Allgemeinverfügung erlassen:
Nikotinbeutel dürfen in Schwerin nicht mehr angeboten werden
In Schwerin ist der Verkauf von Nikotinbeuteln ab sofort verboten. Eine neue Allgemeinverfügung soll Verbraucher schützen und vor allem Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Risiken bewahren.

In Schwerin dürfen Nikotinbeutel ab sofort nicht mehr verkauft oder angeboten werden. Eine entsprechende lebensmittelrechtliche Allgemeinverfügung ist am 19. Dezember 2025 in Kraft getreten. Das teilte die Stadt in einer Pressemitteilung mit. Ziel der Maßnahme ist es, ein bereits bestehendes, auf EU-Recht basierendes Verbot im Sinne des Verbraucherschutzes einfacher und konsequenter durchzusetzen.
Hohe Gesundheitsrisiken und Suchtgefahr
Bei den Produkten, die auch als Nikotinpouches oder Snus bezeichnet werden, handelt es sich rechtlich um Lebensmittel. Sie enthalten keinen Tabak, werden aber zur oralen Aufnahme genutzt. Genau darin liegt das Problem: „Das Inverkehrbringen, also der Handel und die Weitergabe nikotinhaltiger Beutel als Lebensmittel, verstößt gegen EU-Vorschriften und ist unzulässig“, erklärt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim, der auch für die Landeshauptstadt Schwerin zuständig ist.
Aus Sicht der Fachbehörde gehen von Nikotinbeuteln erhebliche Gesundheitsgefahren aus. „Schon sehr geringe Mengen von 0,048 Milligramm Nikotin können gesundheitlich relevante Effekte wie eine Erhöhung der Herzfrequenz auslösen“, sagt Nico Wellner, Diplom-Lebensmittelchemiker im zuständigen Fachdienst. Nikotin habe ein hohes Suchtpotenzial und wirke toxisch. Besonders gefährdet seien Kinder, Jugendliche, Schwangere, Nichtraucher sowie Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zudem gebe es nach aktuellem wissenschaftlichem Stand keine Produkte, deren Nikotingehalt unterhalb der gesundheitlich relevanten Wirkungsgrenze liege.
Tatsächlich enthalten viele Nikotinbeutel zwischen 10 und 50 Milligramm Nikotin – damit oft deutlich mehr als eine Zigarette. Durch zahlreiche Geschmacksrichtungen seien die Beutel vor allem für Jugendliche attraktiv. Hinzu komme ein Trend in sozialen Medien, bei dem sogenannte „Challenges“ gefilmt und gepostet werden, um Rauschsymptome zu dokumentieren. „Gerade deshalb hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen hier eine besondere Bedeutung“, betont die Behörde. Eine gesetzliche Altersgrenze für den Erwerb existiert bislang nicht, was die Gefahr einer frühen Nikotinabhängigkeit zusätzlich erhöht.
Effektiver Vollzug durch Allgemeinverfügung
Andere europäische Länder sind bereits weiter: In Frankreich ist der Vertrieb von Nikotinbeuteln seit September 2025 untersagt, auch die Niederlande haben vergleichbare Verbotsmaßnahmen angekündigt. „In Deutschland kommen die Diskussionen darüber verhältnismäßig langsam voran“, so Dr. Henschel. „Angesichts der gesundheitsschädlichen Wirkung ist das aus unserer Sicht unverantwortlich.“
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung geht nun im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen in Schwerin und im Landkreis Ludwigslust-Parchim gegen den Verkauf der Produkte vor. Die neue Allgemeinverfügung erleichtert dieses Vorgehen erheblich: Sie ermöglicht ein schnelles und flächendeckendes Einschreiten auch gegenüber nicht registrierten Betrieben und Online-Händlern. Bisher konnte die Verwaltung nur in Einzelfällen die Vernichtung der Produkte anordnen. Mit der Allgemeinverfügung ist das Verwaltungshandeln nun deutlich effizienter – und der Verbraucherschutz gestärkt.



