Fr, 19. April 2024
Close

Nordeutsche Innenminister tagten in Schwerin

Heute tagte in Schwerin die Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der fünf norddeutschen Küstenländer (kurz: Nord-IMK). Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Inneres und Europa Lorenz Caffier hatte seine Amtskollegen Hans-Joachim Grote, Minister

  • Veröffentlicht März 8, 2018
Konferenz der Innenminister- und Senatoren der norddeutschen Küstenländer 2018 in Schwerin vlnr: Senator Ulrich Mäurer (HB), Minister Lorenz Caffier (MV), Minister Hans-Joachim Grote (SH),Staatsrat Bernd Krösser (HH), Minister Boris Pistorius (Nds)

Heute tagte in Schwerin die Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der fünf norddeutschen Küstenländer (kurz: Nord-IMK). Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Inneres und Europa Lorenz Caffier hatte seine Amtskollegen Hans-Joachim Grote, Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holsteins, Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport Niedersachsens, Ulrich Mäurer, Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen und Bernd Krösser, Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg, zu einem allgemeinen politischen und fachlichen Meinungsaustausch eingeladen, um über aktuelle Themen der Innenpolitik zu sprechen.

„Die geografische Lage der norddeutschen Küstenländer führt auch zu gemeinsamen innenpolitischen Interessen. Das Ziel des heutigen Treffens war es, die gemeinsame Sicherheitspolitik für und in Norddeutschland sowie weitere aktuelle innenpolitische Themen in der Küstenregion zu erörtern und abzustimmen“, sagte der gastgebende Ressortchef Lorenz Caffier zum Abschluss der Tagung auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. „In vielen Fragen der Innenpolitik verfolgen wir gemeinsame Interessen und sind bereit, diese auch durchzusetzen.“

In einem ersten Veranstaltungsteil ging es um Themen der zivil-militärischen Zusammenarbeit, über die sich die fünf Ressortchefs mit Generalmajor Breuer, dem Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (Kdo TerrAufgBw), sowie den Kommandeuren der fünf norddeutschen Landeskommandos austauschten. Des Weiteren wurden Erfahrungen der Bundeswehr aus gemeinsam mit einzelnen Bundesländern durchgeführten Übungen wie GETEX 2017 („Gemeinsame-Terrorismusabwehr-Exercise“) geschildert. Generalmajor Breuer informierte die Teilnehmer außerdem über eine in den Jahren 2018 und 2019 in verschiedenen Bundesländern geplante Katastrophenschutzübung der Bundeswehr. Angesprochen wurden auch für dieses und nächstes Jahr geplante größere Straßentransporte und Verlegungsfahrten von Militärfahrzeugen durch Norddeutschland. Gemeint sind hier Transporte und Fahrzeugbewegungen im Rahmen des planmäßigen Austausches der in Polen und im Baltikum stationierten US- bzw. NATO-Einheiten.

Im zweiten Teil der Nord-IMK befassten sich die Innenminister und -senatoren mit aktuellen Themen.

Elektronische Aufenthaltsüberwachung

 

Ein wichtiges Thema in den Ländern ist derzeit die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in die Polizeigesetze zur Abwehr drohender terroristischer Straftaten. In Mecklenburg-Vorpommern befindet sich der Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes derzeit in den parlamentarischen Beratungen. Eine Beschlussfassung durch den Landtag wird voraussichtlich nächste Woche erfolgen. Zur Abwehr drohender terroristischer Straftaten können dann Personen mit einer elektronischen Fußfessel versehen werden. Die Maßnahme darf nur durch einen Richter angeordnet werden und ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Gleiches gilt für die Verlängerung. Auch aufenthaltsrechtlich ist mit § 56a des Aufenthaltsgesetzes die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung möglich.

Bislang wird die elektronische Fußfessel nur bei entlassenen Straftätern eingesetzt, die weiterhin als gefährlich gelten. Daher war für die Ressortchefs eine direkte Abstimmung mit den anwesenden Vertretern der für die Überwachung zuständigen Stellen ein guter Auftakt für den anschließenden Meinungsaustausch.

„Verbrecher und Terroristen dürfen keine „sicheren Häfen“ in einzelnen Ländern für ihre Aktivitäten finden, sondern wir brauchen flächendeckende und zwischen den Ländern bestmöglich abgestimmte Befugnisse der Landespolizeien“, betonte Innenminister Caffier. „Es geht hier um Gefahrenabwehr und wenn wir Anschläge dadurch verhindern können, dass wir diesen Personen Aufenthaltsvorgaben machen, die wir auch kontrollieren können, dann sollten die Länder dies auch in jedem Fall schnell tun.“

 

Geplante gemeinsame Abschiebungshafteinrichtung in Glücksstadt

 

Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich Ende letzten Jahres auf die Errichtung einer gemeinsamen Abschiebungshafteinrichtung in Glücksstadt (Schleswig-Holstein) mit insgesamt 60 Plätzen für Männer und Frauen geeinigt. Jeweils 20 Plätze sollen den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt werden. Verantwortlich für den Betrieb der neuen Einrichtung wird Schleswig-Holstein sein. Die Innenressorts der Länder erarbeiten derzeit eine Vereinbarung zum Verfahren und zur Kostenerstattung.

