Sa, 18. April 2026
Close

Wegen steigender Mieten:
Schwerin passt Unterkunftskosten für Sozialleistungsbezieher an

Die Mieten in Schwerin steigen – nun reagiert die Stadt. Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Bürgergeld- und Grundsicherungsbezieher wurden angepasst. Die Änderungen gelten rückwirkend seit Januar 2026.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht März 11, 2026
Kosten der Unterkunft Schwerin
Steigende Mieten in Schw­erin: Die Stadt hat die Richtwerte für Unterkun­ft­skosten bei Sozialleis­tun­gen erhöht. 

Die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin hat die Richtwerte für die Kosten der Unterkun­ft angepasst. Hin­ter­grund sind gestiegene Mieten sowie höhere Betriebs- und Heizkosten. Grund­lage für die neue Regelung ist der qual­i­fizierte Miet­spiegel 2026/27. Die Änderun­gen gel­ten rück­wirk­end zum 1. Jan­u­ar 2026.

Men­schen, die Bürg­ergeld oder Grund­sicherung nach dem Sozialge­set­zbuch II oder XII erhal­ten, bekom­men in der Regel auch Unter­stützung bei den Kosten für ihre Woh­nung. Dazu gehören Miete, Betrieb­skosten und Heizkosten – allerd­ings nur, wenn diese als angemessen gel­ten.

„Men­schen, die vom Job­cen­ter oder von der Kom­mune Grund­sicherungsleis­tun­gen beziehen, bekom­men auch die Kosten für Unterkun­ft, also Miete und Heizkosten, anerkan­nt – sofern die Kosten angemessen sind“, erk­lärte die Lei­t­erin des städtis­chen Fach­di­en­stes Soziales, Cor­nelia Pollin.

Höhere Richtwerte für Miete und Nebenkosten

Weil die Wohnkosten in Schw­erin in den ver­gan­genen Jahren gestiegen sind, wur­den die entsprechen­den Richtwerte nun angepasst. So dür­fen die Net­tokalt­mi­eten kün­ftig in allen Woh­nungs­größen etwas höher liegen als bish­er. Je nach Größe der Woh­nung gel­ten kün­ftig Werte zwis­chen 5,63 und 6,32 Euro pro Quadrat­meter.

Auch bei den Betrieb­skosten gibt es eine Anpas­sung. Diese steigen von bish­er 1,52 Euro auf kün­ftig 1,82 Euro pro Quadrat­meter. Zudem wur­den die Heizkosten neu berech­net. Dabei ori­en­tiert sich die Stadt an den aktuellen Preisen der Stadtwerke Schw­erin.

An den Woh­nungs­größen, die als angemessen gel­ten, ändert sich dage­gen nichts. Ein Ein-Per­so­n­en-Haushalt kann weit­er­hin eine Woh­nung mit bis zu 50 Quadrat­metern beziehen. Wichtig ist jedoch, dass neben der Größe auch die Miete inner­halb der fest­gelegten Richtwerte liegt.

Stadt beteiligt sich an den Kosten

Die Kosten der Unterkun­ft für Men­schen im Bürg­ergeld­bezug übern­immt die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin. Im Jahr 2025 gab die Stadt dafür rund 29 Mil­lio­nen Euro aus. Ein Teil dieser Summe wird vom Bund erstat­tet. Den­noch bleibt für die Stadt ein Eigenan­teil von etwa sechs Mil­lio­nen Euro, erk­lärte der Erste Stel­lvertreter des Ober­bürg­er­meis­ters, Bernd Not­te­baum.

In der Regel wird das Geld für Miete und Heizung zusam­men mit den übri­gen Sozialleis­tun­gen an die Leis­tungs­berechtigten über­wiesen. Diese zahlen die Miete dann selb­st an ihren Ver­mi­eter. In bes­timmten Fällen kann die Zahlung aber auch direkt durch die Behör­den erfol­gen.

Die neue Richtlin­ie zu den Kosten der Unterkun­ft ist auf der Inter­net­seite der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin veröf­fentlicht.