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Nach Arsen-Fund: Stadt lässt in großem Stile Grundwasser überprüfen

(pm/red) Die Nachricht über eine Arsen-Belas­tung an der Grund­wasser­mess­es­telle im Hin­ter­hof der Jahn­straße 11/13 (Schw­erin-Lokal berichtete) hat unter den Bürg­ern der Stadt für Auf­se­hen und in der Poli­tik für Geschäftigkeit

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  • Veröffentlicht Mai 22, 2015
Bild: imageworld24/pixelio.de
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(pm/red) Die Nachricht über eine Arsen-Belas­tung an der Grund­wasser­mess­es­telle im Hin­ter­hof der Jahn­straße 11/13 (Schw­erin-Lokal berichtete) hat unter den Bürg­ern der Stadt für Auf­se­hen und in der Poli­tik für Geschäftigkeit gesorgt.

Nun hat die Stadtver­wal­tung entsch­ieden, dass es im Laufe der kom­menden Wochen an mehreren weit­eren Stellen Fol­ge­un­ter­suchun­gen geben wird. Anschließend wird über weit­ere Maß­nah­men entsch­ieden, um gegebe­nen­falls die Aus­dehnung und die Ursache der Verun­reini­gung zu ermit­teln. Der Auf­trag wird nach Angaben der städtis­chen Umwelt­be­hörde in den näch­sten Tagen erteilt. Die Probe soll dann Ende näch­ster Woche genom­men wer­den. Die Analy­sen­ergeb­nisse und deren Auswer­tung wer­den früh­estens Mitte Juni vor­liegen.

Immer noch unklar, wo das Arsen herkommt

Die Arsen-Belas­tung war im Feb­ru­ar durch die Beprobung ein­er erst Ende Jan­u­ar errichteten neuen Grund­wasser­messstelle fest­gestellt wor­den. Diese neue Messstelle dient zur behördlichen Überwachung der Abstrom­fahne des ehe­ma­li­gen Gal­vanikgelän­des.

Es han­delt sich um die bish­er einzige so hoch belastete Messstelle im Sanierungs­ge­bi­et der Gal­vanik. Alle anderen bish­er gemesse­nen Werte zwis­chen 1992 und 2015 waren unauf­fäl­lig oder nur vere­inzelt leicht erhöht. Woher das Arsen stammt, ist unklar.

Keine Gefahr für das Trinkwasser

Gefahren für das Trinkwass­er und die Gesund­heit beste­hen nicht. Anwohn­er soll­ten jedoch ver­mei­den, dass das Grund­wass­er bewusst oder unbe­wusst freigelegt oder genutzt wird. Die Grund­wasser­ent­nahme bis auf weit­eres unzuläs­sig. Gle­ich­es gilt für das Frei­le­gen des Grund­wassers, z. B. durch Grabun­gen, Bohrun­gen oder Bau­maß­nah­men. Hier­für ist jedoch ohne­hin immer eine behördliche Zus­tim­mung erforder­lich.

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