Die Ressortchefs der drei Bundesländer unterzeichneten auf der Nord-IMK einen Letter of Intent. In dieser Absichtserklärung wird hervorgehoben, dass sich humanitäre Flüchtlingspolitik auch am Umgang mit denjenigen messen lassen muss, die kein Bleiberecht in Deutschland haben und in ihre Herkunftsländer oder aufnahmeverpflichtete Drittländer zurückkehren müssen. „Hierbei hat freiwillige Rückkehr grundsätzlich Vorrang vor staatlichem Zwang“, so Minister Lorenz Caffier. „Folgen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer ihrer Ausreisepflicht freiwillig jedoch nicht oder ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit eine Überwachung der Ausreise erforderlich, sind die handelnden Behörden, allen voran die Ausländerbehörden, gehalten, diese zwangsweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck ist es unter Umständen unvermeidbar, Betroffenen die Freiheit zu entziehen und als ultima ratio zur Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung richterlich angeordnete Abschiebungshaft zu vollziehen. Abschiebungshaft ist keine Demonstration von Härte, sondern von Recht und Gesetz.“

 

Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Reichsbürgern

 

Im Zuge der Konferenz bekräftigten die Innenminister und -senatoren der Küstenländer noch einmal ihren gemeinsamen Standpunkt zum Waffenentzug bei Reichsbürgern und tauschten ihre Erfahrungen aus.

„Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten! Deshalb ist es unser entschlossenes Ziel, bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse und nach Einzelfallprüfung Reichsbürgern und Extremisten die waffenrechtliche Erlaubnis zu verwehren beziehungsweise zu entziehen. Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland und somit die geltenden Rechte, das Grundgesetz, deutsche Behörden und Gerichte nicht an und besitzen grundsätzlich keine Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes“, so Minister Caffier. Er nutzte die Nord-IMK dazu, um von den bisherigen Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern zu berichten. Hier gibt es 28 Personen, die vom Verfassungsschutz als Reichsbürger oder Selbstverwalter eingestuft wurden und die über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen (Stand: 12.02.2018). In 25 dieser Fälle haben die Waffenbehörden bisher aufgrund eines ministeriellen Erlasses und mit Hilfe der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und der Polizei die Feststellung der Unzuverlässigkeit eingeleitet.

 

Vereinbarung der norddeutschen Länder über das gemeinsame Vorgehen zur Bekämpfung von Einbrüchen

 

Bei der Bekämpfung der Eigentumskriminalität und insbesondere des Wohnungseinbruchsdiebstahls durch organisierte mobile Tätergruppen wollen die Länder des Nordverbunds ihre länderübergreifende Zusammenarbeit weiter intensivieren. Das betrifft den Informationsaustausch und länderübergreifende Ermittlungen ebenso wie gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte, um mobile Tätergruppen zu identifizieren. Auch gemeinsame Ermittlungsgruppen bei erkannten Tatserien, Tatkomplexen oder Gruppierungen können sich die Ressortchefs vorstellen. Die Innenminister und -senatoren der Norddeutschen Küstenländer sehen in der heute unterzeichneten Kooperationsvereinbarung eine geeignete Grundlage für das länderübergreifende Zusammenwirken, um Wohnungseinbruchdiebstahl präventiv und repressiv zu bekämpfen.

 

Stand der Einführung der „BodyCam“ in den norddeutschen Küstenländern

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Thema gerade hochaktuell. In der nächsten Woche wird der Landtag voraussichtlich über den Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, der unter anderem die Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz der BodyCam im Rahmen eines Pilotprojekts enthält, entscheiden. Bei diesem Einsatzmittel steht die präventive Zielrichtung im Vordergrund, denn ein potenzieller Störer, der damit rechnen muss, dass selbst ein plötzlicher körperlicher Übergriff aufgezeichnet wird, könnte eher geneigt sein, von einer solchen Handlung Abstand zu nehmen. „Immer mehr Polizisten beklagen eine zunehmende Respektlosigkeit und wachsende Aggressivität der Polizei gegenüber. Beim Einsatz der Kameras geht es vorrangig um die Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten und um den Schutz Dritter. Es besteht aber auch die Möglichkeit, gefährliche Einsatzsituationen beweissicher zu dokumentieren. Ich bin überzeugt, dass der Kameraeinsatz aufgrund der offenen Aufzeichnung in vielen Fällen zur Deeskalation beitragen wird“, so Minister Caffier. Er betonte, dass Videos ohne Anlass auf Vorrat nicht aufgenommen werden dürfen. Ein Einsatz wird nur erlaubt sein, um die hochrangigen Rechtsgüter Leib und Leben zu schützen.

Die Mitglieder der Nord-IMK befürworteten einen regelmäßigen Austausch hinsichtlich der praktischen Anwendung der „BodyCam“ und des Erfolgs als polizeiliches Einsatzmittel.

 

OVG-Urteil Bremens zur Kostenbeteiligung der DFL an Polizeieinsätzen

 

Keine einheitliche Linie vertreten die norddeutschen Innenminister und -senatoren zur Kostenbeteiligung der DFL an Polizeieinsätzen. „Ich bin der Auffassung, dass eine finanzielle Beteiligung an den polizeilichen Einsatzkosten durch die Vereine und Verbände der Gewalt im Fußball und der damit einhergehenden konstant hohen Belastung der Polizei aus Anlass von Fußballspielen nicht entgegenwirkt“, so Lorenz Caffier.

Nach dem Gleichheitsgrundsatz könnte eine solche Regelung grundsätzlich jeden Verein, jede Sportveranstaltung oder möglicherweise auch große Konzert- und Eventveranstaltungen treffen, bei der die Polizei zum Einsatz kommt, was nicht Ziel sein könne.

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert