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Stadtvertretung lehnt Anhebung der Grundsteuer ab:
Neubewertungen können individuelle Beträge dennoch ändern

Stadtvertretung lehnt Grundsteuererhöhung ab – neue Bescheide ab Januar.

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  • Veröffentlicht Dezember 20, 2024

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Die Stadtvertre­tung hat auf ihrer Sitzung vom 9.12.2024 keine Erhöhung der Hebesätze für die Grund­s­teuer zum 1.1.2025 beschlossen. Die von der Ver­wal­tung vorgeschla­gene Anhebung der Hebesätze wurde damit abgelehnt.

Den­noch kann sich der Steuer­be­trag auf­grund der Neube­w­er­tung der Grund­stücke in vie­len Fällen ändern. Die Lan­deshaupt­stadt versendet die neuen Steuerbeschei­de zur Grund­s­teuer 2025 voraus­sichtlich Ende Jan­u­ar. Dabei wer­den die bish­eri­gen Hebesätze angewen­det und mit dem neuen Steuer­mess­be­trag mul­ti­pliziert, um den indi­vidu­ellen Steuer­be­trag neu zu berech­nen.

„Warten Sie bitte die Beschei­de ab“, rät der Leit­er des Fach­di­en­stes Finanzwirtschaft und Stadtkasse Olaf Ger­suny. „Alle vor­fristi­gen Zahlun­gen führen zu Mehraufwand in der Stadtkasse. Über­weisen Sie den Steuer­be­trag bitte erst, wenn Sie den neuen Bescheid erhal­ten haben.“

Ein­fach­er geht es im Lastschriftver­fahren: Lastschrifteinzugser­mäch­ti­gun­gen behal­ten weit­er ihre Gültigkeit. Mit ein­er Lastschrift zahlen Steuerpflichtige pünk­tlich und sich­er und ger­at­en nicht in Zahlungsverzug: Die Stadtkasse zieht auf der Grund­lage des neuen Steuerbeschei­des recht­skon­form zur jew­eili­gen Fäl­ligkeit die Steuer­be­träge ein. Der Einzug und die Fäl­ligkeit­ster­mine sind auf dem Steuerbescheid ver­merkt.

Ist der Lastschrifteinzug im Steuerbescheid nicht genan­nt, bit­tet die Stadtkasse um Erteilung ein­er Einzugser­mäch­ti­gung. Das For­mu­lar dazu ist im Stadt­por­tal zu find­en: https://www.schwerin.de/bankverbindung/

Selb­stver­ständlich kön­nen die Beträge zur jew­eili­gen Fäl­ligkeit auch vom Steuerpflichti­gen über­wiesen wer­den, damit keine Zahlungsrück­stände entste­hen, informiert die Stadtkasse weit­er.

 

 

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