Regierungsfraktionen warnen vor Angriffen auf Demokratie:
Landtag diskutiert Schutz des Verfassungsgerichts
Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wird über eine Reform zum Schutz des Verfassungsgerichts gestritten. CDU und AfD lehnen die Pläne bislang ab.

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist eine Debatte über den Schutz der Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts entbrannt. Die Fraktionen von SPD, Linke und Grünen haben eine Änderung der Landesverfassung vorgeschlagen, mit der das Gericht langfristig vor politischen Blockaden und parteipolitischem Einfluss geschützt werden soll. Unterstützung aus der Opposition gibt es bislang jedoch nicht.
Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung im Landtag in Schwerin beraten und anschließend zur weiteren Prüfung an den Rechts- und Finanzausschuss überwiesen. Für eine Änderung der Verfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Ohne Zustimmung der CDU kann die Reform daher nicht beschlossen werden.
Sorge vor politischen Blockaden
Hintergrund der geplanten Reform ist die Sorge vor möglichen Blockaden bei der Wahl von Richterinnen und Richtern des Landesverfassungsgerichts. Diese werden bislang mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit durch den Landtag gewählt. Der neue Gesetzentwurf sieht einen sogenannten Ersatzwahlmechanismus vor, falls eine notwendige Mehrheit über längere Zeit nicht zustande kommt.
In einem solchen Fall soll das Landesverfassungsgericht selbst drei Kandidatinnen oder Kandidaten für das vakante Richteramt vorschlagen können. Aus diesem Vorschlag müsste der Landtag dann mit einfacher oder absoluter Mehrheit eine Person auswählen. Die Regierungsfraktionen wollen damit verhindern, dass eine Sperrminorität die Besetzung von Richterstellen dauerhaft blockieren kann.
Schutz der Gerichte als Ziel
Zusätzlich sollen zentrale Regelungen zur Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts künftig direkt in der Landesverfassung verankert werden. Änderungen wären dann nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit möglich und nicht mehr mit einfacher Mehrheit durch ein gewöhnliches Gesetz.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Julian Barlen erklärte im Landtag, demokratische Institutionen müssten auch in Krisenzeiten funktionsfähig bleiben. Gerade angesichts zunehmender Angriffe auf demokratische Strukturen brauche es zusätzliche Sicherungen für den Rechtsstaat. Er verwies dabei insbesondere auf den Einfluss rechtspopulistischer Kräfte.
Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Torsten Koplin, warnte vor Entwicklungen wie in Thüringen, wo politische Konflikte zuletzt wiederholt das Landesverfassungsgericht beschäftigt hatten.
Kritik von CDU, FDP und AfD
Die Opposition lehnt den Entwurf bislang ab oder begegnet ihm mit Skepsis. CDU-Fraktionschef Daniel Peters warnte davor, Verfassungsänderungen aus einer aktuellen politischen Stimmung heraus vorzunehmen. Minderheitenrechte im Parlament dürften nicht geschwächt werden.
Auch die FDP-Gruppe äußerte Zweifel an der Reform. Der FDP-Abgeordnete David Wulff erklärte, die Vorschläge seien rechtspolitisch nicht überzeugend und könnten oppositionelle Kräfte benachteiligen. Gleichzeitig zeigte er sich offen für Kompromisse.
AfD-Landeschef Enrico Schult kritisierte, das Landesverfassungsgericht dürfe nicht Teil parteipolitischer Auseinandersetzungen werden.
Unterstützung aus Gesellschaft und Verbänden
Unterstützung für die Reform kam hingegen von mehreren Verbänden und Organisationen. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi demonstrierten mehrere Dutzend Menschen in Schwerin unter dem Motto „Demokratie schützen! Verfassung sichern!“. Auch Vertreter von Verbänden wie Mehr Demokratie, der Arbeiterwohlfahrt und des Landesanwaltsverbands appellierten in einem offenen Brief an die CDU, der Reform zuzustimmen. Die kommenden Beratungen im Rechts- und Finanzausschuss dürften nun entscheidend dafür werden, ob ein Kompromiss möglich ist und die notwendige Mehrheit zustande kommt.




