Kinderschutz-Alarm in MV:
Immer mehr Kinder in MV gefährdet
In Mecklenburg-Vorpommern haben Jugendämter 2023 mehr Fälle von Kindeswohlgefährdung registriert. Die Landesregierung reagiert mit einem neuen Kinderschutzgesetz.

Die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen einen Anstieg bei Fällen von Kindeswohlgefährdung. Laut dem Statistischen Amt wurden im Jahr 2023 landesweit 1.104 akute und 569 latente Gefährdungen registriert, ein Anstieg um insgesamt 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
In Fällen akuter Gefährdung war in über der Hälfte der Fälle Vernachlässigung die Hauptursache. Zudem dokumentierten die Behörden 287 Fälle körperlicher Misshandlung, 386 psychischer Misshandlung und 62 Hinweise auf sexuelle Gewalt. Oft traten diese Gefährdungsformen auch in Kombination auf.
Die Jugendämter führten insgesamt 5.256 Gefährdungseinschätzungen durch, ein leichter Anstieg gegenüber 2022. In etwa 28 Prozent der Fälle bestätigte sich der Verdacht nicht. In 2.119 Fällen wurde zwar keine Gefährdung festgestellt, aber ein Hilfebedarf etwa durch Erziehungsberatung oder Schutzmaßnahmen erkannt.
Neues Kinderschutzgesetz geplant
Um auf die steigenden Zahlen zu reagieren, hat die Landesregierung ein neues Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Prävention und Hilfsangebote auszubauen. Das Gesetz wurde noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht.
Ein zentrales Element ist die Rückführung des Landesjugendamts unter das Dach des Landesamts für Gesundheit und Soziales ab 2026. Dort soll eine „Zentrale Stelle Kinderschutz“ entstehen, die fachübergreifende Zusammenarbeit fördern soll. Für die Umsetzung stellt das Land rund 2,5 Millionen Euro bereit.



