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Wahlkampf in MV:
Mehr als 90 Straftaten im Landtagswahlkampf registriert

Das LKA Mecklenburg-Vorpommern zählt bislang 93 Fälle politisch motivierter Kriminalität mit Bezug zur Landtagswahl. Besonders häufig sind Wahlplakate betroffen.

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  • Veröffentlicht August 20, 2026
Wahlplakate ver­schieden­er Parteien prä­gen derzeit das Straßen­bild in Schw­erin. Das LKA reg­istri­ert lan­desweit bere­its zahlre­iche Straftat­en im Zusam­men­hang mit Wahlwer­bung. Foto: Ste­fan Rochow

 


In Kürze:

  • Das LKA hat bis­lang 93 Fälle poli­tisch motiviert­er Krim­i­nal­ität mit Bezug zur Land­tagswahl in MV reg­istri­ert.
  • Sachbeschädi­gun­gen bilden mit 62 Fällen die größte Delik­t­gruppe; beson­ders häu­fig sind Wahlplakate betrof­fen.
  • Gewalt­de­lik­te weist die bish­erige Sta­tis­tik nicht aus; der Vor­fall an einem AfD-Wahlkampf­s­tand auf Hid­densee war darin noch nicht enthal­ten.

 

Das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat im laufend­en Land­tagswahlkampf 2026 bis­lang 93 Fälle poli­tisch motiviert­er Krim­i­nal­ität mit Wahlbezug reg­istri­ert. Den größten Anteil machen Sachbeschädi­gun­gen aus. Gewalt­de­lik­te weist die bish­erige Sta­tis­tik dage­gen nicht aus.

62 der erfassten Fälle ent­fall­en nach Angaben des LKA auf Sachbeschädi­gun­gen, weit­ere 17 auf ein­fachen Dieb­stahl. Fünf­mal wurde das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger oder ter­ror­is­tis­ch­er Organ­i­sa­tio­nen reg­istri­ert. Hinzu kom­men unter anderem Belei­di­gun­gen, Bedro­hun­gen und Fälle von übler Nachrede oder Ver­leum­dung. Für die lan­desweite Erfas­sung von Straftat­en rund um die Land­tagswahl am 20. Sep­tem­ber hat das LKA am 13. Juli eine zen­trale Infor­ma­tion­sstelle ein­gerichtet. Dort wer­den Fälle poli­tisch motiviert­er Krim­i­nal­ität mit Wahlbezug gebün­delt. Anzeigen kön­nen Betrof­fene und Zeu­gen bei der Polizei vor Ort oder über die Onlinewache Meck­len­burg-Vor­pom­mern erstat­ten.

Beson­ders häu­fig trifft es die Wahlwer­bung der Parteien. In 82 reg­istri­erten Fällen waren nach Angaben der Behörde Wahlplakate betrof­fen. Sie wur­den vor allem herun­terg­eris­sen, angezün­det, beschmiert oder bemalt.

Wahlplakate besonders häufig betroffen

Bei der Auf­schlüs­selung nach Parteien nen­nt das LKA 33 Fälle mit betrof­fe­nen SPD-Plakat­en. Es fol­gen die AfD mit 24 und die Linke mit 16 Fällen. Bei den Grü­nen wur­den 13 und bei der CDU acht Fälle reg­istri­ert. Andere Parteien waren nach Angaben der Behörde sel­tener betrof­fen. Wie viele weit­ere Beschädi­gun­gen nicht angezeigt wur­den, lässt sich nicht bez­if­fern. Das LKA geht allerd­ings davon aus, dass es eine „sig­nifikante Anzahl an nicht gemelde­ten beschädigten Wahlplakat­en“ gibt.

Auf­fäl­lig ist, dass die für einzelne Parteien genan­nten Zahlen zusam­men­gerech­net über den ins­ge­samt aus­gewiese­nen 82 Fällen mit betrof­fe­nen Wahlplakat­en liegen. Aus den vor­liegen­den Angaben geht nicht her­vor, ob beispiel­sweise bei einzel­nen Vorgän­gen Plakate mehrerer Parteien erfasst wur­den.

Straftaten gegen Politiker

Neben Angrif­f­en auf Wahlwer­bung reg­istri­erte das LKA fünf Straftat­en gegenüber Poli­tik­ern. Nach Angaben des LKA waren Per­so­n­en aus vier unter­schiedlichen Parteien betrof­fen. Dabei ging es um Belei­di­gung, üble Nachrede und Ver­leum­dung.

In einem weit­eren Fall soll ein Wahlkämpfer bedro­ht und dazu genötigt wor­den sein, bere­its aufge­hängte Plakate wieder abzunehmen. Weit­ere Einzel­heit­en zu den Betrof­fe­nen oder zum Ort des Vor­falls nan­nte das LKA nicht. Bis zum Erfas­sungszeit­punkt enthält die Sta­tis­tik keine Gewalt­de­lik­te mit Wahlkampf­bezug. Eine Auseinan­der­set­zung an einem AfD-Wahlkampf­s­tand auf Hid­densee war darin allerd­ings noch nicht berück­sichtigt.

Nach Polizeiangaben kam es dort am Mon­ta­gnach­mit­tag zu Hand­grei­flichkeit­en zwis­chen einem 73-Jähri­gen und einem 31-Jähri­gen. Der ältere Mann war dem­nach vor Ort, um gegen den Wahlkampf­s­tand zu protestieren, der 31-Jährige gehörte zum Wahlkampfteam.

Zahlen können weiter steigen

Die Sta­tis­tik bildet nur die bis­lang beim LKA erfassten Vorgänge ab. Neue Anzeigen sowie bere­its geschehene, aber noch nicht gemeldete Vor­fälle kön­nen die Zahl im weit­eren Ver­lauf des Wahlkampfs erhöhen. Wie hoch die tat­säch­liche Zahl beschädigter oder gestohlen­er Wahlplakate ist, lässt sich daher nicht bes­tim­men. Auch das LKA kann zur Dunkelz­if­fer nach eige­nen Angaben keine belast­bare Aus­sage tre­f­fen.