Haftbefehl vollstreckt:
Ohne Ticket im ICE nach Schwerin – 43-Jährige kommt in Haft
Eine 43-Jährige ist ohne gültiges Ticket mit einem ICE nach Schwerin gefahren. Am Hauptbahnhof stellte die Bundespolizei fest, dass gegen sie bereits ein Haftbefehl vorlag.

In Kürze:
- Eine 43-Jährige fuhr am 5. September ohne gültiges Ticket mit einem ICE von Hamburg nach Schwerin.
- Am Schweriner Hauptbahnhof stellte die Bundespolizei einen bestehenden Haftbefehl fest und fand nach eigenen Angaben eine geringe Menge Amphetamin.
- Nach einer Nacht im Gewahrsam und der Vorführung beim Amtsgericht Schwerin wurde die Frau in eine JVA gebracht.
Eine 43-jährige Frau ist am Sonnabend, 5. September, ohne gültigen Fahrschein mit einem ICE von Hamburg nach Schwerin gefahren. Nach der Ankunft am Schweriner Hauptbahnhof kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei die Reisende.
Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellten die Beamten nach Angaben der Bundespolizei fest, dass gegen die Frau bereits ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel vorlag. Dieser stand ebenfalls im Zusammenhang mit dem sogenannten Erschleichen von Leistungen – dem juristischen Begriff, der unter anderem für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein verwendet wird.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten nach eigenen Angaben zudem eine geringe Menge Amphetamin. Die Substanz wurde sichergestellt. Nähere Angaben zur Menge machte die Bundespolizei nicht.
Die 43-Jährige blieb zunächst in Gewahrsam und verbrachte die Nacht im Zentralgewahrsam in Schwerin. Am folgenden Tag, dem 6. September, wurde sie einem Richter am Amtsgericht Schwerin vorgeführt.
Haftbefehl in Schwerin vollstreckt
Nach der richterlichen Vorführung brachten Bundespolizisten die Frau in eine Justizvollzugsanstalt. Welche JVA sie aufnahm und wie lange sie dort bleiben muss, geht aus den Angaben der Bundespolizei nicht hervor.
Neben der Vollstreckung des bestehenden Haftbefehls hat die Kontrolle für die 43-Jährige weitere strafrechtliche Folgen. Wegen der ICE-Fahrt ohne gültigen Fahrschein leiteten die Beamten ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Erschleichen von Leistungen ein.
Hinzu kommt ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem sichergestellten Amphetamin. Die Bundespolizei nennt hierbei einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ob und in welchem Umfang sich daraus weitere strafrechtliche Konsequenzen ergeben, ist Gegenstand des Verfahrens.
Erneuter Vorwurf wegen Schwarzfahrens
Der Fall weist damit eine Besonderheit auf: Der bereits bestehende Haftbefehl und das neu eingeleitete Verfahren betreffen beide das Erschleichen von Leistungen. Zu den Umständen des früheren Verfahrens, das zum Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel führte, liegen keine weiteren Angaben vor.
Auch ist nicht bekannt, weshalb der Haftbefehl erlassen worden war und welche Entscheidung das Amtsgericht Schwerin bei der Vorführung im Einzelnen traf. Die Bundespolizei teilte lediglich mit, dass die Frau anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.





