Landesregierung gerät unter Druck:
Kita-Volksbegehren in MV erreicht Rekordzahl an Unterschriften
Das Kita-Volksbegehren in Mecklenburg-Vorpommern hat bereits 138.000 Unterschriften gesammelt – nun gibt es Streit um die Rechtmäßigkeit.

Das Volksbegehren für bessere Betreuungsschlüssel in Kitas und Horten in Mecklenburg-Vorpommern hat nach Angaben der Initiatoren innerhalb von nur vier Wochen rund 138.000 Unterschriften gesammelt. Damit wurde die erforderliche Marke von 100.000 gültigen Unterschriften deutlich überschritten. Nach Einschätzung der Organisatoren handelt es sich um die bislang erfolgreichste Unterschriftensammlung in der Geschichte des Bundeslandes.
Hinter dem Volksbegehren stehen unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Kita-Landeselternrat. Ziel ist es, die Personalausstattung in Kindertagesstätten und Horten zu verbessern und drohende Entlassungen im Kita-Bereich zu verhindern.
Die Initiatoren verweisen seit Jahren auf Kritik von Fachleuten, wonach Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern für zu viele Kinder gleichzeitig verantwortlich seien. Gleichzeitig sinken die Geburtenzahlen im Land deutlich. Dadurch drohen in mehreren Regionen Kita-Schließungen und Personalabbau. Das vorhandene Fachpersonal solle deshalb gehalten und künftig gezielt für bessere Betreuungsbedingungen eingesetzt werden.
Gespräche mit Landesregierung laufen
Nach Angaben der Initiative laufen bereits Gespräche mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Die hohe Zahl an Unterschriften sei ein klares Signal an die Landesregierung, rasch eine politische Lösung zu finden. Ziel sei es, Verbesserungen möglichst schnell umzusetzen und nicht erst über einen möglichen Volksentscheid ab dem Jahr 2028.
Nach Angaben der Initiatoren müsste dafür in das laufende Verfahren zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes eingegriffen werden. Auch im Landtag wächst offenbar der politische Druck. Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Jutta Wegner, erklärte, die aktuelle Debatte zeige deutlich, dass die Landesregierung zunehmend unter Zugzwang gerate.
Gleichzeitig sorgt die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens inzwischen für Diskussionen. Ein Rechtsgutachten des Landtags kommt laut den Initiatoren zu dem Ergebnis, dass das Volksbegehren unzulässig sein könnte. Begründet wird dies damit, dass die geplanten Maßnahmen zusätzliche Kosten verursachen und damit die Haushaltshoheit des Parlaments berühren würden.
Die Initiative weist diese Einschätzung zurück. Nach eigenen Angaben wurde ebenfalls ein Rechtsgutachten eingeholt, das zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt. Im Streitfall könnte letztlich ein Gericht über die Zulässigkeit entscheiden. Wie es mit dem Volksbegehren nun weitergeht, bleibt zunächst offen. Die Initiatoren wollen die Unterschriftensammlung vorerst fortsetzen.




