Do, 21. Mai 2026
Close

Streit um Social-Media-Grafik geht weiter:
Debatte um Wahlkampfpost – ASK spricht von legitimer politischer Kritik

Der Streit um einen Social-Media-Post von Stadtvertreter Karsten Jagau spitzt sich weiter zu. Nach der angekündigten Strafanzeige von OB-Kandidat Sebastian Ehlers stellt sich die ASK nun demonstrativ hinter ihren Politiker.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht April 24, 2026
Nach­dem Stadt­präsi­dent Sebas­t­ian Ehlers (CDU) eine Strafanzeige gegen den Stadtvertreter Karsten Jagau (ASK) angekündigt hat, stellt sich seine Wäh­lerge­mein­schaft nun öffentlich hin­ter ihren Stadtvertreter.

 

Die poli­tis­che Auseinan­der­set­zung um einen umstrit­te­nen Social-Media-Beitrag des Schw­er­iner Stadtvertreters Karsten Jagau hat eine neue Eskala­tion­sstufe erre­icht. Nach­dem CDU-Ober­bürg­er­meis­terkan­di­dat Sebas­t­ian Ehlers rechtliche Schritte angekündigt hat­te, hat sich nun auch die Grup­pierung ASK aus­führlich zu Wort gemeldet. Auf der Web­site der Wäh­lervere­ini­gung stellt sich dier Gruppe demon­stra­tiv hin­ter ihren Stadtvertreter.

 


» Lesen Sie auch: Social-Media-Post vor Stich­wahl löst Kri­tik aus – OB-Kan­di­dat Ehlers kündigt Strafanzeige an


 

In ein­er am Don­ner­stag veröf­fentlicht­en Stel­lung­nahme weist die ASK die gegen Jagau erhobe­nen Vor­würfe entsch­ieden zurück. Die umstrit­tene Ver­gle­ichs­grafik sei wed­er dif­famierend noch rechtswidrig, son­dern ein legit­imer Bestandteil poli­tis­ch­er Auseinan­der­set­zung. „Hier wird kein Recht gebrochen, hier wird Demokratie gelebt“, heißt es in dem Beitrag.

„Ausübung des Mandats“ statt persönlicher Angriff

Im Zen­trum der Argu­men­ta­tion ste­ht die beson­dere Rolle gewählter Man­dat­sträger. Jagau han­dle nicht als Pri­vat­per­son, son­dern als Stadtvertreter mit einem klaren poli­tis­chen Auf­trag. Dieser umfasse aus­drück­lich auch die Kon­trolle von Ver­wal­tung und poli­tis­chen Amt­strägern.

Die ASK bew­ertet die Veröf­fentlichung der Grafik daher als Teil dieser Kon­troll­funk­tion. Wer poli­tis­che Ver­ant­wor­tung trage und ein öffentlich­es Amt anstrebe, müsse sich kri­tis­chen Bew­er­tun­gen stellen. Die Anzeige von Ehlers wird in diesem Zusam­men­hang als Ver­such inter­pretiert, poli­tis­che Kri­tik juris­tisch zu unterbinden. „Ein Stadtvertreter ist dazu berufen, Missstände zu benen­nen“, heißt es in der Stel­lung­nahme weit­er. Die Gren­ze zur straf­baren Ver­leum­dung sei dabei nicht über­schrit­ten wor­den.

Verweis auf Meinungsfreiheit und Rechtsprechung

Zur Unter­mauerung ihrer Posi­tion beruft sich die ASK aus­drück­lich auf die im Grundge­setz garantierte Mei­n­ungs­frei­heit. Ger­ade im poli­tis­chen Wet­tbe­werb sei diese beson­ders weit auszule­gen. Auch die Recht­sprechung betone regelmäßig, dass poli­tis­che Akteure, ins­beson­dere Kan­di­dat­en für öffentliche Ämter, eine erhöhte Kri­tik- und Dul­dungspflicht hät­ten. Die in Aus­sicht gestellte Strafanzeige gegen Jagau wird vor diesem Hin­ter­grund als prob­lema­tisch bew­ertet. Sie sende das Sig­nal, poli­tis­che Auseinan­der­set­zun­gen kön­nten durch juris­tis­chen Druck entsch­ieden wer­den.

Die ASK bestre­it­et in der Stel­lung­nahme die Ein­seit­igkeit der Grafik nicht. Vielmehr räumt das Wäh­ler­bünd­nis sie offen­siv ein. Die Darstel­lung sei bewusst zuge­spitzt und ver­folge das Ziel, poli­tis­che Unter­schiede klar her­auszuar­beit­en.

In der Kom­mu­nika­tion­swis­senschaft wird ein solch­es For­mat als „Con­trast Ad“ beze­ich­net – also eine Gegenüber­stel­lung, die Unter­schiede pointiert darstellt. Diese Form sei im poli­tis­chen Wet­tbe­werb üblich und legit­im, so die Argu­men­ta­tion der ASK. Gle­ichzeit­ig wird betont, dass die Grafik keine abschließen­den Urteile fälle, son­dern mit For­mulierun­gen wie „Vor­wurf“ arbeite. Damit werde ken­ntlich gemacht, dass es sich um strit­tige Punk­te aus der öffentlichen Debat­te han­dele.

