Gesetzesreform für Klimaziele:
Mecklenburg-Vorpommern ändert Bauvorschriften
Mecklenburg-Vorpommern beschließt Gesetzesänderungen, um Bauen zu beschleunigen. Neue Regelungen betreffen u.a. Bauvorlagen, Abstandsflächen und Stellplätze.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat heute mehrere Gesetzesänderungen beschlossen, um den Bauprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Hintergrund sind unter anderem Kritikpunkte der Europäischen Kommission an den bisherigen Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung.
Wie Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel erklärte, wurde im Rahmen des bundesweiten „Paktes für Planungs‑, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ eine Einigung erzielt, die Bauvorlageberechtigung auf bestimmte Handwerksmeister und Techniker auszudehnen. Dies soll den Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitern und somit den Bauprozess effizienter gestalten.
Zusätzlich werden Anpassungen vorgenommen, die den Klimazielen und der Energiewende Rechnung tragen. So müssen Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zu einer Höhe von zwei Metern und einer Breite von drei Metern künftig keine Abstandsflächen mehr einhalten. Außerdem können Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Reihen- und Doppelhäusern durch die Verringerung der Mindestabstände künftig größer dimensioniert werden.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Schaffung von Wohnraum: Wenn durch Aufstockung, Umnutzung oder den Ausbau von Dachräumen neuer Wohnraum entsteht, entfällt die Verpflichtung zur Schaffung neuer Stellplätze. Zudem wird der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich genehmigungsfrei möglich.
Darüber hinaus können Gemeinden künftig statt der Verpflichtung zur Schaffung von Kinderspielplätzen zweckgebundene Geldbeträge erhalten, um diese Aufgabe zu erfüllen. Auch die Fristen für die Bearbeitung von Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren sollen verkürzt werden.
Neben Änderungen der Landesbauordnung sind auch Anpassungen im Architekten- und Ingenieurgesetz sowie im Bauproduktemarktüberwachungsgesetz vorgesehen. Minister Pegel zeigte sich zuversichtlich, dass diese Maßnahmen das Bauen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich vereinfachen und beschleunigen werden.