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Landeshauptstadt bittet um Mithilfe bei Schweriner Badegewässerliste

(pm/red) Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt bittet einmal mehr um Mithilfe seitens der Bürger – und diesmal macht die Tätigkeit besondere Freude, weil sie daran erinnert, dass die wärmeren Jahreszeiten unaufhaltsam

  • Veröffentlicht Februar 18, 2015

zippendorfer strand 2(pm/red) Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt bittet einmal mehr um Mithilfe seitens der Bürger – und diesmal macht die Tätigkeit besondere Freude, weil sie daran erinnert, dass die wärmeren Jahreszeiten unaufhaltsam näher rücken.

Da der Fachdienst Gesundheit rechtzeitig vor Beginn der Badesaison jene Gewässer festlegt, die nach den Bestimmungen der Badegewässerlandesverordnung überwacht werden sollen, und diese der oberen Landesgesundheitsbehörde sowie der zuständigen Wasserbehörde meldet, ist die Mithilfe der Bürger wichtig, um die Badegewässerliste vollständig zu halten.

Nach dieser Verordnung haben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.

Für die Badesaison 2015 sollen folgende Badegewässer als EU-Badegewässer mit einer großen Anzahl von Badenden in der Badegewässerliste geführt werden:

• Schweriner See, Zippendorfer Strand
• Schweriner See, Kalkwerder
• Schweriner See, Am Reppin
• Lankower See, Südufer
• Lankower See, Nordufer
• Ostorfer See, Kaspelwerder

Ihre Vorschläge, Anregungen und Bemerkungen richten Sie bitte bis zum 20. März 2015 an:
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Gesundheit
Amtsärztlicher Dienst/Hygiene
PF 11 10 42
19010 Schwerin
oder an Christine Schulrath, Telefon: (0385) 545-2868, E-Mail: cschulrath@schwerin.de

Die Badegewässerliste und ein Kontaktformular sind im Internet unter www.schwerin.de, Stichwort Bürgerservice/ Ordnung und Gesundheit/ Gesundheitsamt/ Hygiene/ Badegewässerliste zu finden.
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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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