Sa, 24. Mai 2025
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Gesetzesreform für Klimaziele:
Mecklenburg-Vorpommern ändert Bauvorschriften

Mecklenburg-Vorpommern beschließt Gesetzesänderungen, um Bauen zu beschleunigen. Neue Regelungen betreffen u.a. Bauvorlagen, Abstandsflächen und Stellplätze.

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  • Veröffentlicht Oktober 23, 2024
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Die Lan­desregierung von Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat heute mehrere Geset­zesän­derun­gen beschlossen, um den Bauprozess zu beschle­u­ni­gen und zu vere­in­fachen. Hin­ter­grund sind unter anderem Kri­tikpunk­te der Europäis­chen Kom­mis­sion an den bish­eri­gen Regelun­gen zur Bau­vor­lage­berech­ti­gung in der Lan­des­bauord­nung.

Wie Min­is­ter für Inneres, Bau und Dig­i­tal­isierung Chris­t­ian Pegel erk­lärte, wurde im Rah­men des bun­desweit­en „Pak­tes für Planungs‑, Genehmi­gungs- und Umset­zungs­beschle­u­ni­gung“ eine Eini­gung erzielt, die Bau­vor­lage­berech­ti­gung auf bes­timmte Handw­erksmeis­ter und Tech­niker auszudehnen. Dies soll den Kreis der bau­vor­lage­berechtigten Entwurfsver­fass­er erweit­ern und somit den Bauprozess effizien­ter gestal­ten.

Zusät­zlich wer­den Anpas­sun­gen vorgenom­men, die den Kli­mazie­len und der Energiewende Rech­nung tra­gen. So müssen Außenein­heit­en von Wärmepumpen bis zu ein­er Höhe von zwei Metern und ein­er Bre­ite von drei Metern kün­ftig keine Abstands­flächen mehr ein­hal­ten. Außer­dem kön­nen Solarther­mie- und Pho­to­voltaikan­la­gen auf Rei­hen- und Dop­pel­häusern durch die Ver­ringerung der Min­destab­stände kün­ftig größer dimen­sion­iert wer­den.

Eine weit­ere wichtige Änderung bet­rifft die Schaf­fung von Wohn­raum: Wenn durch Auf­s­tock­ung, Umnutzung oder den Aus­bau von Dachräu­men neuer Wohn­raum entste­ht, ent­fällt die Verpflich­tung zur Schaf­fung neuer Stellplätze. Zudem wird der Dachgeschos­saus­bau zu Wohnzweck­en im Innen­bere­ich genehmi­gungs­frei möglich.

Darüber hin­aus kön­nen Gemein­den kün­ftig statt der Verpflich­tung zur Schaf­fung von Kinder­spielplätzen zweck­ge­bun­dene Geld­be­träge erhal­ten, um diese Auf­gabe zu erfüllen. Auch die Fris­ten für die Bear­beitung von Bauanträ­gen im vere­in­facht­en Genehmi­gungsver­fahren sollen verkürzt wer­den.

Neben Änderun­gen der Lan­des­bauord­nung sind auch Anpas­sun­gen im Architek­ten- und Inge­nieurge­setz sowie im Baupro­duk­temark­tüberwachungs­ge­setz vorge­se­hen. Min­is­ter Pegel zeigte sich zuver­sichtlich, dass diese Maß­nah­men das Bauen in Meck­len­burg-Vor­pom­mern deut­lich vere­in­fachen und beschle­u­ni­gen wer­den.