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Kommentar: Nicht Selbstbeschäftigung sondern Anpacken

Hat Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) im Kommunalwahlkampf seine Neutralitätspflicht verletzt? Darum geht es heute in Sitzung der Stadtvertretung. Die Antragsteller scheinen dabei aber die Wählerinnen und Wähler für dumm zu

  • Veröffentlicht September 9, 2019
Archivbild: Die Stadtvertretung Schwerin auf der konstituierenden Sitzung im Juni | Foto: Dario Rochow

Heute Abend ab 17.00 Uhr tagt die Stadtvertretung. Dann heißt es wieder Politik für Schwerin: Doch auch Selbstbeschäftigung gehört dieses Mal zum Repertoire. CDU/FDP, Unabhängige Bürger (UB) und LINKE haben einen Antrag eingereicht, Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) das Misstrauen auszusprechen. Badenschier, so der Vorwurf, hätte es im Kommunalwahlkampf an der gebotenen Neutralität fehlen lassen. So habe er mehrmals „aktiv in den Wahlkampf eingegriffen“.

 

Antragsteller wollen auf den Putz hauen

 

Zugegeben, die Chancengleichheit der Parteien ist eine wesentliche Bedingung für das Funktionieren einer Demokratie. Immer wieder hat daher das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klare Positionen bezogen. Für das höchste deutsche Gericht ergibt sich hier die Pflicht zur Neutralität der Staatsorgane. Diese dürften nicht zugunsten oder zulasten einer Partei in den politischen Wettbewerb eingreifen. Sie hätten sich lediglich in sachlicher Form auf die Darstellung ihrer eigenen Tätigkeit zu beschränken.

Nur bin ich mir nicht sicher inwieweit Rico Badenschier seine Neutralitätspflicht tatsächlich verletzt hat. Selbst die antragstellenden Fraktionen sind sich nicht sicher, ob es hier ein Verstoß im juristischen Sinne vorliegt. Darum scheint es am Ende auch nicht zu gehen: Offensichtlich haben sich hier Wahlverlierer, mit Ausnahme der UB, zusammengetan und wollen mal so richtig auf den Putz hauen. Es wirkt daher alles wie ein billiges Nachkarten.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich in einer Ausarbeitung damit beschäftigt, wann ein Minister oder auch ein Bürgermeister an das Neutralitätsgebot halten muss. „Problematisch sind nur Äußerungen, die ein Hoheitsträger in seiner hoheitlichen Funktion tätigt. Spricht er dagegen als Bürger, insbesondere als Parteipolitiker, bedarf es keiner besonderen Beschränkungen.“, heißt es in der Handreichung.

Ein Amtsbezug ist beispielsweise dann gegeben,

  • wenn der Amtsträger ausschließlich auf sein Amt Bezug nimmt,
  • wenn Äußerungen über die offizielle Website oder Social-Media-Kanäle der Stadtverwaltung getätigt werden,
  • oder wenn eine Äußerung in den Amtsräumen getätigt wird.

 

Werden Wähler für dumm gehalten?

 

Grenzwertig könnte sein, dass Badenschier im Vorwahlkampf an verschiedener Stelle Äußerungen gegen in der Stadtvertretung agierende Fraktionen gemacht haben soll. Das wird zumindest im Antrag der Fraktionen behauptet. Warum aber erst jetzt die Kritik? Diese Frage, müssen sich die einreichenden Fraktionen gefallen lassen. Weder im Wahlkampf noch kurz danach, hatte man Kritik am Verhalten des Oberbürgermeisters gehört. Wie bei „Kai aus der Kiste“ nun aber plötzlich dieser Antrag.

Richtig wütend werde ich aber, dass die Antragsteller mich als Wähler offenbar für dumm halten. Im Antrag heißt es nämlich:

„Im Vorfeld der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 hat sich Oberbürgermeister Dr. Badenschier in verschiedener Art und Weise eindeutig und einseitig für die Wahlliste der SPD positioniert und mit einzelnen Werbeaktionen den Eindruck erweckt, er selbst stehe zur Wahl.“

Ich als Wähler weiß also nicht, dass Oberbürgermeister Badenschier 2016 für sieben Jahre gewählt wurde. Ich bin in den Augen der Antragsteller auch offensichtlich zu dämlich zu wissen, dass die Stadtvertretung am Ende die Kontrolle der Stadtverwaltung ist und der Chef der Stadtverwaltung nicht gleichzeitig auch als Stadtvertreter kandidieren kann. Mir ist also nicht aufgefallen, dass Rico Badenschier sein Mandat als Stadtvertreter 2016 abgegeben hat, da er als Oberbürgermeister gewählt wurde. Nein, liebe CDU/FDP, UB und LINKE – zu keinem Zeitpunkt ist bei mir im Kopf der Eindruck entstanden, dass Rico Badenschier für die Stadtvertretung kandidieren könnte. Für mich hat sich in der öffentlichen Werbung ein Politiker für die Wahl seiner Partei ausgesprochen. Er hat keinen Bezug auf sein Amt als Oberbürgermeister genommen. Wer den Wählerinnen und Wählern wirklich so viel Blödheit unterstellt, als dass dieser zwischen dem Amtsträger und Parteipolitiker Badenschier nicht unterscheiden kann, der offenbart ein Blick auf andere Menschen, den man bestenfalls als Überheblichkeit bezeichnen kann.

Am Ende ist der gesamte Antrag entbehrlich. Wenn der OB seine Neutralitätspflicht verletzt haben könnte, dann steht den Fraktionen der Rechtsweg offen. Dann kann ein Gericht Klarheit schaffen. So wirkt alles wie billiges Wahlkampfgetöse. Die Wahl ist aber längst vorbei. Es gibt wirklich dringendere Probleme in der Stadt als Plakate mit Rico Badenschier. Daher Anpacken und weniger machtpolitische Spielchen. 

 

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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