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Machtfrage im Landtag:
Wer wird Landtagspräsident? Nach der Wahl streiten die Fraktionen über das Amt

Die AfD beansprucht als stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten. SPD, Linke und Grüne halten dagegen: Über die Besetzung entscheidet eine Wahl.

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  • Veröffentlicht September 25, 2026
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Die Frak­tionsvor­sitzen­den von AfD, SPD, Linken und Grü­nen: Zwis­chen den Frak­tio­nen gibt es Stre­it über die Beset­zung des Land­tagspräsi­den­te­namtes. Bild­mon­tage

 


In Kürze:

  • Die AfD ist mit 32 von 71 Sitzen stärk­ste Frak­tion und beansprucht das Vorschlagsrecht für den Land­tagspräsi­den­ten.
  • Bei 71 gülti­gen Stim­men bräuchte ein AfD-Kan­di­dat min­destens vier Stim­men aus anderen Frak­tio­nen.
  • SPD, Linke und Grüne erken­nen die par­la­men­tarischen Rechte der AfD an, lehnen aber einen Anspruch auf ihre Stim­men bei der Wahl ab.

 

Die AfD und die Frak­tio­nen von SPD, Linken und Grü­nen stre­it­en nach der Land­tagswahl in Meck­len­burg-Vor­pom­mern über par­la­men­tarische Gepflo­gen­heit­en und das Amt des Land­tagspräsi­den­ten. AfD-Frak­tion­schef Enri­co Schult fordert, die Stärke sein­er Frak­tion bei der Beset­zung par­la­men­tarisch­er Ämter zu berück­sichti­gen. Die Vor­sitzen­den der drei anderen Frak­tio­nen weisen in einem gemein­samen Brief am Fre­itag  einen Anspruch auf die Beset­zung des Präsi­den­te­namtes zurück.

Die AfD wird nach dem vor­läu­fi­gen amtlichen Wahlergeb­nis 32 der 71 Abge­ord­neten stellen. Sie ist damit die stärk­ste Frak­tion und ver­fügt über rund 45 Prozent der Sitze. SPD, Linke und Grüne kom­men zusam­men auf 39 Sitze.

„Ins­beson­dere ste­ht uns der Vorschlag für das Amt des Land­tagspräsi­den­ten zu“, erk­lärt Schult in ein­er Mit­teilung sein­er Frak­tion. Er beruft sich auf den par­la­men­tarischen Brauch, wonach die stärk­ste Frak­tion einen Kan­di­dat­en für dieses Amt vorschlägt. Die drei anderen Frak­tio­nen unter­schei­den zwis­chen diesem Vorschlag und der Wahl: Nie­mand könne die Stim­men ander­er Abge­ord­neter beanspruchen.

Der Land­tag erk­lärt auf sein­er Web­site, dass tra­di­tionell die stärk­ste Frak­tion einen Kan­di­dat­en für das Präsi­den­te­namt vorschlägt. Gewählt wird er jedoch in geheimer Abstim­mung. Nach der bish­eri­gen Geschäft­sor­d­nung braucht der Kan­di­dat mehr als die Hälfte der abgegebe­nen gülti­gen Stim­men. Die AfD hat allerd­ings nur 32 der 71 Sitze. Geben alle Abge­ord­neten eine gültige Stimme ab, sind 36 Stim­men nötig. Ein AfD-Kan­di­dat bräuchte daher the­o­retisch dann min­destens vier Stim­men aus anderen Frak­tio­nen. Bei weniger gülti­gen Stim­men kann die erforder­liche Mehrheit sinken.

AfD fordert Beachtung der Stärkeverhältnisse

Schult ver­weist darauf, dass die Geschäft­sor­d­nung bei der Beset­zung von Auss­chüssen und Gremien das Stärkev­er­hält­nis der Frak­tio­nen berück­sichtigt. Diese Grund­sätze müssten nach Auf­fas­sung der AfD unab­hängig davon gel­ten, welche Frak­tion davon prof­i­tiere. Er kri­tisiert zudem, dass die SPD einen AfD-Kan­di­dat­en für das Präsi­den­te­namt nicht unter­stützen will.

