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GRÜNE: Keine Fünfgeschosser am Zippendorfer Strandhotel

Schwerin, 31.05.2017 (red/pm). Die bündnisgrüne Stadtfraktion kritisiert die Änderungspläne des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes für das ehemalige Strandhotel in Zippendorf.

  • Veröffentlicht Mai 31, 2017

Schwerin, 31.05.2017 (red/pm). Die bündnisgrüne Stadtfraktion kritisiert die Änderungspläne des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes für das ehemalige Strandhotel in Zippendorf. Die Bauverwaltung hat Änderungspläne angeschoben, die in direkter Nachbarschaft zum Strandhotel Hochbauten bis zu fünf Geschosse zulässt. Dafür soll ein Teil des anliegenden Landschaftsschutzgebietes zur Bebauung freigegeben werden.

 

Bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Cornelia Nagel kritisiert die Bebauungspläne der Stadtverwaltung  in direkter Nachbarschaft zum Strandhotel in Zippendorf

„Der bestehende Flächennutzungsplan zielt darauf ab, die ursprüngliche, gewachsene Struktur des Ortsteils Zippendorf zu erhalten. Der nahezu dörfliche Charakter, die Strandpromenade mit ihren historischen Villen prägt den Ortsteil und darf nicht durch eine geplante Bebauung mit Vier- bis Fünfgeschossern zerstört werden.“, so Cornelia Nagel, die Fraktionsvorsitzende.

Das Umfeld des denkmalgeschützten Strandhotels und der historisch gewachsene Ortskern würden so in „radikaler Weise“ verändert werden. Für die Grünen wäre das so nicht im Einklang mit dem Denkmalschutzgedanken und einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.

 

Stadt darf sich nicht unter Druck setzen lassen

 

„Die  Stadt darf sich nicht durch den Investoren unter Druck setzen lassen. Ist der Bebauungsplan erst einmal geändert, hat die Stadt kaum noch städtebauliche Einflussmöglichkeiten. Es gibt in Schwerin bereits genug Negativbeispiele von zubetonierten Flächen mit hochgeschossiger Bebauung.“, so Cornelia Nagel.

Außerdem sei nach Ansicht der Grünen die Reduzierung des Landschaftsschutzgebietes „Ortmannsche Wiese‘“ und der damit verbundenen zunehmenden Inanspruchnahme und Versiegelung von natürlichen Flächen für die Bebauung nicht notwendig.

Die Stadtfraktion kündigt weiter an, sich mit Änderungsanträgen für eine ortstypisch angepasste Bebauung von nicht mehr als drei Geschossen und die Erhalt des Landschaftsschutzgebietes in seiner jetzigen Form einsetzen zu wollen. „Das Landschaftschutzgebiet, der ortstyptische Charakter Zippendorfs und die Silhouette der strandseitigen Ortsansicht sind zu schützen.“ so Nagel abschließend.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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