Sa, 18. Juli 2026
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Nach tödlichem Messerangriff:
Täter gesteht, er fühlte sich bedroht

Ein Streit in einer Flüchtlingswohnung eskalierte: Ein Angeklagter hat die Messerattacke auf einen Mitbewohner vor Gericht gestanden.

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  • Veröffentlicht September 26, 2025
 Landgericht-Schw­erin. Foto: Schw­erin-Lokal

Seit dem 24.09.2025  muss sich ein 47-jähriger türkisch­er Staat­sange­höriger vor dem Landgericht Schw­erin wegen Totschlags ver­ant­worten. Nach ein­er tödlichen Auseinan­der­set­zung in ein­er Gemein­schaft­sun­terkun­ft im Ort­steil Beck­er­witz der Gemeinde Hohenkirchen im Dezem­ber 2024 geste­ht nun der Angeklagte.

 Mit einem Küchenmesser

Der Tather­gang ist weit­ge­hend rekon­stru­iert: Zwei Män­ner kon­sum­ierten zusam­men in der Gemein­schaft­sun­terkun­ft Alko­hol, als es “zu einem hefti­gen Stre­it” kam, wie es in der Anklage heißt. In dessen Ver­lauf soll der Angeklagte ein etwa 20 Zen­time­ter langes Küchen­mess­er ergrif­f­en und ins­ge­samt 5‑Mal auf den Mann eingestochen haben. Dabei trafen 4 Stiche das Opfer – ein aus Afghanistan stam­mender Mann- direkt in den Oberkör­p­er, ein weit­er­er ver­let­zte den linken Ober­schenkel. Weil die Klinge die Hauptschla­gad­er sowie Adern im Ober­schenkel ver­let­zte, erlag der Mann noch am Tatort seinen Ver­let­zun­gen, bevor die Ret­tungskräfte ein­trafen.

Täter fühlte sich bedroht

In ein­er von seinem Anwalt ver­lese­nen Erk­lärung gab der Angeklagte die fol­gen­schwere Messer­at­tacke zu. Schon zuvor habe es immer wieder Auseinan­der­set­zun­gen gegeben, unter anderem im Stre­it um die Verteilung der Zim­mer in der Woh­nung, die von drei Flüchtlin­gen unter­schiedlich­er Nation­al­ität bewohnt wird. An dem Abend sei der Kon­flikt nach andauern­den Belei­di­gun­gen gegen ihn und seine Fam­i­lie eskaliert, ließ der Angeklagte mit­teilen. Er habe sog­ar ein Tele­fonat mit sein­er Frau abbrechen müssen.

Als sein Kon­tra­hent einen “met­allisch klin­gen­den Gegen­stand” ergriff, habe er ein Mess­er aus der Küche geholt und im Handge­menge zugestochen. “Ich hat­te Angst um mein Leben”, erk­lärte sein Anwalt dpa-Bericht­en zufolge. Er selb­st erlitt eben­falls eine Schnit­twunde.

Bei­de Män­ner waren zur Tatzeit betrunk­en. Eine Blu­t­analyse ergab beim Angeklagten 2,2 Promille. Der mut­maßliche Täter sitzt seit Dezem­ber 2024 in Unter­suchung­shaft, die über die geset­zlich zuläs­si­gen sechs Monate hin­aus ver­längert wurde. 

Urteil Ende September erwartet

Wie ein Sprech­er unser­er Redak­tion mit­teilte, waren ins­ge­samt 11 Ver­hand­lungstage ange­set­zt. Weit­er hieß es, dass “nach gegen­wär­tiger Pla­nung mit der Urteilsverkün­dung am 21.11.2025 zu rech­nen ist”