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Haftbefehl vollstreckt:
Ohne Ticket im ICE nach Schwerin – 43-Jährige kommt in Haft

Eine 43-Jährige ist ohne gültiges Ticket mit einem ICE nach Schwerin gefahren. Am Hauptbahnhof stellte die Bundespolizei fest, dass gegen sie bereits ein Haftbefehl vorlag.

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  • Veröffentlicht September 7, 2026
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 Am Schw­er­iner Haupt­bahn­hof kon­trol­lierte die Bun­de­spolizei eine 43-jährige ICE-Reisende und stellte dabei einen beste­hen­den Haft­be­fehl fest. Foto: KarinKarin auf Pix­abay

 


In Kürze:

  • Eine 43-Jährige fuhr am 5. Sep­tem­ber ohne gültiges Tick­et mit einem ICE von Ham­burg nach Schw­erin.
  • Am Schw­er­iner Haupt­bahn­hof stellte die Bun­de­spolizei einen beste­hen­den Haft­be­fehl fest und fand nach eige­nen Angaben eine geringe Menge Amphet­a­min.
  • Nach ein­er Nacht im Gewahrsam und der Vor­führung beim Amts­gericht Schw­erin wurde die Frau in eine JVA gebracht.

 

Eine 43-jährige Frau ist am Sonnabend, 5. Sep­tem­ber, ohne gülti­gen Fahrschein mit einem ICE von Ham­burg nach Schw­erin gefahren. Nach der Ankun­ft am Schw­er­iner Haupt­bahn­hof kon­trol­lierten Ein­satzkräfte der Bun­de­spolizei die Reisende.

Bei der Über­prü­fung ihrer Per­son­alien stell­ten die Beamten nach Angaben der Bun­de­spolizei fest, dass gegen die Frau bere­its ein Haft­be­fehl der Staat­san­waltschaft Kiel vor­lag. Dieser stand eben­falls im Zusam­men­hang mit dem soge­nan­nten Erschle­ichen von Leis­tun­gen – dem juris­tis­chen Begriff, der unter anderem für die Nutzung öffentlich­er Verkehrsmit­tel ohne gülti­gen Fahrschein ver­wen­det wird.

Bei der anschließen­den Durch­suchung fan­den die Bun­de­spolizis­ten nach eige­nen Angaben zudem eine geringe Menge Amphet­a­min. Die Sub­stanz wurde sichergestellt. Nähere Angaben zur Menge machte die Bun­de­spolizei nicht.

Die 43-Jährige blieb zunächst in Gewahrsam und ver­brachte die Nacht im Zen­tral­ge­wahrsam in Schw­erin. Am fol­gen­den Tag, dem 6. Sep­tem­ber, wurde sie einem Richter am Amts­gericht Schw­erin vorge­führt.

Haftbefehl in Schwerin vollstreckt

Nach der richter­lichen Vor­führung bracht­en Bun­de­spolizis­ten die Frau in eine Jus­tizvol­lzugsanstalt. Welche JVA sie auf­nahm und wie lange sie dort bleiben muss, geht aus den Angaben der Bun­de­spolizei nicht her­vor.

Neben der Voll­streck­ung des beste­hen­den Haft­be­fehls hat die Kon­trolle für die 43-Jährige weit­ere strafrechtliche Fol­gen. Wegen der ICE-Fahrt ohne gülti­gen Fahrschein leit­eten die Beamten ein neues Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­dachts auf Erschle­ichen von Leis­tun­gen ein.

Hinzu kommt ein Ermit­tlungsver­fahren im Zusam­men­hang mit dem sichergestell­ten Amphet­a­min. Die Bun­de­spolizei nen­nt hier­bei einen möglichen Ver­stoß gegen das Betäubungsmit­telge­setz. Ob und in welchem Umfang sich daraus weit­ere strafrechtliche Kon­se­quen­zen ergeben, ist Gegen­stand des Ver­fahrens.

Erneuter Vorwurf wegen Schwarzfahrens

Der Fall weist damit eine Beson­der­heit auf: Der bere­its beste­hende Haft­be­fehl und das neu ein­geleit­ete Ver­fahren betr­e­f­fen bei­de das Erschle­ichen von Leis­tun­gen. Zu den Umstän­den des früheren Ver­fahrens, das zum Haft­be­fehl der Staat­san­waltschaft Kiel führte, liegen keine weit­eren Angaben vor.

Auch ist nicht bekan­nt, weshalb der Haft­be­fehl erlassen wor­den war und welche Entschei­dung das Amts­gericht Schw­erin bei der Vor­führung im Einzel­nen traf. Die Bun­de­spolizei teilte lediglich mit, dass die Frau anschließend in eine Jus­tizvol­lzugsanstalt gebracht wurde.