Wann darf welche Flagge wehen -
Kein Regenbogen ohne Regeln!
Wann weht schwarz-rot-gold vor dem Schweriner Rathaus? Und wann der Regenbogen? Und warum hängt die Landesflagge nicht jeden Tag? Wir haben die Antworten!
Vor dem Schweriner Rathaus stehen drei Fahnenmasten. Foto: Chris Loose
Wann darf die Regenbogenflagge vor dem Schweriner Rathaus hängen? Und zeigt Schwerin am 27. Februar die Flagge vom Equal Pay Day, die auf unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen im gleichen Job aufmerksam macht? Darüber hat der Hauptausschuss Ende Januar (27.01.2026) entschieden. Mit einem Ja. An fünf verschiedenen Anlässen darf eine sogenannte “nicht-hoheitliche” Beflaggung vor dem Schweriner Rathaus hängen. Die Zustimmung des Hauptausschusses ist nötig, weil das die Stadtvertretung im vergangenen Jahr so entschieden hat.
Was ist dann eine hoheitliche Beflaggung?
Eine hoheitliche Beflaggung ist über eine Landesverordnung aus dem Jahr 1998 geregelt. Das teilte uns die Verwaltung mit. In dieser Verordnung sind 15 verschiedene Anlässe geregelt, an denen Deutschlandflaggen vor oder an öffentlichen Gebäuden aufzuhängen sind. Zum Beispiel am Tag der deutschen Einheit. Oder am Volkstrauertag auf halbmast. Diese Regelung betrifft aber nur Flaggenmasten am Stadthaus und am Rathaus, eben an den hoheitlichen Gebäuden.
Viele Flaggenmasten, viele Verantwortliche
Im Besitz der Stadt Schwerin gibt es noch weitere Fahnenmasten, zum Beispiel am Bertha-Klingberg-Platz. Ohne Verwaltungsgebäude nebenan, kann die Stadtverwaltung entscheiden, wer dort Flagge zeigen darf. In diesem Fall ist das dauerhaft die Sparkasse aufgrund einer Kooperation mit der Stadt. Verantwortlich für die Flaggensetzung am Stadthaus sind die Hausmeister, am Rathaus der Außendienst des kommunalen Unternehmens ZGM und für den Bertha-Klingberg-Platz das kommunale Unternehmen SDS.

Was sagen die Stadtvertreter?
Sollen nun noch weitere Flaggen vor dem Rathaus hängen, müssen Anträge im Hauptausschuss eingebracht werden. Das geht auf einen CDU-Antrag aus dem vergangenen Mai zurück. Außerdem wollte die CDU ermöglichen, dass auch ohne besonderen Anlass die Landes‑, Bundes- und Europaflagge vor dem Rathaus wehen darf. Das hätte das Land Mecklenburg-Vorpommern erlauben müssen, lehnte es aber ab. Zu den nun beschlossenen Beflaggungen sind die Meinungen verschieden. Die AfD und die FDP wollen ausschließlich die Deutschland, Europa und MV-Flagge vor den Verwaltungsgebäuden. Die CDU-Vertreter enthielten sich bei der Abstimmung im Hauptausschuss, da sie auf eine politische Beflaggung verzichten wollen. Die SPD, das ASK, und die Grünen begrüßen die Beschlüsse, besonders den zum Hissen der Regenbogenfahne am Christopher Street Day. Weitere konkrete Planungen, um zusätzliche Flaggen hissen zu lassen, soll es noch nicht geben.



