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Marienplatz: Hat die Schweriner Staatsanwaltschaft einen Messerangriff vertuscht?

Wie erst am Donnerstag bekannt wurde, gab es am 27. Oktober eine Messerstecherei auf dem Marienplatz. Eine Polizeimeldung gab es dazu allerdings nicht. Wollten Polizei und Staatsanwaltschaft diese Tat vertuschen?

  • Veröffentlicht November 12, 2022

Wie erst am Donnerstag bekannt wurde, gab es am 27. Oktober eine Messerstecherei auf dem Marienplatz. Eine Polizeimeldung gab es dazu allerdings nicht. Wollten Polizei und Staatsanwaltschaft diese Tat vertuschen?

Archivbild

 

Das ist der Vorwurf des Landtagsabgeordnete Martin Schmidt (AfD), der sich am Donnerstag in einer Befragung der Landesregierung im Landtag an Innenminister Pegel wandte und sich nach dem Polizeieinsatz in dieser Nacht erkundigte. Schmidt war zufällig an diesem Tag auf dem Marienplatz vorbeigekommen und sah den Einsatz von Polizisten und Rettungswagen. Er sah auch eine Blutlache am Boden. Am nächsten Tag war er verwundert dass er in den Medien nichts zu diesem Vorfall finden konnte.

Staatsanwaltschaft erklärte Pressevorbehalt

Er nutzte daher die Fragestunde, um sich zu informieren, was an diesem Abend am Marienplatz passiert ist. Innenminister Christian Pegel musste einräumen, dass es an dem besagten Datum tatsächlich zu einer Messerstecherei gekommen war, bei der ein 32-Jähriger Tunesier einem 22-Jährigen Algerier in den Rücken gestochen und sich danach selbst in den Arm und ins Bein geschnitten hatte. Schmidt spricht in einer Pressemeldung weiter davon, dass es einen Pressevorbehalt seitens der Staatsanwaltschaft in Schwerin gegeben habe. In diesem Rahmen prüft die Staatsanwaltschaft, ob und in welcher Form die Öffentlichkeit über einen Sachverhalt unterrichtet wird. Eine Pressemitteilung blieb allerdings aus.

„Es ist unfassbar, wie es infolge von Zuwanderung zu massiven Gewalttaten in aller Öffentlichkeit kommt . Eine Messerstecherei, mitten in der Innenstadt auf einem der meistfrequentierten Plätze Schwerins – und kein Wort davon in der Presse? Es ist ungeheuerlich, dass hier offenbar versucht wird, Zuwandererkriminalität zu vertuschen.“, so Martin Schmidt. Bei solchen Fällen dürfe es durch die Staatsanwaltschaft keinen Pressevorbehalt geben. „Denn genauso wird das Vertrauen in die Demokratie und Verwaltung erschüttert.“, so der AfD-Landtagsabgeordnete.

Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück

Die Staatsanwaltschaft Schwerin weist auf Anfrage der Redaktion zurück, dass sie versucht habe, den Messerangriff zu vertuschen. „In Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft mit derartigen Sachlagen befasst ist, obliegt ihr in der Regel die Pressearbeit. Entsprechend wurde vom Bereitschaftsstaatsanwalt ein Pressevorbehalt erklärt.“, so die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Claudia Lange. Am 28. Oktober habe die Staatsanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen einen Haftantrag wegen gefährlicher Körperverletzung gestellt. Das Amtsgericht sei diesem Antrag gefolgt und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Gegenüber der Presse wäre der Sachverhalt und der Sachstand auch auf Nachfrage bestätigt und mitgeteilt worden. „Aus welchen Gründen dies keinen Eingang in die Medienberichterstattung gefunden hat, ist hier nicht bekannt.“, so die Pressesprecherin. Das die Staatsanwaltschaft nicht proaktiv eine Pressemeldung herausgab, begründet sie mit dem Tötungsdelikt an einem Säugling am selben Tag. Damals war ein Neugeborenes tot vor einem Wohnhaus in Schwerin aufgefunden worden. Das Medieninteresse sein damals so hoch gewesen, dass sich die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft mit einer Vielzahl von Anfragen auch in den nachfolgenden Tagen auf dieses Tötungsdelikt konzentriert hat.  Der Messerangriff ist dann offensichtlich untergegangen.

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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