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Unterstützung für junge Gewaltopfer:
LKA spendet an Childhood-Haus Schwerin

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Childhood-Haus Schwerin mit einer Spende zur Verbesserung der kindgerechten Ausstattung der Einrichtung.

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  • Veröffentlicht März 1, 2025
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childhood haus schwerin
Ein Kinderz­im­mer im Child­hood-Haus Schw­erin. (Archiv­bild) Foto: LHS/Jaqueline Saß

Am ver­gan­genen Mon­tag besucht­en Mitar­bei­t­erin­nen des Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA) das Child­hood-Haus in Schw­erin und über­re­icht­en eine Spende in Höhe von 300 Euro. Die Spende­nak­tion wird jährlich während der Kinder­ad­vents­feier des LKA in Zusam­me­nar­beit mit der Kreis­gruppe der Gew­erkschaft der Polizei MV organ­isiert. Ziel der Aktion ist es, Pro­jek­te zu fördern, die sich für den Schutz und die Unter­stützung von Kindern und Jugendlichen ein­set­zen.

Anlaufstelle für Kinder die Gewalt erfahren

Das Child­hood-Haus Schw­erin dient als inter­diszi­plinäre Anlauf­stelle für Kinder und Jugendliche, die kör­per­liche oder sex­u­al­isierte Gewalt erfahren haben. In Träger­schaft der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin bietet es alters­gerechte Beratung, Ver­sorgung und rechtliche Fal­labklärung in einem speziell dafür vorge­se­henen Umfeld. Fachkräfte aus Rechtsmedi­zin, Polizei, Jus­tiz und Jugen­damt arbeit­en dort zusam­men. Bei Bedarf wer­den rechtsmedi­zinis­che Unter­suchun­gen durchge­führt und polizeiliche Vernehmungen in ein­er geschützten Umge­bung gerichts­fest doku­men­tiert.

„Trotz finanzieller Förderung des Lan­des Meck­len­burg-Vor­pom­mern sowie der Kom­munen Lud­wigslust-Parchim, Nord­west­meck­len­burg und Schw­erin sind zusät­zliche Spenden erforder­lich. Die Spende des LKA wird für die kindgerechte Gestal­tung des Unter­suchungsraumes genutzt“, erk­lärte Nadine Schirrma­ch­er, Pro­jek­tlei­t­erin des Child­hood-Haus­es.

411 Kinder beraten oder betreut

Seit der Eröff­nung des Child­hood-Haus­es am 5. April 2022 wur­den 411 betrof­fene Kinder und Jugendliche aus dem Landgerichts­bezirk Schw­erin berat­en und unter­stützt. Die Polizei hebt die Bedeu­tung der Ein­rich­tung her­vor. „In den Dien­st­stellen ste­hen keine ver­gle­ich­baren geschützten Räum­lichkeit­en zur Ver­fü­gung. Die speziellen Bedin­gun­gen des Child­hood-Haus­es sind für die Betreu­ung der Opfer und deren Bezugsper­so­n­en beson­ders wichtig“, sagte Kristin Frosch, Per­son­al­ratsvor­sitzende des LKA.

Deutsch­landweit gibt es derzeit elf Child­hood-Häuser, die weit­er­hin auf finanzielle Unter­stützung angewiesen sind. Das Child­hood-Haus in Schw­erin ist das einzige in Meck­len­burg-Vor­pom­mern.

1 Comment

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