Schülerticket in Schwerin:
Viele Eltern haben noch keinen Antrag gestellt
Viele Schweriner Eltern haben das kostenlose Schülerticket für ihre Grundschulkinder noch nicht beantragt. Die Stadt mahnt zur Eile – sonst könnte der Fahrausweis zum Schulstart fehlen.

Zahlreiche Eltern in Schwerin haben für ihre Kinder offenbar noch keinen Antrag auf ein kostenloses Schülerticket gestellt. Darauf weist die Landeshauptstadt mit Blick auf das kommende Schuljahr 2026/2027 hin. Anspruch auf den sogenannten Sonderfahrausweis haben Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4, deren Schulweg zur örtlich zuständigen Schule länger als zwei Kilometer ist.
„Viele Anspruchsberechtigte haben bislang noch keinen Antrag auf das kostenlose Schülerticket gestellt“, sagt Nadine Bulz, Fachgruppenleiterin Bildung der Landeshauptstadt Schwerin. Zwar sei die Frist für eine rechtzeitige Ausstellung zum Schuljahresbeginn bereits am 31. Mai abgelaufen. Anträge würden aber weiterhin bearbeitet.
Eltern, die den Antrag erst jetzt einreichen, müssen allerdings damit rechnen, dass das Ticket zum ersten Schultag noch nicht vorliegt. Eine rechtzeitige Zustellung könne in diesen Fällen nicht garantiert werden, so Bulz. Die Stadt empfiehlt deshalb, noch fehlende Anträge schnellstmöglich einzureichen. Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite der Landeshauptstadt unter dem Stichwort Schülerbeförderung zu finden.
Der kostenlose Sonderfahrausweis gilt während der Schulzeit von Montag bis Freitag für den Weg zwischen einer festgelegten Haltestelle und der zuständigen Schule. Wer das Ticket auch für andere Fahrten nutzen möchte, kann es für 10 Euro im Monat zu einer vollwertigen Monatskarte aufwerten. Das ist an den Fahrkartenautomaten sowie in den Kundencentern des Schweriner Nahverkehrs möglich.
Eine weitere Möglichkeit bietet das Azubi-Freizeit-Ticket. Damit können Schülerinnen und Schüler den öffentlichen Nahverkehr auch außerhalb des Schulweges nutzen, etwa an Wochenenden oder während der Ferien. Voraussetzung dafür sind der Sonderfahrausweis der Landeshauptstadt Schwerin und ein gültiger Schülerausweis.




