Kita-Streik: Werden Elternbeiträge nun doch erstattet?
(sr). Werden Elternbeiträge nun doch erstattet? Gestern noch schien die Entscheidung der Kita gGmbH und ihres Mehrheitsgesellschafters, der Landeshauptstadt, die Elternbeiträge aus den Streiktagen nicht zurückzuerstatten, fest. Heute

(sr). Werden Elternbeiträge nun doch erstattet? Gestern noch schien die Entscheidung der Kita gGmbH und ihres Mehrheitsgesellschafters, der Landeshauptstadt, die Elternbeiträge aus den Streiktagen nicht zurückzuerstatten, fest. Heute nun, regt sich Widerstand in der Schweriner Stadtvertretung.
Die Kita gGmbH hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass sie keine Beiträge für nicht erbrachte Leistungen im Zuge des Streiks an die Eltern zurückgeben wolle. Diese Entscheidung sei in Absprache mit dem Aufsichtsrat der Kita gGmbH und der Oberbürgermeisterin Gramkow erfolgt. Bei den betroffenen Eltern sorgte diese Entscheidung für Widerspruch. Unterstützung erhalten die Eltern nun auch aus der Stadtvertretung.
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Die SPD-Fraktion hat für die kommende Sitzung am 15. Juni einen Antrag eingereicht, in dem die Stadtvertretung sich dafür aussprechen soll, dass die angefallenen Elternbeiträge für Betreuung und Verpflegung den betroffenen Eltern umgehend und unbürokratisch durch die Kita gGmbH erstattet werden soll. Dieser Antrag sei einstimmig beschlossen worden, teilte Fraktionsvorsitzender, Daniel Meslien, gestern Abend auf seinem Facebook-Profil mit. »Die Idee, das eingesparte Geld den Kitas zu geben, hätte bei nur zwei Streiktagen Sinn machen können. Nun sind es schon 4 und der 5. Tag steht Freitag ins Haus. Da sollte der Erstattungswunsch der Eltern den bürokratischen Aufwand wert sein!«, schreibt Meslien.
Hat die Kita gGmbH sich nicht mit dem Aufsichtsrat abgestimmt?
Die Einstimmigkeit des Beschlusses, sorgt aber inzwischen für Spekulation. Auf entsprechende Anfrage unserer Redaktion, hatte die Pressestelle der Stadt mitgeteilt, »in Rücksprache mit Landeshauptstadt und dem Aufsichtsrat, wird die gemeinnützige Kita GmbH daher keine Betreuungskosten zurückerstatten.« Die Aufsichtsratsvorsitzende der Kita gGmbH ist aber Grit-Doris Klemkow, die als Stadtvertreterin in der SPD-Fraktion sitzt.

Auch Anke Preuß, die Geschäftsführerin der Kita gGmbH hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass es keine Rückerstattung der Elternbeiträge geben könnte, da das ein zu hoher bürokratischer Aufwand sei. Bei der Mitteilung ihrer Entscheidung, hatte sich Preuß ebenfalls auf die Abstimmung mit Oberbürgermeisterin Gramkow und Kita gGmbH-Aufsichtsrätin Gret-Doris Klemkow berufen. Die nun verkündete Einstimmigkeit des SPD-Antrages, der genau das einfordert, was nach Darstellung der Kita gGmbH nicht möglich sein soll, sorgt daher für Irritationen. Gab es eventuell keine Abstimmung mit dem Kita gGmbH-Aufsichtsrat?
Einem Beschluss der Rückerstattung steht nun nichts mehr im Weg

Die FDP-Stadtvertreterin, Cécile Bonnet, die sich in der vergangenen Woche als erste Stadtvertreterin für eine Rückerstattung der Elternbeiträge ausgesprochen hatte, freut sich über die Unterstützung aus den Reihen der SPD. »Es freut mich, dass nun auch die SPD-Fraktion die berechtigte Notwendigkeit der Rückerstattung erkannt hat. Damit steht einer entsprechenden Beschlussfassung in der kommenden Stadtvertretersitzung ja kaum noch etwas im Wege und die Stadt Schwerin kann beauftragt werden, als Mehrgesellschaftlerin der Kita gGmbH entsprechende Rückerstattungen in die Wege zu leiten«, zeigt sich Bonnet zuversichtlich.
CDU-Fraktion fordert ebenfalls Rückerstattung

Inzwischen hat sich auch die CDU-Fraktion, die größte Stadtvertreterfraktion, für eine Rückerstattung der Elternbeiträge ausgesprochen. »Wenn eine Leistung nicht erbracht wird, gibt es Geld zurück. So ist es auch bei Streiks in anderen Bereichen, wie etwa der Deutschen Bahn oder der Lufthansa.«, sagt Fraktionsvorsitzender, Sebastian Ehlers. Von der Oberbürgermeisterin, die sich hinter die Forderungen der Erzieherinnen und Erzieher gestellt hatte, erwartet Ehlers nun »das gleiche Engagement für die Interessen der Eltern.« Als Mehrheitsgesellschafterin in der Kita gGmbH, könne sie die Rückerstattung der Elternbeiträge per Gesellschafterbeschluss anweisen. »Eine weitere unbürokratische Möglichkeit wäre auch, die Beiträge mit künftig anfallenden Kita-Kosten zu verrechnen«, schlägt Sebastian Ehlers vor.
Noch ist nicht ausgemacht, dass es zur Rückerstattung der Elternbeiträge kommen wird. Fakt ist aber, dass sich in der Stadt etwas bewegt. Die Entscheidung der Kita gGmbH, die Elternbeiträge trotz Nichterbringung ihrer Dienstleistung einzubehalten, ist jedenfalls auf den Prüfstand gestellt.
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Kommentar von Journalist (stm)
Natürlich ist es lobenswert, wenn die Eltern, die Ihre Kinder aufgrund eines Streiks nicht in die Kita bringen können auch einen Teil der Beiträge zurück bekommen.
Doch zwei Gegenargumente erscheinen mir logisch:
1. Es wird monatlich pauschal abgerechnet. Bei Feiertagen, krankheitsbedingten Ausfall, schlechtem Wetter oder ähnlichen besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge. Streik ist eben nach gängiger Definition “Höhere Gewalt”
2. Würde eine Rückerstattung letztendlich wesentlich mehr Umstände gerade für die finanziell schwächsten bedeuten. Die Abrechnungs‑, und Nachweismodalitäten gegenüber dem Jobcenter wären für Aufstocker, ALG II Empfänger und Alleinerziehende ein ziemlicher Aufwand. Die Frage ist auch ob den Beziehern von Sozialleistungen die Rückerstattung dann auf die Regelleistung angerechnet werden.
Normalverdiener dagegen dürften das Geld wohl behalten.
Ob die Beitragserstattung dann wirklich noch Sinn macht, müssen Glücklicherweise die Stadtvertreter entscheiden. ich könnte es nicht.