Machtfrage im Landtag:
Wer wird Landtagspräsident? Nach der Wahl streiten die Fraktionen über das Amt
Die AfD beansprucht als stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten. SPD, Linke und Grüne halten dagegen: Über die Besetzung entscheidet eine Wahl.

In Kürze:
- Die AfD ist mit 32 von 71 Sitzen stärkste Fraktion und beansprucht das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten.
- Bei 71 gültigen Stimmen bräuchte ein AfD-Kandidat mindestens vier Stimmen aus anderen Fraktionen.
- SPD, Linke und Grüne erkennen die parlamentarischen Rechte der AfD an, lehnen aber einen Anspruch auf ihre Stimmen bei der Wahl ab.
Die AfD und die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen streiten nach der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern über parlamentarische Gepflogenheiten und das Amt des Landtagspräsidenten. AfD-Fraktionschef Enrico Schult fordert, die Stärke seiner Fraktion bei der Besetzung parlamentarischer Ämter zu berücksichtigen. Die Vorsitzenden der drei anderen Fraktionen weisen in einem gemeinsamen Brief am Freitag einen Anspruch auf die Besetzung des Präsidentenamtes zurück.
Die AfD wird nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis 32 der 71 Abgeordneten stellen. Sie ist damit die stärkste Fraktion und verfügt über rund 45 Prozent der Sitze. SPD, Linke und Grüne kommen zusammen auf 39 Sitze.
„Insbesondere steht uns der Vorschlag für das Amt des Landtagspräsidenten zu“, erklärt Schult in einer Mitteilung seiner Fraktion. Er beruft sich auf den parlamentarischen Brauch, wonach die stärkste Fraktion einen Kandidaten für dieses Amt vorschlägt. Die drei anderen Fraktionen unterscheiden zwischen diesem Vorschlag und der Wahl: Niemand könne die Stimmen anderer Abgeordneter beanspruchen.
Der Landtag erklärt auf seiner Website, dass traditionell die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Präsidentenamt vorschlägt. Gewählt wird er jedoch in geheimer Abstimmung. Nach der bisherigen Geschäftsordnung braucht der Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Die AfD hat allerdings nur 32 der 71 Sitze. Geben alle Abgeordneten eine gültige Stimme ab, sind 36 Stimmen nötig. Ein AfD-Kandidat bräuchte daher theoretisch dann mindestens vier Stimmen aus anderen Fraktionen. Bei weniger gültigen Stimmen kann die erforderliche Mehrheit sinken.
AfD fordert Beachtung der Stärkeverhältnisse
Schult verweist darauf, dass die Geschäftsordnung bei der Besetzung von Ausschüssen und Gremien das Stärkeverhältnis der Fraktionen berücksichtigt. Diese Grundsätze müssten nach Auffassung der AfD unabhängig davon gelten, welche Fraktion davon profitiere. Er kritisiert zudem, dass die SPD einen AfD-Kandidaten für das Präsidentenamt nicht unterstützen will.
Als weiteres Beispiel nennt Schult die Regeln für den Alterspräsidenten. Aus seiner Sicht, seien die Voraussetzungen für dieses Amt in der vergangenen Wahlperiode unter Federführung der SPD zu deren Gunsten verändert worden. Nach der bisherigen Geschäftsordnung eröffnet grundsätzlich das Mitglied mit der längsten Zugehörigkeit zum Landtag die erste Sitzung; bei gleicher Dauer entscheidet das höhere Lebensalter.
Der Alterspräsident leitet die erste Sitzung, bis der neu gewählte Landtagspräsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt. Der Streit über diese Regel betrifft somit die Eröffnung der neuen Wahlperiode. Über die Besetzung des Präsidentenamtes entscheiden anschließend die Abgeordneten. Erreicht im ersten Wahlgang niemand die nötige Mehrheit, sieht die bisherige Geschäftsordnung eine engere Wahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen vor.
Kritik an Schults Wortwahl
SPD-Fraktionschef Julian Barlen wirft Schult vor, nach der Wahl von seiner „Truppe“ gesprochen zu haben, die „einmarschieren“ werde, während die anderen Fraktionen „zittern“ würden. Wer wenige Tage später gegenseitige Achtung einfordere, müsse diese Wortwahl erklären, meint Barlen. Er verlangt eine Entschuldigung.
Linken-Fraktionschef Hennis Herbst nennt in der gemeinsamen Antwort mehrere Beispiele für seine Kritik an der AfD-Fraktion. So wurde der Abgeordnete Nikolaus Kramer vom Bundesamt für Verfassungsschutz dem Umfeld des früheren AfD-„Flügels“ als Unterstützer zugerechnet und unterhält Kontakte zur Identitären Bewegung. Die drei Fraktionen werfen zudem dem neuen AfD-Abgeordneten Tommy Thormann vor, politischen Gegnern öffentlich mit Verboten, eingefrorenen Konten und Polizeieinsätzen gedroht zu haben. Auch eine Bildmontage des AfD-Abgeordneten Martin Schmidt, auf der Manuela Schwesig mit einem Messer bedroht werde, führen die Fraktionsvorsitzenden im Brief an Schult an.
Herbst verlangt von Schult, sich von extrem rechten Positionen und Verbindungen in seiner Fraktion zu distanzieren und Konsequenzen zu ziehen.
Vorschlagsrecht entscheidet nicht über Wahl
Claudia Müller, kommissarische Vorsitzende der Grünen-Fraktion, zieht eine klare Grenze: Die AfD hat dieselben parlamentarischen Rechte wie die anderen Fraktionen. Daraus folgt nach ihrer Auffassung aber kein Anspruch darauf, dass andere Parteien mit ihr zusammenarbeiten oder ihren Kandidaten zum Landtagspräsidenten wählen. Über das Amt entscheiden die Abgeordneten in geheimer Wahl. Der Präsident leitet die Sitzungen und vertritt den Landtag als Ganzes.
Barlen, Herbst und Müller sichern der AfD zu, ihre parlamentarischen Rechte zu achten. Schult erklärt seinerseits, er werde auf deren Einhaltung drängen, und bietet einen sachlichen Austausch an. Zum Schluss des gemeinsamen Briefs machen die drei Fraktionsvorsitzenden deutlich, woran es aus ihrer Sicht fehlt: Schults Forderung nach gegenseitiger Achtung passe nicht zum Auftreten und zum Personal seiner Fraktion. Daran könne er als Vorsitzender selbst etwas ändern.
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