So, 3. Dezember 2023
Close

Neumühler Straße: Ab Mittwoch nun noch 30 km/h

  • Veröffentlicht Juli 27, 2019
Symbolbild

Zusätzlich weisen Tafeln auf die Freihaltung des Radschutzstreifens und den erforderlichen Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern hin. Ab 7 Uhr werden Polizei, Vertreter des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. (ADFC) und des städtischen Fachdienstes Verkehrsmanagement  vor Ort sein, um Radfahrer und Fahrzeugführer  über das Fahrverhalten und die neuen bzw. bestehenden Regelungen aufzuklären. 

 

Durch höheres Verkehrsaufkommen Maßnahme nötig 

 

„Durch das deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen infolge der Baumaßnahme in der Rogahner Straße ist diese Geschwindigkeitsverringerung erforderlich“, berichtet der Leiter des städtischen Fachdienstes Verkehrsmanagement Dr. Bernd-Rolf Smerdka.  „Die Verkehrsstärken liegen in den Spitzenzeiten in einem Belastungsbereich, der den Radschutzstreifen nur bei 30km/h als sicher ausweist. In diesem Zuge möchte ich darauf hinweisen, dass der auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf durch Kfz überfahren werden darf.“

ANZEIGE

Die in der Neumühler Straße verbleibende Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr zweier PKWs ausreichend breit. Lediglich die Begegnung mit Schwerverkehr oder Bus stellt einen solchen Bedarfsfall dar. Der Radverkehr darf dabei natürlich nicht gefährdet werden.

Weitere bauliche Verbesserungen zum Schutz von Radfahrern sind ab Ende August bis Mitte September eingeplant. Im Bereich der Tierklinik wird die Einfahrt in den Radschutzstreifen so angepasst, dass Radfahrer näher in das Sichtfeld des Kfz-Verkehrs gebracht werden und somit für das Einfahren in den Schutzstreifen mehr Sicherheit gegeben ist. Darüber hinaus wird der Lückenschluss für Fußgänger zwischen der Tankstelle und Bushaltestelle „Kongresshalle“ stadtauswärts hergestellt, so dass die Querungshilfe (Mittelinsel) an der Bushaltestelle sicher zu erreichen ist.

Hinweis: Stadtauswärts steht den Radfahrern in der Neumühler Straße ein Gehweg (Rad frei) zur Verfügung.  Das Fahren auf dem Gehweg in entgegengesetzter Richtung, also stadteinwärts, ist laut Straßenverkehrsordnung nur Kindern bis zum 10. Lebensjahr erlaubt.

Written By
Stefan Rochow

Chefredakteur, Unternehmer und Gründer der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal.

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert