Hilfe bei Nachbarschaftsstreit und Lärmbelästigung:
Nächste Sprechstunde der Schiedsstelle am 16. Januar
Die Schiedsstelle Schwerin bietet monatliche Sprechstunden an, um Streitigkeiten schnell, kostengünstig und außergerichtlich zu lösen.

Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin ist eine zentrale Anlaufstelle, um Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit Firmen, Vereinen oder anderen Einrichtungen außergerichtlich zu klären. Mit ihrer Arbeit unterstützt sie den Rechtsfrieden und ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Einigung.
Die monatliche Sprechstunde der Schiedsstelle findet an jedem dritten Donnerstag von 17 bis 18 Uhr im Stadthaus, Am Packhof 2–6, in Raum 4057 statt. Der nächste Termin ist am 16. Januar 2025. Für besondere Fälle können die ehrenamtlichen Schiedspersonen auch Termine am Wochenende oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten anbieten.
Das Leistungsspektrum der Schiedsstelle umfasst unter anderem die Schlichtung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigungen, Konflikten aufgrund mangelhafter Reparaturen sowie bei Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen. Auch Fälle von Beleidigung, leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch können dort geklärt werden. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass Gerichte eingeschaltet werden müssen.
Besonders bei einigen nachbarschafts- und strafrechtlichen Streitigkeiten ist die Schiedsstelle die erste Anlaufstelle, da in diesen Fällen die Inanspruchnahme zwingend vorgeschrieben ist, bevor eine Klage eingereicht werden kann. Allerdings gibt es auch Ausschlüsse: Unterhaltsforderungen, Arbeitsrecht und Konflikte mit öffentlichen Institutionen gehören nicht zu den Bereichen, in denen die Schiedsstelle tätig wird.
Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen sind speziell geschult und agieren neutral, um den Beteiligten bei der Suche nach individuellen und praktikablen Lösungen zu helfen.