Wegen steigender Mieten:
Schwerin passt Unterkunftskosten für Sozialleistungsbezieher an
Die Mieten in Schwerin steigen – nun reagiert die Stadt. Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Bürgergeld- und Grundsicherungsbezieher wurden angepasst. Die Änderungen gelten rückwirkend seit Januar 2026.

Die Landeshauptstadt Schwerin hat die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft angepasst. Hintergrund sind gestiegene Mieten sowie höhere Betriebs- und Heizkosten. Grundlage für die neue Regelung ist der qualifizierte Mietspiegel 2026/27. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erhalten, bekommen in der Regel auch Unterstützung bei den Kosten für ihre Wohnung. Dazu gehören Miete, Betriebskosten und Heizkosten – allerdings nur, wenn diese als angemessen gelten.
„Menschen, die vom Jobcenter oder von der Kommune Grundsicherungsleistungen beziehen, bekommen auch die Kosten für Unterkunft, also Miete und Heizkosten, anerkannt – sofern die Kosten angemessen sind“, erklärte die Leiterin des städtischen Fachdienstes Soziales, Cornelia Pollin.
Höhere Richtwerte für Miete und Nebenkosten
Weil die Wohnkosten in Schwerin in den vergangenen Jahren gestiegen sind, wurden die entsprechenden Richtwerte nun angepasst. So dürfen die Nettokaltmieten künftig in allen Wohnungsgrößen etwas höher liegen als bisher. Je nach Größe der Wohnung gelten künftig Werte zwischen 5,63 und 6,32 Euro pro Quadratmeter.
Auch bei den Betriebskosten gibt es eine Anpassung. Diese steigen von bisher 1,52 Euro auf künftig 1,82 Euro pro Quadratmeter. Zudem wurden die Heizkosten neu berechnet. Dabei orientiert sich die Stadt an den aktuellen Preisen der Stadtwerke Schwerin.
An den Wohnungsgrößen, die als angemessen gelten, ändert sich dagegen nichts. Ein Ein-Personen-Haushalt kann weiterhin eine Wohnung mit bis zu 50 Quadratmetern beziehen. Wichtig ist jedoch, dass neben der Größe auch die Miete innerhalb der festgelegten Richtwerte liegt.
Stadt beteiligt sich an den Kosten
Die Kosten der Unterkunft für Menschen im Bürgergeldbezug übernimmt die Landeshauptstadt Schwerin. Im Jahr 2025 gab die Stadt dafür rund 29 Millionen Euro aus. Ein Teil dieser Summe wird vom Bund erstattet. Dennoch bleibt für die Stadt ein Eigenanteil von etwa sechs Millionen Euro, erklärte der Erste Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Bernd Nottebaum.
In der Regel wird das Geld für Miete und Heizung zusammen mit den übrigen Sozialleistungen an die Leistungsberechtigten überwiesen. Diese zahlen die Miete dann selbst an ihren Vermieter. In bestimmten Fällen kann die Zahlung aber auch direkt durch die Behörden erfolgen.
Die neue Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft ist auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin veröffentlicht.



