Sa, 13. Juni 2026
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Regierungsfraktionen warnen vor Angriffen auf Demokratie:
Landtag diskutiert Schutz des Verfassungsgerichts

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wird über eine Reform zum Schutz des Verfassungsgerichts gestritten. CDU und AfD lehnen die Pläne bislang ab.

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  • Veröffentlicht Mai 7, 2026
Sym­bol­bild: Der Land­tag M‑V hat seinen Sitz im Schloss.

 

Im Land­tag von Meck­len­burg-Vor­pom­mern ist eine Debat­te über den Schutz der Unab­hängigkeit des Lan­desver­fas­sungs­gerichts ent­bran­nt. Die Frak­tio­nen von SPD, Linke und Grü­nen haben eine Änderung der Lan­desver­fas­sung vorgeschla­gen, mit der das Gericht langfristig vor poli­tis­chen Block­aden und parteipoli­tis­chem Ein­fluss geschützt wer­den soll. Unter­stützung aus der Oppo­si­tion gibt es bis­lang jedoch nicht.

Der Geset­zen­twurf wurde in erster Lesung im Land­tag in Schw­erin berat­en und anschließend zur weit­eren Prü­fung an den Rechts- und Finan­zauss­chuss über­wiesen. Für eine Änderung der Ver­fas­sung ist eine Zwei-Drit­tel-Mehrheit erforder­lich. Ohne Zus­tim­mung der CDU kann die Reform daher nicht beschlossen wer­den.

 

Sorge vor politischen Blockaden

Hin­ter­grund der geplanten Reform ist die Sorge vor möglichen Block­aden bei der Wahl von Rich­terin­nen und Richtern des Lan­desver­fas­sungs­gerichts. Diese wer­den bis­lang mit ein­er Zwei-Drit­tel-Mehrheit durch den Land­tag gewählt. Der neue Geset­zen­twurf sieht einen soge­nan­nten Ersatzwahlmech­a­nis­mus vor, falls eine notwendi­ge Mehrheit über län­gere Zeit nicht zus­tande kommt.

In einem solchen Fall soll das Lan­desver­fas­sungs­gericht selb­st drei Kan­di­datin­nen oder Kan­di­dat­en für das vakante Richter­amt vorschla­gen kön­nen. Aus diesem Vorschlag müsste der Land­tag dann mit ein­fach­er oder absoluter Mehrheit eine Per­son auswählen. Die Regierungs­frak­tio­nen wollen damit ver­hin­dern, dass eine Sper­rmi­norität die Beset­zung von Richter­stellen dauer­haft block­ieren kann.

 

Schutz der Gerichte als Ziel

Zusät­zlich sollen zen­trale Regelun­gen zur Unab­hängigkeit des Lan­desver­fas­sungs­gerichts kün­ftig direkt in der Lan­desver­fas­sung ver­ankert wer­den. Änderun­gen wären dann nur noch mit ein­er Zwei-Drit­tel-Mehrheit möglich und nicht mehr mit ein­fach­er Mehrheit durch ein gewöhn­lich­es Gesetz.

Der SPD-Frak­tionsvor­sitzende Julian Barlen erk­lärte im Land­tag, demokratis­che Insti­tu­tio­nen müssten auch in Krisen­zeit­en funk­tions­fähig bleiben. Ger­ade angesichts zunehmender Angriffe auf demokratis­che Struk­turen brauche es zusät­zliche Sicherun­gen für den Rechtsstaat. Er ver­wies dabei ins­beson­dere auf den Ein­fluss recht­spop­ulis­tis­ch­er Kräfte.

Auch der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der Linken-Frak­tion, Torsten Koplin, warnte vor Entwick­lun­gen wie in Thürin­gen, wo poli­tis­che Kon­flik­te zulet­zt wieder­holt das Lan­desver­fas­sungs­gericht beschäftigt hat­ten.

 

Kritik von CDU, FDP und AfD

Die Oppo­si­tion lehnt den Entwurf bis­lang ab oder begeg­net ihm mit Skep­sis. CDU-Frak­tion­schef Daniel Peters warnte davor, Ver­fas­sungsän­derun­gen aus ein­er aktuellen poli­tis­chen Stim­mung her­aus vorzunehmen. Min­der­heit­en­rechte im Par­la­ment dürften nicht geschwächt wer­den.

Auch die FDP-Gruppe äußerte Zweifel an der Reform. Der FDP-Abge­ord­nete David Wulff erk­lärte, die Vorschläge seien recht­spoli­tisch nicht überzeu­gend und kön­nten oppo­si­tionelle Kräfte benachteili­gen. Gle­ichzeit­ig zeigte er sich offen für Kom­pro­misse.

AfD-Lan­deschef Enri­co Schult kri­tisierte, das Lan­desver­fas­sungs­gericht dürfe nicht Teil parteipoli­tis­ch­er Auseinan­der­set­zun­gen wer­den.

 

Unterstützung aus Gesellschaft und Verbänden

Unter­stützung für die Reform kam hinge­gen von mehreren Ver­bän­den und Organ­i­sa­tio­nen. Nach Angaben der Gew­erkschaft Ver­di demon­stri­erten mehrere Dutzend Men­schen in Schw­erin unter dem Mot­to „Demokratie schützen! Ver­fas­sung sich­ern!“. Auch Vertreter von Ver­bän­den wie Mehr Demokratie, der Arbeit­er­wohlfahrt und des Lan­desan­waltsver­bands appel­lierten in einem offe­nen Brief an die CDU, der Reform zuzus­tim­men. Die kom­menden Beratun­gen im Rechts- und Finan­zauss­chuss dürften nun entschei­dend dafür wer­den, ob ein Kom­pro­miss möglich ist und die notwendi­ge Mehrheit zus­tande kommt.