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Vermögen und Schulden:
Wie steht Schwerin finanziell da? Neue Bilanz soll Überblick geben

Was besitzt Schwerin, welche Schulden stehen dem gegenüber? Eine neue Gesamtrechnung soll Stadt und kommunale Unternehmen zusammen betrachten. Sie ist laut Verwaltung fertig.

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  • Veröffentlicht Oktober 3, 2026
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Konzernbilanz Schwerin
Das Schw­er­iner Stadthaus: Die Ver­wal­tung will noch 2026 erst­mals eine gemein­same Bilanz der Stadt und ihrer kom­mu­nalen Unternehmen vor­legen. (Foto: Ste­fan Rochow)

 


In Kürze:

  • Schw­erins erste Konz­ern­bi­lanz für 2024 ist laut Stadt fer­tig und soll zwis­chen Okto­ber und Dezem­ber 2026 vorgestellt wer­den.
  • Sie betra­chtet Ver­mö­gen und Verpflich­tun­gen der Stadt und der ein­be­zo­ge­nen Unternehmen gemein­sam.
  • Eine hohe Bilanz­summe bedeutet wed­er einen entsprechen­den Verkauf­spreis der Stadt noch frei ver­füg­bares Geld.

 

Was besitzt Schw­erin und welche Schulden ste­hen diesem Ver­mö­gen gegenüber? Einen umfassenderen Blick darauf soll die erste Konz­ern­bi­lanz der Lan­deshaupt­stadt ermöglichen. Die Rech­nung für das Jahr 2024 ist inzwis­chen fer­tig, teilte die Stadt auf Anfrage von Schw­erin Lokal mit. Zwis­chen Okto­ber und Dezem­ber 2026 soll sie in die poli­tis­chen Gremien kom­men.

Dabei geht es um mehr als das Geld im städtis­chen Haushalt. Auch die einzubeziehen­den kom­mu­nalen Unternehmen wer­den berück­sichtigt. So entste­ht ein gemein­samer Überblick über Ver­mö­gen, Schulden, Ein­nah­men und Aus­gaben der Stadt und ihrer Gesellschaften.

Wie hoch die entsprechen­den Sum­men für Schw­erin aus­fall­en, hat die Ver­wal­tung noch nicht mit­geteilt. Auch welche Unternehmen genau berück­sichtigt wur­den, geht aus ihrer Antwort bis­lang nicht her­vor. Einen konkreten Ter­min für die Vorstel­lung nen­nt sie eben­falls noch nicht.

Die Erstel­lung habe wegen der anges­pan­nten Haushalt­slage keine ober­ste Pri­or­ität gehabt, erk­lärt die Stadt. Zudem hät­ten Per­son­aleng­pässe, tech­nis­che Anpas­sun­gen und umfan­gre­iche Abstim­mungen die Arbeit erschw­ert. Grund­sät­zlich hält die Ver­wal­tung den Aufwand für zu hoch.

Warum Schwerin eine Konzernbilanz braucht

Eine Stadt besitzt Gebäude, Grund­stücke und Straßen. Weit­ere Ver­mö­genswerte kön­nen bei ihren Unternehmen liegen, etwa Woh­nun­gen bei ein­er kom­mu­nalen Woh­nungs­ge­sellschaft oder Fahrzeuge bei einem Verkehrsun­ternehmen. Diese Unternehmen führen eigene Büch­er: Sie rech­nen selb­st ab, was sie besitzen, ver­di­enen und aus­geben.

Wer nur den städtis­chen Haushalt betra­chtet, sieht deshalb nicht das voll­ständi­ge wirtschaftliche Bild. Der soge­nan­nte Gesamtab­schluss soll die einzel­nen Rech­nun­gen zusam­men­führen. Vere­in­facht gesagt wer­den Stadt und ein­be­zo­gene Unternehmen dabei wie eine gemein­same wirtschaftliche Ein­heit betra­chtet.

Das ist für Schw­erin vorgeschrieben. Die Kom­mu­nalver­fas­sung, verpflichtet kre­is­freie und große kreisange­hörige Städte zu einem solchen Abschluss. Er soll einen Überblick darüber geben, welch­es Ver­mö­gen vorhan­den ist, welche Verpflich­tun­gen beste­hen und wie die wirtschaftlichen Ergeb­nisse aus­fall­en.

Die Einzelrechnungen werden nicht einfach addiert

Damit ein ver­lässlich­es Gesamt­bild entste­ht, müssen finanzielle Beziehun­gen inner­halb des städtis­chen Ver­bunds her­aus­gerech­net wer­den. Ein vere­in­facht­es Beispiel: Lei­ht die Stadt ein­er eige­nen Gesellschaft eine Mil­lion Euro, hat die Stadt eine Forderung und das Unternehmen eine Schuld. Für bei­de zusam­men ist dadurch aber kein zusät­zlich­es Ver­mö­gen ent­standen.