Als weit­eres Beispiel nen­nt Schult die Regeln für den Alter­spräsi­den­ten. Aus sein­er Sicht, seien die Voraus­set­zun­gen für dieses Amt in der ver­gan­genen Wahlpe­ri­ode unter Fed­er­führung der SPD zu deren Gun­sten verän­dert wor­den. Nach der bish­eri­gen Geschäft­sor­d­nung eröffnet grund­sät­zlich das Mit­glied mit der läng­sten Zuge­hörigkeit zum Land­tag die erste Sitzung; bei gle­ich­er Dauer entschei­det das höhere Leben­salter.

Der Alter­spräsi­dent leit­et die erste Sitzung, bis der neu gewählte Land­tagspräsi­dent oder ein­er sein­er Stel­lvertreter das Amt übern­immt. Der Stre­it über diese Regel bet­rifft somit die Eröff­nung der neuen Wahlpe­ri­ode. Über die Beset­zung des Präsi­den­te­namtes entschei­den anschließend die Abge­ord­neten. Erre­icht im ersten Wahl­gang nie­mand die nötige Mehrheit, sieht die bish­erige Geschäft­sor­d­nung eine engere Wahl zwis­chen den bei­den Bewer­bern mit den meis­ten Stim­men vor.

Kritik an Schults Wortwahl

SPD-Frak­tion­schef Julian Barlen wirft Schult vor, nach der Wahl von sein­er „Truppe“ gesprochen zu haben, die „ein­marschieren“ werde, während die anderen Frak­tio­nen „zit­tern“ wür­den. Wer wenige Tage später gegen­seit­ige Achtung ein­fordere, müsse diese Wort­wahl erk­lären, meint Barlen. Er ver­langt eine Entschuldigung.

Linken-Frak­tion­schef Hen­nis Herb­st nen­nt in der gemein­samen Antwort mehrere Beispiele für seine Kri­tik an der AfD-Frak­tion. So wurde der Abge­ord­nete Niko­laus Kramer vom Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz dem Umfeld des früheren AfD-„Flügels“ als Unter­stützer zugerech­net und unter­hält Kon­tak­te zur Iden­titären Bewe­gung. Die drei Frak­tio­nen wer­fen zudem dem neuen AfD-Abge­ord­neten Tom­my Thor­mann vor, poli­tis­chen Geg­n­ern öffentlich mit Ver­boten, einge­frore­nen Kon­ten und Polizeiein­sätzen gedro­ht zu haben. Auch eine Bild­mon­tage des AfD-Abge­ord­neten Mar­tin Schmidt, auf der Manuela Schwe­sig mit einem Mess­er bedro­ht werde, führen die Frak­tionsvor­sitzen­den im Brief an Schult an.

Herb­st ver­langt von Schult, sich von extrem recht­en Posi­tio­nen und Verbindun­gen in sein­er Frak­tion zu dis­tanzieren und Kon­se­quen­zen zu ziehen.

Vorschlagsrecht entscheidet nicht über Wahl

Clau­dia Müller, kom­mis­sarische Vor­sitzende der Grü­nen-Frak­tion, zieht eine klare Gren­ze: Die AfD hat diesel­ben par­la­men­tarischen Rechte wie die anderen Frak­tio­nen. Daraus fol­gt nach ihrer Auf­fas­sung aber kein Anspruch darauf, dass andere Parteien mit ihr zusam­me­nar­beit­en oder ihren Kan­di­dat­en zum Land­tagspräsi­den­ten wählen. Über das Amt entschei­den die Abge­ord­neten in geheimer Wahl. Der Präsi­dent leit­et die Sitzun­gen und ver­tritt den Land­tag als Ganzes.

Barlen, Herb­st und Müller sich­ern der AfD zu, ihre par­la­men­tarischen Rechte zu acht­en. Schult erk­lärt sein­er­seits, er werde auf deren Ein­hal­tung drän­gen, und bietet einen sach­lichen Aus­tausch an. Zum Schluss des gemein­samen Briefs machen die drei Frak­tionsvor­sitzen­den deut­lich, woran es aus ihrer Sicht fehlt: Schults Forderung nach gegen­seit­iger Achtung passe nicht zum Auftreten und zum Per­son­al sein­er Frak­tion. Daran könne er als Vor­sitzen­der selb­st etwas ändern.

 


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