Schutz vor Daten:
Meldebehörde erinnert an Widerspruchsrecht
Die Meldebehörde der Landeshauptstadt Schwerin weist darauf hin, dass alle Einwohner das Recht haben, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen.

Grundlage dafür ist das Bundesmeldegesetz, das Bürgern ermöglicht, die Weitergabe ihrer Daten einzuschränken. Die Meldebehörde der Landeshauptstadt Schwerin weist darauf hin, dass alle Einwohner das Recht haben, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen. Grundlage dafür ist das Bundesmeldegesetz, das Bürgern ermöglicht, die Weitergabe ihrer Daten einzuschränken. Wer sich in Schwerin anmeldet, wird im Melderegister erfasst, dort werden persönliche Angaben wie Name, Anschrift und Familienstand gespeichert.
Die Meldebehörde kann Daten an Parteien, Wählergruppen oder Mandatsträger übermitteln – etwa im Zusammenhang mit Wahlen, Alters- oder Ehejubiläen. Auch Adressbuchverlage, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften oder das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr können Auskünfte anfordern. Wer dies nicht möchte, kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Widerspruch bleibt bis zum Widerruf gültig
Der Antrag auf Übermittlungssperre ist gebührenfrei und kann schriftlich, persönlich im BürgerBüro oder online über das Serviceportal der Stadt gestellt werden. Einmal eingetragen, bleibt die Sperre solange bestehen, bis sie widerrufen wird, der Betroffene wegzieht oder volljährig wird. Bereits bestehende Sperren müssen nicht erneuert werden, sie behalten automatisch ihre Gültigkeit. Das BürgerBüro Schwerin nimmt Widersprüche zur Datenübermittlung schriftlich, online oder persönlich entgegen.