 


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Solche inter­nen Beziehun­gen wer­den deshalb bei der Zusam­men­führung bere­inigt. Der Fach­be­griff dafür lautet Kon­so­li­dierung. Genau diese Arbeit erfordert nach Angaben der Schw­er­iner Ver­wal­tung bei der erst­ma­li­gen Erstel­lung beson­ders viele Abstim­mungen.

Welche Unternehmen ein­be­zo­gen wer­den, hängt unter anderem davon ab, wie stark die Stadt deren Entschei­dun­gen bee­in­flussen kann. Kleinere Beteili­gun­gen von geringer Bedeu­tung müssen nach den geset­zlichen Regeln nicht zwin­gend in die gemein­same Rech­nung aufgenom­men wer­den. Die konkrete Auswahl für Schw­erin ist noch nicht bekan­nt.

Schwerin hatte einen früheren Zeitplan

Die Ver­wal­tung wollte den ersten Gesamtab­schluss ursprünglich bere­its 2025 fer­tig­stellen. Im Haushalt­s­plan 2025/2026 ging sie davon aus, die Rech­nung für 2024 bis zum 30. Sep­tem­ber 2025 aufzustellen und dem Rech­nung­sprü­fungsamt zu übergeben. Nun hat es länger gedauert als ursprünglich geplant.

Die Stadt bezweifelt, dass die zusät­zliche Rech­nung ihr im All­t­ag aus­re­ichend weit­er­hil­ft. Der „per­son­elle, organ­isatorische und finanzielle Aufwand“ ste­he nach ihrer Auf­fas­sung „in keinem vernün­fti­gen Ver­hält­nis zum prak­tis­chen Nutzen“.

Wismar zeigt, was in einer solchen Bilanz steckt

Die Bürg­er­schaft in Wis­mar hat­te am 24. Sep­tem­ber über den ersten Gesamtab­schluss für 2024 beschlossen.  Die gemein­same Bilanz Wis­mars erre­icht dem­nach zum Jahre­sende 2024 rund 997,6 Mil­lio­nen Euro. Darin ste­hen beispiel­sweise bebaute Grund­stücke mit rund 370 Mil­lio­nen Euro sowie Maschi­nen, tech­nis­che Anla­gen und Fahrzeuge mit etwa 157,5 Mil­lio­nen Euro. Zugle­ich weist der Abschluss rund 228,8 Mil­lio­nen Euro Kred­itschulden aus.

Die knapp eine Mil­liarde Euro bedeutet nicht, dass Wis­mar für diesen Betrag verkauft wer­den kön­nte. Die Summe umfasst die in der Bilanz erfassten Werte, etwa Gebäude, Grund­stücke und Fahrzeuge. Zugle­ich zeigt die Rech­nung, wie dieses Ver­mö­gen bezahlt wurde: mit eige­nen Mit­teln, Fördergeldern oder Kred­iten, die noch zurück­gezahlt wer­den müssen.

Viel Vermögen bedeutet nicht viel Geld auf dem Konto

Auch eine Stadt mit umfan­gre­ichem Ver­mö­gen kann Schwierigkeit­en haben, ihre laufend­en Aus­gaben zu bezahlen. Eine Schule hat beispiel­sweise einen Wert in der Bilanz. Mit diesem Gebäude lassen sich aber wed­er Gehäl­ter noch Strom­rech­nun­gen bezahlen.

Ähn­lich ist es bei Straßen, Brück­en oder Fahrzeu­gen, die für öffentliche Auf­gaben gebraucht wer­den. Ihr Wert ist nicht frei ver­füg­bares Geld. Eine große Bilanz­summe allein sagt daher wenig darüber aus, welchen finanziellen Spiel­raum eine Stadt ger­ade hat.

Für Schw­erin wird die Gesamtrech­nung zunächst zeigen, wie groß das zusam­menge­führte Ver­mö­gen ist und welche Verpflich­tun­gen ihm gegenüber­ste­hen. Da sie sich auf Ende 2024 bezieht, beschreibt sie zudem die dama­lige Lage, nicht automa­tisch die Finanzsi­t­u­a­tion im Herb­st 2026.

Wie Schwerin bisher den Überblick behält

Die Ver­wal­tung betont, dass sie ihre Unternehmen auch bish­er wirtschaftlich begleit­et und kon­trol­liert. Dafür sei die Gesellschaft für Beteili­gungsver­wal­tung Schw­erin mbH, kurz GBV, zuständig. Diese erstelle jedes Jahr einen Beteili­gungs­bericht.

Darin werde die wirtschaftliche Entwick­lung der städtis­chen Gesellschaften dargestellt. Zusam­men mit dem Jahresab­schluss der Stadt lief­ere dieser Bericht bere­its einen umfassenden Überblick, erk­lärt die Ver­wal­tung. Die Konz­ern­bi­lanz soll diese Infor­ma­tio­nen nun um eine gemein­same Rech­nung ergänzen.