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Mietspiegel wird aktualisiert – Schwerinerinnen und Schweriner werden um Mithilfe gebeten

Der Mietspiegel stellt eine vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit dar, um die Angemessenheit einer Miete beurteilen zu können. Er zeigt Mietern und Vermietern auf, welche Miete im konkreten Einzelfall fair und

  • Veröffentlicht Juli 1, 2013

91679_web_R_by_Jochen Schulze_pixelio.deDer Mietspiegel stellt eine vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit dar, um die Angemessenheit einer Miete beurteilen zu können. Er zeigt Mietern und Vermietern auf, welche Miete im konkreten Einzelfall fair und angemessen ist.

Zurzeit wird der Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin, der seit 1997 in regelmäßigen Abständen veröffentlicht wird, aktualisiert. „Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat sich der Mietspiegel in den vergangenen Jahren bewährt. Wir brauchen jede Unterstützung von Schweriner Mietern und Vermietern, die uns ihre Daten zukommen lassen, damit uns ausreichend Material für den neuen Mietspiegel vorliegt“, erklärt der Leiter des Gutachterausschusses Ulrich Frisch.

„Benötigt werden alle Mieten, die sich in den letzten 4 Jahren geändert haben bzw. neue Mietverträge.“ Der Fragebogen kann unter www.schwerin.de ausgefüllt und direkt per E-Mail an den Gutachterausschuss versendet werden. Darüber hinaus ist der Fragebogen auch im BürgerBüro des Stadthauses in Papierform erhältlich. Die Mitwirkung an dieser Erhebung ist freiwillig.

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der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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