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Vor 50 Jahren erschossen:
Der Mann der die DDR der Lüge überführte

Vor 50 Jahren wurde der DDR-Regimegegner Michael Gartenschläger an der innerdeutschen Grenze erschossen. Der frühere politische Häftling wollte eine Selbstschussanlage abbauen und geriet in eine Stasi-Operation.

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  • Veröffentlicht April 30, 2026
Heute vor 50 Jahren wurde Michael Garten­schläger an der innerdeutschen Gren­ze von einem Stasi-Kom­man­do erschossen. Foto: MGI

 

Vor genau 50 Jahren, in der Nacht zum 1. Mai 1976, starb der DDR-Regimegeg­n­er Michael Garten­schläger an der innerdeutschen Gren­ze zwis­chen Meck­len­burg und Schleswig-Hol­stein. Der frühere poli­tis­che Häftling und spätere Fluchthelfer wurde von einem Spezialkom­man­do des Min­is­teri­ums für Staatssicher­heit erschossen, als er ver­suchte, eine Selb­stschus­san­lage am Grenz­za­un zu demon­tieren. Sein Leben ste­ht exem­plar­isch für Wider­stand gegen die SED-Dik­tatur – und für die Härte, mit der der Staat gegen seine Geg­n­er vorg­ing.

Jugend, Protest und lebenslange Haft

Michael Garten­schläger wurde am 13. Jan­u­ar 1944 in Straus­berg bei Berlin geboren. Der Sohn eines Gast­wirtes wuchs lib­er­al erzo­gen auf und entwick­elte früh eine Lei­den­schaft für Rock­musik. Gemein­sam mit Fre­un­den grün­dete er einen Fan­club für den Schlager- und Rock’n’Roll-Sänger Ted Herold – eine Szene, die bere­its Anfang der 1960er Jahre ins Visi­er der Staatssicher­heit geri­et.

Nach dem Bau der Berlin­er Mauer im August 1961 protestierten Garten­schläger und Fre­unde gegen das Gren­zregime. Kurz darauf wur­den sie festgenom­men. In einem dre­itägi­gen Schauprozess im Kul­turhaus der Nationalen Volk­sarmee in Straus­berg verurteilte das Bezirks­gericht Frank­furt (Oder) den damals 17-Jähri­gen zu lebenslanger Zuchthausstrafe wegen „staats­ge­fährden­der Pro­pa­gan­da und Het­ze sowie Diver­sion“. Ein Gutachter bescheinigte ihm dafür eigens eine „biol­o­gis­che Volljährigkeit“, um die Anwen­dung des milderen Jugend­strafrechts zu umge­hen.

Jahre in Haft und spektakulärer Protest

Garten­schläger kam zunächst in die zen­trale Unter­suchung­shaf­tanstalt des Min­is­teri­ums für Staatssicher­heit in Berlin-Licht­en­berg, später in mehrere Gefäng­nisse, darunter Bran­den­burg-Gör­den und das Jugendge­fäng­nis Tor­gau. Die Haftbe­din­gun­gen waren hart; Iso­la­tion­shaft und man­gel­hafte Ver­sorgung grif­f­en seine Gesund­heit stark an.

Mehrfach ver­suchte er zu fliehen – ein­mal ver­steck­te er sich in ein­er prä­pari­erten Met­al­lk­iste, ein anderes Mal klet­terte er während des Hof­gangs auf den 48 Meter hohen Schorn­stein der Haf­tanstalt Bran­den­burg-Gör­den. Dort schrieb er mit her­aus­ge­broch­enen Ziegel­steinen gut sicht­bar das Wort „Hunger“ an den Schorn­stein. Der Protest löste Aufmerk­samkeit bei Anwohn­ern aus und zwang die Gefäng­nisleitung zu Ver­hand­lun­gen: Garten­schläger erre­ichte eine Ver­dop­pelung der Bro­tra­tio­nen sowie Verbesserun­gen für isolierte Häftlinge.

1971 kam Garten­schläger nach fast zehn Jahren Haft frei – die Bun­desre­pub­lik hat­te ihn für 40.000 D‑Mark aus der DDR freigekauft. Er zog nach Ham­burg und arbeit­ete dort als Pächter ein­er Tankstelle. Doch die poli­tis­che Auseinan­der­set­zung mit der DDR ließ ihn nicht los.

Zwis­chen 1972 und 1975 beteiligte sich Garten­schläger an Fluchthil­fen und unter­stützte ins­ge­samt 31 Men­schen bei der Flucht aus der DDR. Sechs von ihnen brachte er per­sön­lich über die Gren­ze in die Bun­desre­pub­lik.

Beweis gegen die DDR-Propaganda

Beson­dere Aufmerk­samkeit erregte Garten­schläger 1976. Um die DDR-Behaup­tung zu wider­legen, an der Gren­ze wür­den keine automa­tis­chen Tötungsan­la­gen einge­set­zt, baute er am Grenz­za­un eine soge­nan­nte Selb­stschus­san­lage SM-70 ab – eine Split­ter­mine, die bei Berührung aus­gelöst wurde.

Eine der Minen über­gab er dem Nachricht­en­magazin Der Spiegel, eine zweite später der Arbeits­ge­mein­schaft 13. August. Die Aktio­nen belegten öffentlich den Ein­satz der tödlichen Anla­gen.

