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Kürzt Stadtverwaltung willkürlich BUT – Mittel für Geringverdiener?

Mehrere Eltern der freien Waldorfschule Schwerin sind in den vergangenen Tagen Schreiben zugesandt worden. Absender ist die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt. Bisher haben Eltern aus finanziell schwächeren Familien, die beispielsweise ergänzende

  • Veröffentlicht Dezember 23, 2015

Mehrere Eltern der freien Waldorfschule Schwerin sind in den vergangenen Tagen Schreiben zugesandt worden. Absender ist die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt.

Bildquellenangabe:S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bildquellenangabe: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Bisher haben Eltern aus finanziell schwächeren Familien, die beispielsweise ergänzende Leistungen nach SGBII (Hartz IV) erhalten haben, einen Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket gehabt. Gemäß § 28 Abs. 4 Satz. 1 SGB II werden bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt[…]

Bildung und Teilhabe – Fahrzuschuss abgelehnt.

Marie H. ist eine dieser Eltern, die trotz Arbeit auf SGBII angewiesen sind und ihre beiden Kinder auf eine freie Schule in Schwerin gegeben hat. Sie darf nun keine Fahrkostenbeihilfe vonseiten der Stadt mehr erwarten. Bei den beiden Kindern kommen monatlich 67,20 Fahrkosten auf, die andere SGB-II-Empfängern, deren Kinder eine staatliche Schule besuchen, teilerstattet bekommen.

„Dass nun monatlich Mehrkosten auf uns zukommen ist hier nicht das wirkliche Problem“, sagt die alleinerziehende Mutter. „Ärgerlich ist hier die Ungleichbehandlung von Eltern, die ihr Kind an eine staatliche Schule geben, und Eltern, die trotz relativ wenig Geld ihren Kindern eine alternative Schulbildung ermöglichen wollen.“

In 2015 genehmigt – 2016 ohne eindeutige Beschlusslage abgelehnt

Im vergangenen Jahr wurden die BUT-Mittel an die alleinerziehende Mutter ohne Einwände ausgezahlt. Für den aktuellen Bewilligungszeitraum bis zum 2. Quartal 2016 wird eine Gewährung von Leistungen in Form von Schülerbeförderung abgelehnt.

Warum hat sich dies nun geändert? Das wollten wir von der Stadtverwaltung wissen.

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Willkürliche Anpassung an »nicht einsehbare Handlungsempfehlungen“?

Die Antwort überrascht. Geht man doch bei derartigen Vorfällen meist von Gesetzesänderungen im Schulgesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern aus. Auf die Frage, auf welcher Beschlussgrundlage hier gehandelt wurde, antwortete Mareike Diestel, von der Pressestelle der Stadt: „Es handelt sich nicht um einen städtischen Beschluss. Vielmehr wurde die Verfahrenspraxis mit Blick auf die geltenden Handlungsempfehlungen  korrigiert.“

Genau heißt es dort in Beamtendeutsch: »Nach den Handlungsempfehlungen des zuständigen Ministeriums vom September 2015 handelt es sich beim Besuch einer Waldorfschule nicht um einen „eigenständigen Bildungsgang“ im Sinne des § 28 Abs. 4 SGB II bzw. des § 11 Abs. 3 SchulG M-V. Ein Bildungsgang ist gem. § 11 Abs. 3 SchulG M-V „ein schulisches Lernangebot, dessen Unterrichtsorganisation und Anforderungen das Erreichen eines bestimmten Abschlusses bezwecken“. Einen bestimmten, von der örtlich zuständigen Schule abweichenden Abschluss sieht eine Waldorfschule jedoch  nicht vor.«

„Einsichtnahme derzeit noch nicht möglich“

Auf Anfrage, ob es möglich ist, diese Handlungsempfehlungen einzusehen, gab uns die Pressestelle der Stadt zur Antwort: „Die Handlungsempfehlungen des zuständigen Fachministeriums dienen einer einheitlichen Rechtsanwendung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) in M-V. Da sie dezidiert und kompetent Fragen im Kontext des (BUT) regeln, werden sie für die Aufgabendurchführung bei der Landeshauptstadt Schwerin als Arbeitshinweise genutzt haben und haben nach interner Festlegung bindenden Charakter. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wird derzeit eine Veröffentlichung der von dort ergangenen Handlungsempfehlungen geprüft, derzeit kann eine Einsichtnahme deshalb noch nicht ermöglicht werden.“

Oder einfacher gesagt, die Verwaltung Schwerins hat intern festgelegt, Handlungsempfehlungen   umzusetzen, darf diese Handlungsempfehlungen derzeit aber nicht veröffentlichen, da vom Sozialministerium „noch nicht“ genehmigt worden ist, diese öffentlich herauszugeben.

Bildungsministerium: »Haben gesetzliche Grundlagen nicht geändert«

Telefonisch teilte das Bildungsministerium auf Anfrage mit, dass es kürzlich keine Änderungen des Schulgesetzes MV, betreffend BUT-Mittel gab. Die gesetzlichen Grundlagen sind also unverändert. Auf schriftliche Anfrage beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zum Sachverhalt hingegen, erhielten wir bis heute keine Rückmeldung.

Zahl der Betroffenen „nicht ermittelbar“

Auf die Frage, wie viele Schwerinerinnen und Schweriner zukünftig keine BUT-Fahrkosten mehr erhalten, konnte die Pressestelle der Landeshauptstadt nicht antworten, und konnte lediglich mitteilen: »Hierzu sind keine Zahlen ermittelbar.“

„Ich habe mich bewusst für eine freie Schule entschieden, die Kinder lernen hier mit einem ganz anderen Konzept, dass nicht einzig auf Ellenbogen und Wettbewerb ausgelegt ist. Es findet ein Unterricht statt, der individueller auf die Kinder ausgelegt ist.“ sagt Marie H. die Mutter der beiden Kinder. Ihre Kinder wird sie weiterhin auf eine freie Schule schicken, trotz Mehrbelastung, trotz Ungleichbehandlung.

Eltern wollen sich wehren

Inzwischen haben die ersten Eltern Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Ebenfalls wurden Schreiben an die Fraktionen und Stadtvertreter versandt. »Dies wirkt wie Willkür«, sagt Marie H. und hofft das es bald Antworten gibt. »Für einige in Schwerin mögen knapp 60,- Euro vielleicht nicht viel sein, für mich als alleinerziehende Mutter sind sie es aber.«

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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