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Große Kulturpläne:
Neuer Konzertsaal für Schwerin? Stadtpolitik berät über Machbarkeitsstudie

Musiker der Mecklenburgischen Staatskapelle werben für einen Konzertsaal in Schwerin. Nun befasst sich die Stadtpolitik mit dem Vorhaben. Zur Debatte stehen eine Machbarkeitsstudie und ein Alternativantrag der Grünen.

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  • Veröffentlicht Juni 26, 2026
Das Marstall­gelände am Schw­er­iner Schloss gilt als ein­er der möglichen Stan­dorte für einen neuen Konz­ert­saal.
Foto: Carsten Ste­gerEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

 

Die Pläne für einen neuen Konz­ert­saal in Schw­erin beschäfti­gen im Moment die Kom­mu­nalpoli­tik. Begonnen hat alles Ende 2025. Damals grün­dete sich der Vere­in „Ein Konz­ert­saal für Schw­erin e. V.“, den Musik­erin­nen und Musik­er der Meck­len­bur­gis­chen Staatskapelle ins Leben gerufen haben.  Der Vere­in set­zt sich für den Bau eines Konz­ert­saals in der Lan­deshaupt­stadt ein. Nach eige­nen Angaben soll ein Gebäude entste­hen, das nicht nur Raum für klas­sis­che Konz­erte bietet, son­dern auch für weit­ere Musik- und Ver­anstal­tungs­for­mate genutzt wer­den kann. Nach Angaben des Vere­ins spielte auch die Auf­nahme des Res­i­den­zensem­bles Schw­erin in die UNESCO-Wel­ter­beliste bei der Grün­dung eine Rolle. Die Musik­er sehen sich als Botschafter dieses kul­turellen Erbes und wollen mit Kam­merkonz­erten und weit­eren Bene­fizver­anstal­tun­gen selb­st einen Beitrag zur Finanzierung des Pro­jek­ts leis­ten.

Ein gemein­samer Antrag von CDU, SPD, Linken sowie der Frak­tion Unab­hängige Bürger/FDP in der Stadtvertre­tung sieht nun vor, zunächst die Voraus­set­zun­gen für eine Mach­barkeitsstudie zu schaf­fen. Gle­ichzeit­ig liegt ein Erset­zungsantrag der Frak­tion Bünd­nis 90/Die Grünen/Die PARTEI vor.

Studie statt Bauentscheidung

Zunächst geht es jedoch nicht um eine Entschei­dung über den Bau selb­st. Der mehrfrak­tionelle Antrag sieht eine umfassende Mach­barkeitsstudie vor. Gemein­sam mit dem Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern und dem Fördervere­in sollen die Voraus­set­zun­gen für eine solche Unter­suchung geschaf­fen und Förder- sowie Finanzierungsmöglichkeit­en geprüft wer­den. Darüber hin­aus sollen Akteure aus Kul­tur, Wirtschaft, Wis­senschaft, Touris­mus und Stad­ten­twick­lung beteiligt wer­den. Unter­sucht wer­den sollen unter anderem mögliche Stan­dorte, Nutzungskonzepte, Betreiber- und Finanzierungsmod­elle sowie die Investi­tions- und Fol­gekosten.

Zur Begrün­dung führen die Frak­tio­nen an, dass zwis­chen kleineren Sälen und der Sport- und Kon­gresshalle eine Lücke im Ver­anstal­tungsange­bot beste­he. „Schw­erin ver­fügt über ein bedeu­ten­des kul­turelles Leben, aber es beste­ht eine Lücke zwis­chen kleineren Sälen und der Schw­er­iner Kon­gresshalle“, heißt es in der Vor­lage. Ein Konz­ert­saal mit 550 bis 750 Plätzen könne beste­hende Kul­turin­sti­tu­tio­nen stärken und neue Koop­er­a­tio­nen ermöglichen. Als mögliche Part­ner wer­den unter anderem die NDR-Klangkör­p­er, die Fest­spiele Meck­len­burg-Vor­pom­mern, das Meck­len­bur­gis­che Staat­sthe­ater, das Kon­ser­va­to­ri­um Schw­erin und das Lan­desju­gen­dorch­ester Meck­len­burg-Vor­pom­mern genan­nt.

