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Kindergeld nun wirklich digital beantragen

Bislang konnten "Kundinnen und Kunden" der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit das Kindergeld schon "digital" beantragen. "Digital" bedeutete dabei, dass man den Antrag online ausfüllen konnte. Dann aber musste man

  • Veröffentlicht Juli 11, 2022
Ab sofort lässt sich das Kindergeld bei der BA tatsächlich digital beantragen. | Foto: privat

Die Bundesagentur für Arbeit scheint die Zeit, in der die zwischenmenschlichen Kontakte kaum bis gar nicht möglich waren, genutzt zu haben, um verschiedene Prozesse zu digitalisieren und somit für die Menschen in Deutschland zu vereinfachen. Neben manch anderen Veränderungen ist nun auch eine rein elektronische Beantragung des Kindergeldes möglich.

 

Kindergeld nun mittels ELSTER beantragen

Manch einer mag nun sagen, das sei doch bisher schon gegangen. Indirekt ist dies auch richtig. Denn auch bisher schon konnten „Kundinnen und Kunden“ der Familienkasse der BA einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind über das Internetportal online auszufüllen. Dann aber endete die Digitalisierung, und es wurde wieder analog. Denn der Antrag musste letztendlich ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Ab sofort kommt es zu einer kleinen Änderung. Die Beantragung des Kindergelds ist nun nach der Geburt eines Kindes mittels ELSTER-Zertifikat rein elektronisch möglich. „Das somit papierlose Verfahren fördert den weiteren Bürokratieabbau, die Nachhaltigkeit und reduziert Kosten“, so die Agentur.

 

Auch bisheriger Antragsweg bleibt möglich

Von nun an macht es die Familienkasse gemeinsam mit dem bayerischen Landesamt für Steuern möglich, mittels ELSTER-Zertifikat den Antrag auf Kindergeld ohne Ausdruck und händische Unterschrift zu stellen. Somit erfolgt die Übertragung des Kindergeldantrages vollständig elektronisch. ELSTER wird schon seit Jahren erfolgreich bei der digitalen Übermittlung der Einkommensteuererklärung eingesetzt. Dieser neue Weg ist aber optional. Ein Antrag auf Kindergeld bei Geburt kann auch ohne dieses Zertifikat weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.

Hinweis:

  • Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de.
  • Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.
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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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