Tod an der Grenze

In der Nacht zum 1. Mai 1976 kehrte Michael Garten­schläger erneut an die innerdeutsche Gren­ze zurück. Gemein­sam mit zwei Unter­stützern wollte er am soge­nan­nten Gren­zknick nahe der Gren­zsäule 231 – zwis­chen Leis­ter­förde im dama­li­gen Bezirk Schw­erin und Bröthen in Schleswig-Hol­stein – eine weit­ere Selb­stschus­san­lage des Typs SM-70 vom Grenz­za­un ent­fer­nen. Zwei solch­er Anla­gen hat­te er in den Wochen zuvor bere­its abge­baut und öffentlich gemacht.

Die DDR-Staatssicher­heit wusste von seinen Aktio­nen. Zwar waren Ort und Zeit­punkt des geplanten Vorhabens zunächst unklar, doch das Min­is­teri­um für Staatssicher­heit hat­te bere­its Tage zuvor umfan­gre­iche Sicherungs­maß­nah­men ein­geleit­et. Ins­ge­samt 29 Ange­hörige ein­er Ein­satzkom­panie der Haupt­abteilung I wur­den in der Gren­zre­gion einge­set­zt. Ziel der Oper­a­tion war es laut später bekan­nt gewor­de­nen Unter­la­gen, Garten­schläger nach dem Betreten des DDR-Ter­ri­to­ri­ums „festzunehmen oder zu ver­nicht­en“.

In der Nacht näherte sich die Gruppe dem Grenz­za­un. Garten­schläger postierte seine bei­den Begleit­er auf west­lich­er Seite der Gren­ze und ging allein auf das DDR-Ter­ri­to­ri­um, um die Anlage zu erre­ichen. Dort hat­ten sich jedoch bere­its mehrere Posten des Spezialkom­man­dos in Stel­lung gebracht.

Als Garten­schläger sich dem Grenz­za­un näherte, kam es zu einem Schuss­wech­sel. Nach Ein­schätzung eines Gerichtsver­fahrens im Jahr 2000 ist es wahrschein­lich, dass Garten­schläger zunächst selb­st das Feuer eröffnete, nach­dem ein Posten durch ein Geräusch seine Anwe­sen­heit ver­rat­en hat­te. Die DDR-Gren­z­er erwiderten die Schüsse. Garten­schläger wurde dabei mehrfach von vorn getrof­fen und schw­er ver­let­zt.

Nach der ersten Schuss­folge richteten die Posten einen Schein­wer­fer auf den am Boden liegen­den Mann. Ein­er der Sol­dat­en näherte sich ihm und stellte fest, dass er noch lebte. Kurz darauf begann eine zweite Schuss­folge, nach­dem von west­lich­er Seite Geräusche wahrgenom­men wor­den waren – ver­mut­lich verur­sacht durch Garten­schlägers Begleit­er, die nach den ersten Schüssen geflo­hen waren.

Als „anonyme Wasserleiche” eingeäschert

Der schw­er ver­let­zte Garten­schläger wurde anschließend durch den Grenz­za­un auf DDR-Gebi­et gebracht. Ein her­beigerufen­er Mil­itärarzt stellte um 23.45 Uhr seinen Tod fest. Unter­suchun­gen ergaben später, dass bere­its ein früher Tre­f­fer wahrschein­lich das Herz durch­schla­gen hat­te, eine Ver­let­zung, die selb­st bei sofor­tiger medi­zinis­ch­er Hil­fe kaum über­leb­bar gewe­sen wäre.

Die DDR-Behör­den unter­nah­men 1976 alles, um Michael Garten­schläger auch nach seinem Tod jede Iden­tität zu rauben. Zwar wurde er am 10. Mai 1976 auf dem Schw­er­iner Wald­fried­hof physisch in ein­er reg­ulären Grab­stelle beige­set­zt, doch geschah dies im Rah­men ein­er kon­spir­a­tiv­en Geheim­op­er­a­tion des Min­is­teri­ums für Staatssicher­heit.

Um den Ort unken­ntlich zu machen und eine öffentliche Trauer­stätte zu ver­hin­dern, wurde er unter der Leg­ende ein­er „unbekan­nten Wasser­le­iche“ bestat­tet – ohne Namen auf dem Stein und ohne Wis­sen sein­er Ange­höri­gen. Eine erkennbare Grab­stätte erhielt der Regimegeg­n­er fak­tisch erst nach der deutschen Wiedervere­ini­gung: Erst als seine Fam­i­lie durch die Öff­nung der Stasi-Archive den exak­ten Ort der Beiset­zung iden­ti­fizieren kon­nte, gestal­teten Fre­unde und Hin­terbliebene in den frühen 1990er-Jahren jenen Platz zu ein­er würdi­gen Ruh­estätte um, die heute als offizielles Ehren­grab an sein Schick­sal erin­nert.

Erinnerung an einen Grenzgegner

Heute erin­nert am ehe­ma­li­gen Gren­zver­lauf ein Gedenkkreuz an Michael Garten­schläger. Sein Name ste­ht für den Wider­stand gegen die SED-Dik­tatur – und für einen Mann, der nach Jahren poli­tis­ch­er Haft den Kampf gegen das DDR-Gren­zsys­tem fort­set­zte und dafür sein Leben ver­lor.

 

Das Ehren­grab von Michael Garten­schläge in Schw­erin.

 

Am 30. April 2026 jährt sich sein Tod zum 50. Mal. Zum Gedenken wird die Stadt mor­gen um 15.00 Uhr am Ehren­grab von Garten­schläger auf dem Wald­fried­hof einen Kranz nieder­legen und eine Schweigeminute abhal­ten.