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Kostenerstattung für Schülerbeförderung: Kritik an jetziger Regelung

Kostenlose Nutzung des Nahverkehrs für Schülerinnen und Schüler, die einen weiten Schulweg haben. Das war das Ziel der Stadtverwaltung, wofür die Schuleinzugsgebiete im vergangen Jahr neu definiert wurden. Anfang Januar

  • Veröffentlicht Januar 22, 2018

Kostenlose Nutzung des Nahverkehrs für Schülerinnen und Schüler, die einen weiten Schulweg haben. Das war das Ziel der Stadtverwaltung, wofür die Schuleinzugsgebiete im vergangen Jahr neu definiert wurden. Anfang Januar dann auch die notwendige Zustimmung des Bildungsministeriums zur Schuleinzugsbereichssatzung. „Wir rechnen  mit insgesamt bis zu 1500 Anträgen, die die Eltern jetzt zeitnah stellen sollten, um sich den Beförderungsanspruch für ihre Kinder zu sichern“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier damals.

Vor allem für die Kinder aus den Stadtteilen  Mueßer Holz, Warnitz, Wickendorf, Wüstmark, Görries Mueß und Friedrichsthal sollte die Änderung eine Entlastung des elterlichen Geldbeutels sein.  Übernommen werden die Beförderungskosten nach Landesschulgesetz zur örtlich zuständigen Schule, wenn der kürzeste Fußweg zwischen dem Wohnort und Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist. Antragsteller können sich die Schulwegekosten wahlweise als Sonderfahrausweis oder anteilig für die Monatskarte/Wochenkarte im Ausbildungsverkehr erstatten lassen. Der Sonderfahrausweis berechtigt dann nur während der Schulzeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 17.30 Uhr dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren.

Für  Monatskarten/ Wochenkarten im Ausbildungsverkehr erstattet die Stadt den Anteil der schulischen Nutzung in Höhe von 16,30 Euro an die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler. Vorteil: Die Karte kann auch außerhalb der Schulzeit und des Schulweges genutzt werden. Die Kostenerstattung erfolgt  jeweils zum Schulhalbjahr und nach Beendigung des Schuljahres unter Vorlage benutzter Tickets. Offenbar stehen nun aber vor allem finanzschwache Familien schlechter da als vor der Neuregelung. Das war so eigentlich nicht vorgesehen. 

 

Verwaltung hatte Schlechterstellung ausgeschlossen 

 

Schon als die Satzungen im September letzten Jahres in den Ausschüssen und den Ortsbeiräten beraten wurden, bat man die Verwaltung abzuprüfen, inwieweit die Neufassung zu einer Schlechterstellung für Anspruchsberechtigte im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes führen kann. Eine Schlechterstellung, so das Prüfergebnis aus der Verwaltung damals, würde es mit der neuen Regelung nicht geben. Die Differenz zwischen der Erstattung der Schulbeförderungskosten zuzüglich dem bisherigen Eigenanteil von fünf Euro für die Monatskarte könne nach Verwaltungsansage aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden. Diese Auskunft scheint aber nicht ganz richtig gewesen zu sein.  Die LINKE in der Stadtvertretung weist nun darauf hin, dass dieser Ausgleich in der Praxis kaum zu bewerkstelligen ist. Lediglich bei Kindern, bei denen eine geförderte Freizeitbetätigung vorliegt und deren Eltern monatlich einen entsprechenden Härtefallantrag stellen, in dem sie nachweisen, dass sie den Differenzbetrag nicht selbst aufbringen können, wäre eine solche Kostenübernahme entsprechend des Gesetzes möglich. Das aber halten die LINKEN sowohl für die Eltern, als auch für den Verwaltungsaufwand für den falschen Weg.

 

Neuer Monatskartentarif und Veränderung der Mindestentfernung 

 

Stadtvertreter Stefan Schmidt (LINKE)

Mit zwei Anträgen für die kommende Stadtvertretersitzung möchte die Linke deshalb Verbesserungen der Regelungen erreichen. „Um diese Schlechterstellung zu beenden, sehen wir aktuell nur den Weg, für die betroffenen Kinder einen eigenen Monatskartentarif beim Schweriner Nahverkehr einzuführen, dieser würde dementsprechend 21,30 € (16,30 € Schülerbeförderungskosten + 5 € Eigenanteil) betragen.“, erklärt Stadtvertreter Stefan Schmidt das Vorhaben seiner Fraktion.

Im Zusammenhang mit den festgelegten Entfernungsgrenzen gab es ebenfalls nach Auskunft des Stadtvertreters viel Kritik.  Die Realität, ab welcher Entfernung Eltern für ihre Kinder zu einer Monatskarte greifen, damit sie sicher zur Schule kommen, sehe anders aus, als die aktuelle Regelung in der Satzung. Das liege nach Ansicht Schmidts insbesondere auch am Sicherheitsbedürfnis, dass Eltern für ihre Jüngsten haben und dem insbesondere in einem städtischen Umfeld anders Rechnung getragen werden kann. Auch das Schulgesetz schreibe die Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen vor.

Daher möchte die LINKE das Thema Mindestentfernung noch einmal überdacht wissen. „Wir schlagen eine Halbierung der bisherigen Mindestentfernungen vor und verweisen dabei darauf, dass es bereits anderenorts gleichlautende Festlegungen gibt und Eltern dort, wo diese gelten, schon ab diesen Entfernungen einen entsprechenden Anspruch auf Kostenübernahme haben.“, sagt Stefan Schmidt.

Mit der Erweiterung der Kostenübernahme und den damit verbundenen zusätzlichen Mitteln, die dann dem Nahverkehr zufließen sollen, wäre nach Vorstellungen der LINKE  auch die Einführung des Monatskartentarifes für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien ohne eine Erhöhung des Zuschusses der Stadt an den NVS möglich.

„Wir hoffen in den Beratungen der Anträge auf eine breite Unterstützung in der Stadtvertretung, da wir hiermit eine sehr gute Möglichkeit für die Stärkung des Schweriner Nahverkehrs und für die Unterstützung vieler Familien in der Stadt Schwerin sehen.“, ist sich Stefan Schmidt sicher. 

 

Landeshauptstadt unterstützt Volksinitiative für ein kostenloses Schülerticket

 

Der Landeshauptstadt, genauso wie der Linksfraktion in der Stadtvertretung,  schwebt allerdings eine weitergehendere Regelung der Schülerbeförderung vor. Deshalb unterstützt sie die die Volksinitiative für ein kostenloses Schülerticket für MV. Das würde der Stadt etwa jährlich 2,5 bis 3 Millionen Euro kosten. Für die Stadt, die einen riesen Schuldenberg vor sich herschiebt, ist dieser Betrag alleine allerdings nicht zu stemmen. Daher schaut man in Richtung Land, die hier unter die Arme greifen sollen. Sollte die Volksinitiative jedenfalls die Unterschriften zusammenbekommen, dann wird das Thema kostenlose Schülerbeförderung ein Thema im Landtag. Der Ausgang da ist jedenfalls ungewiss. Daher bleibt vorerst nur die kostenlose Schülerbeförderung – zumindest ein bischen. Vielleicht auch bald ohne Schlechterstellung finanzschwacher Familien. 

 

 

 

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer der digitalen Tageszeitung "Schwerin-Lokal". Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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