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Keine Pflichtarbeit beschlossen:
Sozialdezernentin Martina Trauth äußert sich zu Medienberichten

Schwerin widerspricht Medienberichten: Bürgergeldempfänger werden nicht zur Arbeit verpflichtet. Ein Konzept zur möglichen Einführung wird noch erarbeitet.

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  • Veröffentlicht Januar 7, 2025
Schwerins Sozialdezernentin Martina Trauth.
Schw­erins Sozialdez­er­nentin Mar­ti­na Trauth demen­tiert die über­re­gionale Berichter­stat­tung über eine Arbeit­spflicht für Bürg­ergeldempfänger. Foto: Kath­leen Friedrich

 

In den ver­gan­genen Tagen sorgten Berichte in über­re­gionalen Medi­en für Ver­wirrung: Es wurde der Ein­druck erweckt, dass Bürg­ergeldempfänger in Schw­erin ab sofort zur Arbeit verpflichtet wür­den. Schw­erins Sozialdez­er­nentin Mar­ti­na Trauth (Linke) stellt nun klar: Diese Behaup­tun­gen entsprechen nicht der Wahrheit.

Wie die Stadt mit­teilt, hat die Stadtvertre­tung am 9. Dezem­ber 2024 lediglich beschlossen, die Ver­wal­tung mit der Ausar­beitung eines Konzepts zur möglichen Ein­führung ein­er Arbeitsverpflich­tung zu beauf­tra­gen. Dieses Konzept soll in den kom­menden Monat­en in Zusam­me­nar­beit mit der Arbeit­sagen­tur und dem gemein­sam betriebe­nen Job­cen­ter entste­hen. Bis­lang wur­den jedoch keine verbindlichen Entschei­dun­gen getrof­fen.

Arbeitsmarktintegration hat Priorität

Sozialdez­er­nentin Mar­ti­na Trauth erk­lärte in diesem Zusam­men­hang, dass Schw­erin derzeit 31 Arbeits­gele­gen­heit­en in acht Maß­nah­men bei sozialen Trägern bietet. „Der größere Fokus liegt jedoch auf Pro­gram­men zur Arbeits­mark­t­in­te­gra­tion, wie Fort- und Weit­er­bil­dun­gen zur Qual­i­fizierung“, betont Trauth. Diese Pro­gramme seien deut­lich wirk­samer als reine Arbeits­gele­gen­heit­en, ins­beson­dere, wenn diese unfrei­willig aus­geübt wer­den müssten. Angesichts von über 8.000 Leis­tungs­berechtigten sei der tat­säch­liche Nutzen ein­er flächen­deck­enden Arbeitsverpflich­tung ins­ge­samt fraglich und bedürfe ein­er sorgfälti­gen Prü­fung.

Die Stadt Schw­erin weist daher aus­drück­lich darauf hin, dass es derzeit keine Änderun­gen für Bürg­ergeldempfänger gibt. Ein möglich­es Konzept für eine Arbeitsverpflich­tung befind­et sich noch in der Pla­nungsphase und wird mit Bedacht und in Abstim­mung mit rel­e­van­ten Part­nern entwick­elt.

Mit dieser Klarstel­lung möchte die Stadt Unklarheit­en aus­räu­men und beto­nen, dass die Arbeits­mark­t­in­te­gra­tion weit­er­hin im Fokus der Bemühun­gen ste­ht.