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Landeshauptstadt Schwerin informiert über den Umgang mit Fundtieren

Die Landeshauptstadt Schwerin bietet Informationen und Ansprechpartner zum Umgang mit aufgefundenen Tieren auf ihrem Stadtportal.

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  • Veröffentlicht Juli 10, 2024

Wenn ein Tier zuge­laufen ist, plöt­zlich im Garten sitzt oder her­ren­los durch die Straßen läuft, stellen sich viele Fra­gen: Soll ich das Tier ein­fan­gen? Wo kann ich es abgeben? An wen muss ich mich wen­den? Wer­den mir Kosten für die Ver­sorgung erstat­tet?

Ord­nungs­dez­er­nent Sil­vio Horn erläutert: „Fundtiere sind ent­laufene Haustiere, die üblicher­weise von Men­schen gehal­ten wer­den. Dazu zählen Hunde, Katzen, Ziervögel und land­wirtschaftliche Tiere. Ein Fundti­er erken­nt man oft an einem gepflegten Zus­tand oder an Merk­malen wie Hals­band, Tätowierung oder Chip. Wildtiere wie Rehe, Enten, Schwäne oder Waschbären sind keine Fundtiere.“

Rechtlich gel­ten aufge­fun­dene Haus- und Nutztiere als Fund­sache, deren Eigen­tum gek­lärt wer­den muss. Fundtiere dür­fen nicht ein­fach behal­ten wer­den, kön­nen aber vorüberge­hend beim Find­er verbleiben, der in diesem Fall eine Fundtier­anzeige bei der Stadt abgeben muss. Kosten für Fut­ter oder Tier­arzt wer­den jedoch nicht erstat­tet.

Die Kom­mune ist für die Ver­wahrung von Fundtieren zuständig und hat dafür einen Ver­trag mit dem „Tier­heim- und Tier­schutzfre­unde Schw­erin e.V.“ geschlossen, der das Tier­heim War­nitz betreibt. Dort kön­nen Fundtiere direkt abgegeben wer­den.

Andrea Behring, Lei­t­erin des Fach­di­en­stes Ord­nung, erk­lärt: „Mit der Abgabe im Tier­heim wird das Fundti­er reg­istri­ert und eine sep­a­rate Fundtier­anzeige bei der Ord­nungs­be­hörde ent­fällt. Ver­let­zte oder kranke Fundtiere müssen dem Tier­heim gemeldet wer­den, da nur von dort über die weit­ere ärztliche Behand­lung und die Kosten entsch­ieden wird. Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicher­heit gefährden, sollte sofort die Polizei über Notruf 110 informiert wer­den.“

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