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Ministerium mahnt: Beim Picknick im Wald die Brandrisiken beachten!

(pm/red) Der Winter dürfte für dieses Jahr endgültig Geschichte sein. Nicht nur das, mittlerweile hat der Frühling schon mächtig seine Muskeln spielen lassen und der Wetterbericht sagt gerade für das

  • Veröffentlicht April 18, 2015

wald

(pm/red) Der Winter dürfte für dieses Jahr endgültig Geschichte sein. Nicht nur das, mittlerweile hat der Frühling schon mächtig seine Muskeln spielen lassen und der Wetterbericht sagt gerade für das bevorstehende Wochenende traumhaftes und warmes Wetter mit frühsommerlichen Temperaturen voraus. Eine willkommene Gelegenheit für Wanderungen, Ausflüge und Picknicks in Wald und Flur.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mahnt jedoch in diesem Zusammenhang vor Gefahren und Risiken, die man nicht aus dem Auge verlieren sollte, Besonders mit Ausgang des Winters im zeitigen Frühjahr steigt die Waldbrandgefahr in den Waldbeständen bei trockenem, sonnigem und windigem Wetter schnell an. Dann bedecken trockene, leicht entzündbare Laub- und Nadel-streu sowie abgestorbenes Gras aus dem Vorjahr die Waldböden. Erst mit dem Durchgrünen des Waldbodens und dem Blattaustrieb der Waldbäume sinkt das Zünd- und Brennrisiko wieder.

Hohe Waldbrandgefahr vor allem in Kiefernwäldern

Die aktuelle Großwetterlage hat bereits dazu geführt, dass in einigen Teilen unsers Landes die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) festgesetzt wurde. Besonders in den Kiefernwäldern der Region Jasnitz und Ludwigslust sowie im Landkreis Vorpommern-Greifswald besteht bereits die zweithöchste Waldbrandgefahr. So gab es bereits in der vergangenen Woche im Landkreis Vorpommern-Greifswald zwei kleinere Waldbrände, bei dem insgesamt 0,2 ha Fläche verbrannten.

Aufgrund der vorhergesagten trockenen Witterung zum Wochenende und in der kommenden Woche ist auch weiterhin mit einem Anstieg der Waldbrandgefahr zu rechnen. Die Waldbrandgefahrensituation wird sich weiter verschärfen. Es wird daher an die Bürgerinnen und Bürger und Gäste unseres Landes appelliert, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen seien unbedingt einzuhalten.

Zufahrtswege zum Wald immer freihalten!

Im Wald ist – unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe – der Umgang mit offenem Feuer ganzjährig verboten. Da-mit sind das Rauchen, Grillen, Anzünden von Lagerfeuern aber auch das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen gemeint. Weiter sollte unbedingt auf das Einhalten von allgemeinen Verhaltensregeln geachtet werden, wie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen! Die Zufahrtswege zu Waldgebieten sind generell nicht mit parkenden Fahrzeugen zu blockieren, da die Waldwege Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge darstellen und zudem der Holzabfuhr dienen. Außerdem könnte sich trockene Bodenvegetation an Waldrändern am Katalysator des Fahrzeugs entzünden und einen Waldbrand verursachen.

Dank behördlicher und betrieblicher Vorsorgemaßnahmen sowie der konstruktiven Zusammenarbeit von Behörden, Institutionen, Gemeinden, deren Feuerwehren und aufmerksamen Waldbesuchern konnte in den letzten Jahren das Auftreten von Groß- und Katastrophenbränden in MV verhindert werden.

Land arbeitet mit 21 Waldbrandüberwachungskameras

Seit 2014 wird in Mecklenburg-Vorpommern, wie in der gesamten Bundesrepublik, der Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes zur Ermittlung und Darstellung der Waldbrandgefahr genutzt. Der bereits 2014 neu eingeführte Index beschreibt die Gefahrenlage in fünf Stufen von 1 bis 5. Die Gefahrenstufe 1 bedeutet eine sehr geringe Waldbrandgefahr, die Stufe 5 eine sehr hohe Waldbrandgefahr.

Bereits ab Warnstufe 1 setzen die Forstbehörden Bereitschaftsdienste ein und besetzen die Waldbrandüberwachungszentrale. Dort werden die Daten von 21 Waldbrandüberwachungskameras ausgewertet und an die Leitstellen des Landes weitergeleitet. So werden 277 186 ha und somit über 51 Prozent der Wälder des Landes überwacht.
Weitere Informationen zu den Waldbrandgefahrenstufen und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz finden Sie auf der Internetseite der Landesforstanstalt M-V: http://www.wald-mv.de/

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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