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Landeshauptstadt Schwerin reicht Vorschlagsliste für Schöffenwahl beim Amtsgericht ein

Die Landeshauptstadt Schwerin hat die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 beim Amtsgericht Schwerin eingereicht.

  • Veröffentlicht Juni 1, 2023

Die Landeshauptstadt Schwerin hat die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 beim Amtsgericht Schwerin eingereicht.

Foto: Amtsgericht-Schwerin | Schwerin-Lokal

In einer gemeinsamen Initiative haben die Stadtvertretung und der Jugendhilfeausschuss dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Liste mit doppelt so vielen Kandidaten vorgeschlagen, wie für die Positionen der Haupt- und Hilfsschöffen benötigt werden. Insgesamt wurden 492 Frauen und Männer mit Hauptwohnsitz in Schwerin vorgeschlagen.

Im Laufe der zweiten Jahreshälfte werden nun aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen für das Amtsgericht und Landgericht Schwerin ausgewählt. Diese Schöffinnen und Schöffen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 

Auslosung der Reihenfolge für Sitzungsteilnahmen bis zum 1. November 2023

Der Wahlausschuss wird bis zum 1. Oktober 2023 zusammentreten, um aus der Vorschlagsliste die erforderliche Anzahl von Schöffinnen, Schöffen, Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen zu wählen. Hierbei ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich. Anschließend wird in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Schwerin bis zum 1. November 2023 die Reihenfolge festgelegt, in der die Schöffen und Jugendschöffen an den Sitzungen der Strafkammern teilnehmen werden.

Die Auslosung der Reihenfolge dient dazu sicherzustellen, dass jede Hauptschöffin und jeder Hauptschöffe für maximal zwölf Sitzungstage pro Jahr herangezogen wird. Die gewählten Schöffinnen und Schöffen werden vom Richter des Amtsgerichts über das Ergebnis der Auslosung informiert. Gleichzeitig erhalten sie die Benachrichtigung über die Tage, an denen ihre Anwesenheit erforderlich ist. Auch Schöffinnen und Schöffen, die im Laufe des Geschäftsjahres zu einem Sitzungstag herangezogen werden, werden entsprechend benachrichtigt.

Die Landeshauptstadt Schwerin setzt sich aktiv dafür ein, dass qualifizierte Bürgerinnen und Bürger in der Rechtsprechung mitwirken können. Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen ist ein wichtiger Schritt, um die Vielfalt und Sachkunde in den Strafverfahren zu gewährleisten und das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat zu stärken.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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