Die Antrag­steller beto­nen zugle­ich, dass die Studie aus­drück­lich „ergeb­nisof­fen“ angelegt wer­den soll und „keine Vorentschei­dung über einen Bau tre­f­fen“ solle. Vielmehr gehe es darum, Chan­cen, Risiken, Kosten und För­der­möglichkeit­en objek­tiv zu unter­suchen und der Stadtvertre­tung eine belast­bare Entschei­dungs­grund­lage vorzule­gen.

Verwaltung sieht Land in der Pflicht

Die Stadtver­wal­tung bew­ertet den Vorstoß grund­sät­zlich pos­i­tiv. In ihrer Stel­lung­nahme heißt es: „Der Befund, dass in der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin eine Lücke in der kul­turellen Infra­struk­tur beste­ht, wird geteilt. Die Erar­beitung ein­er fundierten Entschei­dungs­grund­lage im weit­eren Prozess und in der Diskus­sion ist der richtige Ansatz.“

Gle­ichzeit­ig ver­weist die Ver­wal­tung auf die finanzielle Sit­u­a­tion der Lan­deshaupt­stadt. Schw­erin sei derzeit „nicht in der Lage, den erforder­lichen Rah­men für eine entsprechende Mach­barkeitsstudie bere­itzustellen“. Eine solche Unter­suchung müsse deshalb durch das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern oder durch Dritte finanziert wer­den.

Grünen-Fraktion schlägt anderen Weg vor

Einen anderen Weg schlägt die Frak­tion Bünd­nis 90/Die Grünen/Die PARTEI vor. In ihrem Erset­zungsantrag fordert sie zunächst keinen exter­nen Gutachter, son­dern einen Bericht der Ver­wal­tung bis Ende August. Darin sollen die beste­hen­den Ver­anstal­tungsstät­ten – darunter die Sport- und Kon­gresshalle sowie die Palm­berg-Are­na – hin­sichtlich ihrer Eig­nung für Konzert‑, Kongress- und Tagungs­for­mate bew­ertet wer­den. Außer­dem soll unter­sucht wer­den, ob über die vorhan­de­nen Ange­bote hin­aus über­haupt Bedarf für einen neuen Konz­ert- und Kon­gress­saal beste­ht.

In der Begrün­dung heißt es, Schw­erin ver­füge bere­its über „ein vielfältiges kul­turelles Ange­bot und etablierte Ver­anstal­tung­sorte für Kon­gresse, Tagun­gen und Großver­anstal­tun­gen“. Deshalb erscheine es sin­nvoll, zunächst die vorhan­de­nen Kapaz­itäten zu bew­erten, bevor über mögliche Investi­tio­nen entsch­ieden werde.

Verwaltung lehnt ab

Für diesen Vorschlag spricht die Ver­wal­tung allerd­ings keine Empfehlung aus. Sie ver­weist auf den erhe­blichen per­son­ellen Aufwand, den die geforderten Unter­suchun­gen verur­sachen wür­den. Ins­beson­dere die Bew­er­tung möglich­er Stan­dorte, Nutzungskonzepte sowie finanzieller und städte­baulich­er Rah­menbe­din­gun­gen erfordere umfan­gre­iche Analy­sen, die „mit den vorhan­de­nen per­son­ellen Ressourcen kurzfristig nicht leist­bar sind“. Auch die vorge­se­hene Frist bis zum 30. August sei „nicht real­is­tisch“.

Darüber hin­aus erin­nert die Ver­wal­tung daran, dass die Errich­tung eines Konz­ert- und Kon­gress­saals eine neue frei­willige Auf­gabe der Stadt wäre. Angesichts des laufend­en Kon­so­li­dierung­sprozess­es müssten zusät­zliche Investi­tio­nen und Fol­gekosten beson­ders kri­tisch bew­ertet wer­den. Eine Prü­fung könne zwar durch eine Mach­barkeitsstudie erfol­gen, deren Durch­führung und Finanzierung müsse jedoch durch Dritte über­nom­men wer­den.

Über bei­de Anträge entschei­det die Stadtvertre­tung in ihrer Sitzung. Dabei wird sich zeigen, ob zunächst eine Mach­barkeitsstudie oder zunächst ein Ver­wal­tungs­bericht auf den Weg gebracht wird.