Streit um Tatsachengrundlage

Inhaltlich unter­mauert die ASK ihre Posi­tion mit ein­er aus­führlichen Einord­nung der in der Grafik aufge­führten Kri­tikpunk­te. Dabei wird zwis­chen unter­schiedlichen Kat­e­gorien unter­schieden, von „belegt“ über „fak­tisch unter­mauert“ bis hin zu „poli­tis­ch­er Stre­it­punkt“.

Ein zen­traler Kon­flik­t­punkt bleibt der Umgang mit einem Spielplatz im Stadt­teil Lankow. Ehlers hat­te im Zusam­men­hang mit ein­er Spende­nak­tion von beschädigten oder ges­per­rten Geräten gesprochen. Nach Angaben städtis­ch­er Stellen lagen jedoch keine entsprechen­den Sper­run­gen vor. Die ASK sieht darin einen klar beleg­baren Wider­spruch und wertet diesen als legit­i­men Gegen­stand poli­tis­ch­er Kri­tik. Auch beim The­ma Kinder- und Jugend­beteili­gung ver­weist die Grup­pierung auf offizielle Ein­schätzun­gen von Lan­des­be­hör­den, die Defizite fest­gestellt hät­ten. Andere Punk­te – etwa ord­nungspoli­tis­che Entschei­dun­gen oder Fra­gen der Wirtschaft­spoli­tik – wer­den dage­gen aus­drück­lich als poli­tis­che Bew­er­tun­gen gekennze­ich­net.

Scharfe Kritik an juristischem Vorgehen

Deut­lich fällt die Kri­tik der ASK am angekündigten juris­tis­chen Vorge­hen aus. Die Strafanzeige wird als „fatales Sig­nal“ für den demokratis­chen Diskurs beze­ich­net. Statt sich inhaltlich mit Kri­tik auseinan­derzuset­zen, werde ver­sucht, diese rechtlich zu unterbinden. Die Grup­pierung warnt in diesem Zusam­men­hang vor ein­er „Ein­schüchterung“ poli­tis­ch­er Akteure. Eine lebendi­ge Demokratie lebe vom offe­nen Stre­it um Posi­tio­nen, auch in zuge­spitzter Form.

Die Stel­lung­nahme der ASK fol­gt auf eine Rei­he bere­its zuvor geäußert­er, teils schar­fer Reak­tio­nen aus der Stadt­poli­tik. So hat­te der Vor­sitzende der UB/FDP-Frak­tion, Man­fred Strauß, Jagau vorge­wor­fen, mit der Grafik „falsche Darstel­lun­gen“ über Sebas­t­ian Ehlers zu ver­bre­it­en, und von möglich­er Ver­leum­dung gesprochen. Der Stadtvertreter Paul Bre­sel (Team Frei­heit) beze­ich­nete die Darstel­lung in einem öffentlichen Kom­men­tar als „Lügen­pro­pa­gan­da“ und zog dabei einen his­torischen Ver­gle­ich zu „sehr dun­klen Zeit­en“.

Kri­tik kam zudem auch aus der Links­frak­tion, die poli­tisch die SPD-Kan­di­datin Mandy Pfeifer unter­stützt. Stadtvertreter Daniel Treps­dorf erk­lärte, die Veröf­fentlichung stelle eine „öffentliche Dif­famierung des poli­tis­chen Mit­be­wer­bers“ dar und sei „fra­g­los abzulehnen“. Solche For­men der Auseinan­der­set­zung hät­ten „wed­er mit Respekt noch mit sach­lich­er poli­tis­ch­er Debat­te“ zu tun.

Vor diesem Hin­ter­grund posi­tion­iert sich die ASK in ihrer aktuellen Stel­lung­nahme bewusst gegen diese Vor­würfe und hält an ihrer Bew­er­tung fest. Die Grafik wird darin aus­drück­lich als legit­imes Mit­tel poli­tis­ch­er Kom­mu­nika­tion vertei­digt. Kri­tik an der Amts­führung von Sebas­t­ian Ehlers sei – auch in zuge­spitzter Form – durch die Mei­n­ungs­frei­heit gedeckt und Teil der demokratis­chen Auseinan­der­set­zung. Eine inhaltliche oder for­male Gren­züber­schre­itung weist die Grup­pierung zurück.

Grundsatzdebatte über politische Kommunikation

Über den konkreten Einzelfall hin­aus wirft der Vor­gang grund­sät­zliche Fra­gen zur poli­tis­chen Kom­mu­nika­tion auf. Wo ver­läuft die Gren­ze zwis­chen legit­imer, auch schar­fer Kri­tik und unzuläs­siger Dif­famierung? Welche Rolle spie­len soziale Net­zw­erke im kom­mu­nalen Wahlkampf? Und wie weit darf poli­tis­che Zus­pitzung gehen? Die Antworten darauf fall­en – wie der aktuelle Fall zeigt – je nach poli­tis­ch­er Per­spek­tive sehr unter­schiedlich aus. Während die einen in der Grafik eine notwendi­ge Zus­pitzung poli­tis­ch­er Inhalte sehen, bew­erten andere sie als unzuläs­sige Verz­er­rung. Fest ste­ht: Die Debat­te hat sich längst von der ursprünglichen Grafik gelöst und zu ein­er grund­sät­zlichen Auseinan­der­set­zung über Stil, Gren­zen und Regeln poli­tis­ch­er Kom­mu­nika­tion entwick­elt.