hatte Jagau damals die beiden Kandidaten der Oberbürgermeister-Stichwahl, Sebastian Ehlers und Mandy Pfeifer, gegenüberstellt. Während Pfeifer mit positiven Eigenschaften und politischen Zielen beschrieben wurde, enthielt die Darstellung zu Ehlers mehrere kritische Aussagen. Diese Veröffentlichung könnte bei Betrachtern den Eindruck erweckt haben, Ehlers seien verschiedene Verfehlungen anzulasten. Dadurch könnten dessen persönliche Ehre und sein öffentliches Ansehen verletzt worden sein.
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Genau dieser Punkt ist nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Die Anzeige stützt sich auf drei Straftatbestände des Strafgesetzbuches, die den Schutz der persönlichen Ehre regeln. Während es bei der Beleidigung um ehrverletzende Äußerungen geht, betrifft die üble Nachrede das Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen, deren Wahrheitsgehalt nicht nachgewiesen werden kann. Von Verleumdung spricht das Gesetz, wenn bewusst unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet werden. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, ist nun zu prüfen.
Polizei bittet Jagau um Stellungnahme
Aus dem Polizeischreiben geht hervor, dass Jagau Gelegenheit erhält, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern. Auffällig ist dabei der umfangreiche Fragenkatalog der Ermittler.
Meinung: Politik gehört nicht in Ermittlungsakten
Von Stefan Rochow
Politik muss Widerspruch aushalten. Auch scharfen Widerspruch.
Der Fall aus Schwerin reiht sich in eine Entwicklung ein, die seit Jahren zu beobachten ist. Ob Marie-Agnes Strack-Zimmermann oder Bundeskanzler Friedrich Merz: Immer häufiger werden politische Auseinandersetzungen von der öffentlichen Debatte in die Hände von Polizei und Justiz verlagert. Juristisch ist das legitim. Politisch ist es ein fragwürdiger Trend.
Natürlich hat jeder das Recht, sich gegen Beleidigungen oder Verleumdungen zu wehren. Dafür gibt es das Strafrecht. Doch genau deshalb sollte es die Ausnahme bleiben und nicht zum Begleiter jeder zugespitzten politischen Auseinandersetzung werden.
Eine Demokratie lebt davon, dass Bürger und Politiker auch harte Kritik äußern und aushalten. Wahlkämpfe sind kein Ort diplomatischer Höflichkeit, sondern des offenen Schlagabtauschs. Wer ein öffentliches Amt anstrebt oder innehat, steht zwangsläufig stärker im harten Wind als Privatpersonen.
Ob Karsten Jagau im konkreten Fall eine strafbare Grenze überschritten hat, müssen nun die Ermittlungsbehörden klären. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt aber eine grundsätzliche Frage: Wollen wir eine politische Kultur, in der immer häufiger Staatsanwälte darüber entscheiden, was im Wahlkampf noch gesagt werden darf?
Eine freie Gesellschaft sollte diese Grenze nur dort ziehen, wo das Strafrecht sie wirklich ziehen muss und nicht schon dort, wo politische Kritik unbequem wird.
So soll der Stadtvertreter unter anderem erläutern, aus welchem Anlass er die Grafik veröffentlicht habe, ob er vor der Veröffentlichung das Gespräch mit Ehlers gesucht habe, ob die angesprochenen Vorwürfe bereits in Sitzungen der Stadtvertretung thematisiert worden seien und welche Belege er für die veröffentlichten Aussagen anführen könne. Zudem interessiert die Ermittler, welches Ziel Jagau mit dem Facebook-Beitrag verfolgt habe.
Solche Fragen gehören zu einem Ermittlungsverfahren. Die Polizei hat die Aufgabe, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln. Erst auf Grundlage dieser Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird, weitere Ermittlungen notwendig sind oder Anklage erhoben wird.
Jagau weist die Vorwürfe zurück und sieht seine Äußerungen mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Aktion Stadt- und Kulturschutz (ASK), der Karsten Jagau angehört, stellte sich bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Strafanzeige hinter ihren Stadtvertreter.
Die Wählergemeinschaft wertete die Veröffentlichung als zulässige politische Kritik im Wahlkampf und berief sich auf die im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit. Jagau habe als gewählter Stadtvertreter das Recht und die Pflicht, das Handeln politischer Mitbewerber kritisch zu bewerten. Die zugespitzte Gegenüberstellung sei bewusst als Wahlkampfmittel eingesetzt worden, um politische Unterschiede herauszuarbeiten. Eine strafbare Verleumdung oder Diffamierung wies die ASK zurück und bezeichnete das juristische Vorgehen von Ehlers als problematisch für die politische Debattenkultur.
Zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens berührt der Fall einen Bereich, der in Wahlkämpfen regelmäßig eine Rolle spielt. Politische Auseinandersetzungen leben von zugespitzter Kritik und deutlichen Positionierungen. Gleichzeitig setzt das Strafrecht Grenzen, wenn Äußerungen die persönliche Ehre verletzen oder unwahre Tatsachen über andere verbreitet werden. Wo diese Grenze im konkreten Fall verläuft, werden nun die Ermittlungsbehörden zu prüfen haben. Für Karsten Jagau gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.




