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Kinderschutz-Alarm in MV:
Immer mehr Kinder in MV gefährdet

In Mecklenburg-Vorpommern haben Jugendämter 2023 mehr Fälle von Kindeswohlgefährdung registriert. Die Landesregierung reagiert mit einem neuen Kinderschutzgesetz.

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  • Veröffentlicht Juli 30, 2025
Kindeswohlgefährdung Mecklenburg-Vorpommern
2023 stieg die Zahl gemelde­ter Kindeswohlge­fährdun­gen in MV deut­lich. Foto: Sym­bol­bild

 

Die Jugendämter in Meck­len­burg-Vor­pom­mern verze­ich­nen einen Anstieg bei Fällen von Kindeswohlge­fährdung. Laut dem Sta­tis­tis­chen Amt wur­den im Jahr 2023 lan­desweit 1.104 akute und 569 latente Gefährdun­gen reg­istri­ert, ein Anstieg um ins­ge­samt 6,5 Prozent im Ver­gle­ich zum Vor­jahr.

In Fällen akuter Gefährdung war in über der Hälfte der Fälle Ver­nach­läs­si­gung die Haup­tur­sache. Zudem doku­men­tierten die Behör­den 287 Fälle kör­per­lich­er Mis­shand­lung, 386 psy­chis­ch­er Mis­shand­lung und 62 Hin­weise auf sex­uelle Gewalt. Oft trat­en diese Gefährdungs­for­men auch in Kom­bi­na­tion auf.

Die Jugendämter führten ins­ge­samt 5.256 Gefährdung­sein­schätzun­gen durch, ein leichter Anstieg gegenüber 2022. In etwa 28 Prozent der Fälle bestätigte sich der Ver­dacht nicht. In 2.119 Fällen wurde zwar keine Gefährdung fest­gestellt, aber ein Hil­febe­darf etwa durch Erziehungs­ber­atung oder Schutz­maß­nah­men erkan­nt.

Neues Kinderschutzgesetz geplant

Um auf die steigen­den Zahlen zu reagieren, hat die Lan­desregierung ein neues Kinder­schutzge­setz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Präven­tion und Hil­f­sange­bote auszubauen. Das Gesetz wurde noch vor der Som­mer­pause in den Land­tag einge­bracht.

Ein zen­trales Ele­ment ist die Rück­führung des Lan­desju­gen­damts unter das Dach des Lan­desamts für Gesund­heit und Soziales ab 2026. Dort soll eine „Zen­trale Stelle Kinder­schutz“ entste­hen, die fachüber­greifende Zusam­me­nar­beit fördern soll. Für die Umset­zung stellt das Land rund 2,5 Mil­lio­nen Euro bere­it.