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Neu gegründet:
Notfallverbund soll Schwerins Kulturgüter bei Bränden und Havarien schützen

Museen, Archive und Schlösser bergen unersetzliche Kulturgüter. Ein neuer Notfallverbund soll in Schwerin und Westmecklenburg bei Bränden, Wasserschäden und anderen Havarien helfen.

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  • Veröffentlicht September 17, 2026
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Die Lan­deshaupt­stadt, in der wichtige Kul­turein­rich­tun­gen behei­matet sind, ist Part­ner des Not­fal­lver­bun­des.
Foto: Wiki­me­di­aIm­ages auf Pix­abay

 

 


In Kürze:

  • Ein­rich­tun­gen aus Schw­erin und West­meck­len­burg haben einen gemein­samen Not­fal­lver­bund zum Schutz von Kul­turgütern gegrün­det.
  • Bei Brän­den, Wasser­schä­den und anderen Havarien sollen Per­son­al, Wis­sen und tech­nis­che Aus­rüs­tung gemein­sam einge­set­zt wer­den kön­nen.
  • Nach Angaben des Lan­des ist es der erste Not­fal­lver­bund dieser Art in Meck­len­burg-Vor­pom­mern.

 

 

Was passiert mit his­torischen Doku­menten, Gemälden oder anderen wertvollen Samm­lungsstück­en, wenn Wass­er in ein Archiv ein­dringt oder ein Feuer in einem Muse­um aus­bricht? Für solche Fälle haben sich Ein­rich­tun­gen aus Schw­erin und West­meck­len­burg jet­zt zu einem gemein­samen Not­fal­lver­bund zusam­mengeschlossen. Er soll dafür sor­gen, dass Kul­turgüter im Ern­st­fall schneller gesichert und Schä­den begren­zt wer­den kön­nen.

Gegrün­det wurde der Not­fal­lver­bund Region West­meck­len­burg am 15. Sep­tem­ber. Beteiligt sind unter anderem das Lan­desamt für Kul­tur und Denkmalpflege, die Staatlichen Schlöss­er, Gärten und Kun­st­samm­lun­gen Meck­len­burg-Vor­pom­mern, die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin, die Hans­es­tadt Wis­mar sowie Archive, Museen und kirch­liche Ein­rich­tun­gen. Auch das Bun­de­sarchiv mit dem Stasi-Unter­la­gen-Archiv in Görslow gehört dazu. Unter­stützung sollen die Feuer­wehren der Region leis­ten.

Für Schw­erin hat die Zusam­me­nar­beit beson­dere Bedeu­tung. Zum Ver­bund gehören unter anderem das Staatliche Muse­um Schw­erin und das Schloss­mu­se­um. Hinzu kommt das Schw­er­iner Res­i­den­zensem­ble, das seit 2024 zum UNESCO-Wel­terbe gehört. Kul­tur­dez­er­nent Sil­vio Horn ver­wies bei der Grün­dung darauf, dass Kul­turgüter nicht allein von einzel­nen Ein­rich­tun­gen geschützt wer­den kön­nten. „Kul­turerbe und Kul­turgut brauchen Schutz und Sicher­heit – genau dafür brauchen wir den Not­fal­lver­bund“, erk­lärte Horn.

Dabei geht es nicht nur um große Katas­tro­phen. Bere­its ein Rohrbruch, Starkre­gen oder der Aus­fall ein­er Kli­maan­lage kann his­torische Büch­er, Akten, Gemälde oder andere empfind­liche Samm­lungsstücke beschädi­gen. Entschei­dend ist dann, dass Ein­rich­tun­gen vor­bere­it­et sind und schnell auf Mate­r­i­al, Tech­nik und geschultes Per­son­al zurück­greifen kön­nen.

Notfallverbund bündelt Hilfe

Die beteiligten Ein­rich­tun­gen wollen deshalb bei Vor­sorge und Schadens­be­wäl­ti­gung enger zusam­me­nar­beit­en. Dazu gehören gemein­same Pla­nun­gen für mögliche Not­fälle eben­so wie die Frage, welche Ein­rich­tung im Ern­st­fall welche Aus­rüs­tung oder Fachken­nt­nisse bere­it­stellen kann.

Dr. Ramona Dorn­busch, Direk­torin des Lan­desamtes für Kul­tur und Denkmalpflege, ver­wies auf die unter­schiedlichen Gefahren. Neben Brän­den und Starkre­gen kön­nten auch tech­nis­che Defek­te erhe­bliche Schä­den verur­sachen. Entschei­dend sei deshalb, Risiken möglichst früh zu erken­nen und Vorkehrun­gen zu tre­f­fen.

Mit der Grün­dung wur­den zugle­ich zwei soge­nan­nte Erstver­sorgungsstraßen vorgestellt, die vom Land finanziell unter­stützt wur­den. Dahin­ter ver­ber­gen sich mobile Aus­rüs­tun­gen, mit denen beschädigte Kul­turgüter nach ein­er Havarie zunächst gesichert und für die weit­ere Behand­lung vor­bere­it­et wer­den kön­nen.

Zur Ausstat­tung gehören unter anderem Ver­pack­ungs­ma­te­r­i­al, Trans­port­be­häl­ter, Schutzzelte, Schutzk­lei­dung und tech­nis­che Geräte. Sie kön­nen beispiel­sweise einge­set­zt wer­den, wenn nach einem Wassere­in­bruch durch­nässte Archiva­lien, Büch­er oder andere Gegen­stände aus einem betrof­fe­nen Gebäude gebor­gen wer­den müssen.

Erster Verbund in MV

Nach Angaben des Kul­tur­min­is­teri­ums han­delt es sich um den ersten Not­fal­lver­bund dieser Art in Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Die Vor­bere­itun­gen dafür laufen bere­its seit mehreren Jahren. Seit 2021 beschäftigt sich eine vom Min­is­teri­um betreute Arbeits­gruppe mit Struk­turen für den Schutz von Kul­turgütern in Krisen- und Not­fall­si­t­u­a­tio­nen.

2025 unter­stützte das Land außer­dem eine Fort­bil­dungsrei­he zum Not­fall­man­age­ment für Ein­rich­tun­gen, die Kul­turgüter auf­be­wahren. Mit dem neuen Ver­bund soll daraus nun eine dauer­hafte Zusam­me­nar­beit in West­meck­len­burg entste­hen.

Neben Ein­rich­tun­gen in Schw­erin sind unter anderem das Kreis­archiv Nord­west­meck­len­burg, Ein­rich­tun­gen der Nord­kirche, die Stiftung Meck­len­burg sowie die Städte Wis­mar, Gold­berg und Stern­berg beteiligt. Auch die Schlöss­er Lud­wigslust, Both­mer und Wil­igrad gehören über die Staatlichen Schlöss­er, Gärten und Kun­st­samm­lun­gen zum Net­zw­erk.

Gegrün­det wurde der Ver­bund zunächst durch die Unterze­ich­nung ein­er gemein­samen Absicht­serk­lärung, eines soge­nan­nten „Let­ter of Intent“. Wie die Zusam­me­nar­beit im konkreten Ern­st­fall organ­isiert wird, welche Zuständigkeit­en gel­ten und wie schnell zusät­zliche Kräfte und Mate­r­i­al an einem Schaden­sort ver­füg­bar sein sollen, geht aus der Mit­teilung nicht her­vor.