Nach tödlichem Messerangriff:
Täter gesteht, er fühlte sich bedroht
Ein Streit in einer Flüchtlingswohnung eskalierte: Ein Angeklagter hat die Messerattacke auf einen Mitbewohner vor Gericht gestanden.

Seit dem 24.09.2025 muss sich ein 47-jähriger türkischer Staatsangehöriger vor dem Landgericht Schwerin wegen Totschlags verantworten. Nach einer tödlichen Auseinandersetzung in einer Gemeinschaftsunterkunft im Ortsteil Beckerwitz der Gemeinde Hohenkirchen im Dezember 2024 gesteht nun der Angeklagte.
Mit einem Küchenmesser
Der Tathergang ist weitgehend rekonstruiert: Zwei Männer konsumierten zusammen in der Gemeinschaftsunterkunft Alkohol, als es “zu einem heftigen Streit” kam, wie es in der Anklage heißt. In dessen Verlauf soll der Angeklagte ein etwa 20 Zentimeter langes Küchenmesser ergriffen und insgesamt 5‑Mal auf den Mann eingestochen haben. Dabei trafen 4 Stiche das Opfer – ein aus Afghanistan stammender Mann- direkt in den Oberkörper, ein weiterer verletzte den linken Oberschenkel. Weil die Klinge die Hauptschlagader sowie Adern im Oberschenkel verletzte, erlag der Mann noch am Tatort seinen Verletzungen, bevor die Rettungskräfte eintrafen.
Täter fühlte sich bedroht
In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung gab der Angeklagte die folgenschwere Messerattacke zu. Schon zuvor habe es immer wieder Auseinandersetzungen gegeben, unter anderem im Streit um die Verteilung der Zimmer in der Wohnung, die von drei Flüchtlingen unterschiedlicher Nationalität bewohnt wird. An dem Abend sei der Konflikt nach andauernden Beleidigungen gegen ihn und seine Familie eskaliert, ließ der Angeklagte mitteilen. Er habe sogar ein Telefonat mit seiner Frau abbrechen müssen.
Als sein Kontrahent einen “metallisch klingenden Gegenstand” ergriff, habe er ein Messer aus der Küche geholt und im Handgemenge zugestochen. “Ich hatte Angst um mein Leben”, erklärte sein Anwalt dpa-Berichten zufolge. Er selbst erlitt ebenfalls eine Schnittwunde.
Beide Männer waren zur Tatzeit betrunken. Eine Blutanalyse ergab beim Angeklagten 2,2 Promille. Der mutmaßliche Täter sitzt seit Dezember 2024 in Untersuchungshaft, die über die gesetzlich zulässigen sechs Monate hinaus verlängert wurde.
Urteil Ende September erwartet
Wie ein Sprecher unserer Redaktion mitteilte, waren insgesamt 11 Verhandlungstage angesetzt. Weiter hieß es, dass “nach gegenwärtiger Planung mit der Urteilsverkündung am 21.11.2025 zu rechnen ist”




