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Wohnquartier an der Cottbuser Straße:
Warum der Investor zehn Jahre ohne Gewinn plant

38 Sozialwohnungen entstehen derzeit an der Cottbuser Straße. Hinter dem Projekt steckt ein ungewöhnliches Finanzierungsmodell: Das Land stellt Millionen bereit, der Investor plant langfristig und rechnet zunächst bewusst ohne Gewinn.

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  • Veröffentlicht August 27, 2026
geförderte Wohnungen Schwerin
Auf dem Gelände an der Cot­tbuser Straße haben die Bauar­beit­en begonnen. Hier entste­hen zunächst 38 öffentlich geförderte Woh­nun­gen. Foto: Ste­fan Rochow

 


In Kürze:

  • Ungewöhn­liche Finanzierung: Für die ersten 38 Woh­nun­gen fließen 12,145 Mil­lio­nen Euro als zinslos­es Förder­dar­lehen. Rund 4,25 Mil­lio­nen Euro davon müssen nicht zurück­gezahlt wer­den.
  • Bau-Tur­bo kommt zum Ein­satz: Wegen Abwe­ichun­gen vom Bebau­ungs­plan nutzt die Stadt die neuen Regelun­gen. Der Investor lobt das Tem­po der Ver­wal­tung – inner­halb von rund drei Monat­en wurde das Pro­jekt auf den Weg gebracht.
  • 159 Woh­nun­gen sind das Ziel: Michael Türk plant drei weit­ere Gebäude mit 121 Woh­nun­gen. Er set­zt auf eine langfristige Finanzierung und rech­net nach eige­nen Angaben in den ersten zehn Jahren nicht mit Gewin­nen.

 

Nach Jahren des Still­stands wird an der Cot­tbuser Straße in Neu Zip­pen­dorf wieder gebaut. Am Dien­stag erfol­gte der sym­bol­is­che erste Spaten­stich für 38 öffentlich geförderte Woh­nun­gen. Bis Okto­ber 2027 soll das erste Gebäude fer­tig sein. Weit­ere 121 Woh­nun­gen sind geplant.

Doch wie lässt sich ein Neubau finanzieren, wenn die Net­tokalt­mi­ete zunächst auf sechs Euro je Quadrat­meter begren­zt ist? Antworten des Bau­min­is­teri­ums Meck­len­burg-Vor­pom­mern auf eine Anfrage von Schw­erin-Lokal und Angaben des Investors Michael Türk zeigen, wie stark das Vorhaben auf langfristige Finanzierung aus­gerichtet ist.

12,1 Millionen Euro sind kein klassischer Zuschuss

Für den ersten Bauab­schnitt stellt das Land ins­ge­samt 12,145 Mil­lio­nen Euro aus dem Pro­gramm „Woh­nungs­bau Sozial“ bere­it. Anders als die Beze­ich­nung „Förderung“ ver­muten lassen kön­nte, han­delt es sich dabei nicht voll­ständig um einen Zuschuss.

Das Geld wird als unverzinslich­es Dar­lehen mit ein­er Laufzeit von 40 Jahren gewährt. Die Mit­tel stam­men nach Angaben des Bau­min­is­teri­ums aus Bun­des- und Lan­desmit­teln.

Allerd­ings muss der Investor nicht die gesamte Summe zurück­zahlen. Auf das Förder­dar­lehen wird ein Tilgungsnach­lass von 35 Prozent gewährt. Das entspricht 4.250.750 Euro. Dieser Teil der Förderung muss nicht zurück­gezahlt wer­den.

Damit verbleiben rech­ner­isch rund 7,89 Mil­lio­nen Euro, die über die Laufzeit zurück­zuführen sind, ohne Zin­sen.

Die jet­zt zuge­sagte Förderung gilt auss­chließlich für die 38 Woh­nun­gen des ersten Bauab­schnitts. Die zusät­zlich angekündigten 121 Woh­nun­gen sind darin nicht enthal­ten. Ob und in welchem Umfang auch diese gefördert wer­den kön­nen, ist damit noch offen.

Nettokaltmiete beginnt bei sechs Euro

Mit der staatlichen Unter­stützung sind klare Bedin­gun­gen ver­bun­den. Alle 38 Woh­nun­gen unter­liegen nach Angaben des Min­is­teri­ums ein­er Bele­gungs­bindung von 40 Jahren. Die Frist begin­nt mit der Bezugs­fer­tigkeit.

Bei der Erstver­mi­etung darf die Net­tokalt­mi­ete höch­stens sechs Euro je Quadrat­meter betra­gen. Die Woh­nun­gen kön­nen damit nicht frei am Markt ver­mi­etet wer­den. Für den Bezug ist ein Wohn­berech­ti­gungss­chein erforder­lich.

Auch spätere Mieter­höhun­gen sind begren­zt. Erst­mals dür­fen sie ab dem vierten Jahr nach der Bezugs­fer­tigkeit vorgenom­men wer­den. Anschließend ist eine Erhöhung jew­eils inner­halb von zwei Jahren um höch­stens 25 Cent pro Quadrat­meter Wohn­fläche und Monat möglich.

Bei ein­er im Pro­jekt genan­nten durch­schnit­tlichen Woh­nungs­größe von gut 80 Quadrat­metern würde die anfängliche Net­tokalt­mi­ete damit rech­ner­isch bei rund 480 Euro im Monat liegen. Hinzu kom­men die Betriebs- und Heizkosten.

Investor rechnet zunächst nicht mit Gewinn

Das Mod­ell funk­tion­iert deshalb anders als eine klas­sis­che Pro­jek­ten­twick­lung, bei der Woh­nun­gen gebaut und anschließend verkauft oder möglichst schnell hohe Ren­diten erwirtschaftet wer­den sollen.

Investor Michael Türk sagte  im Gespräch mit Schw­erin Lokal, dass das Eigenkap­i­tal für das Pro­jekt aus ein­er Fam­i­lien­s­tiftung komme. Die Investi­tion sei langfristig und gen­er­a­tionsüber­greifend angelegt.

 


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Kurzfristige Gewinne stün­den nicht im Mit­telpunkt. Nach seinen Angaben kalkuliert Türk für die ersten zehn Jahre bewusst nicht mit Gewin­nen aus dem Pro­jekt.

Das ist angesichts der lan­gen Miet­preis­bindung ein wichtiger Teil der Kalku­la­tion. Auf der einen Seite erhält der Investor ein zins­freies Förder­dar­lehen und muss durch den Tilgungsnach­lass einen erhe­blichen Teil davon nicht zurück­zahlen. Auf der anderen Seite verpflichtet er sich, die Woh­nun­gen über Jahrzehnte zu fest­gelegten Bedin­gun­gen anzu­bi­eten.

Bau-Turbo ermöglicht Abweichungen vom Bebauungsplan

Aus­drück­lich lobt Türk die Zusam­me­nar­beit mit der Stadt. Als Michael Türk seine Pläne bei der Stadtver­wal­tung vortrug, spürte er nach eige­nen Aus­sagen anfangs etwas Zurück­hal­tung. Als er in Gesprächen sein Konzept erläuterte, drehte sich diese Zurück­hal­tung aber schnell in Unter­stützung. Inner­halb von drei Monat­en habe man dann gemein­sam das Pro­jekt auf den Weg brin­gen kön­nen.

Nach Angaben der Stadt reicht der Aus­tausch mit dem Investor allerd­ings bere­its weit­er zurück: Das erste Gespräch zwis­chen Türk und dem Fach­di­enst Stad­ten­twick­lung und Stadt­pla­nung fand dem­nach im Feb­ru­ar 2025 statt.

Für das Wohn­quarti­er an der Cot­tbuser Straße wird der soge­nan­nte Bau-Tur­bo genutzt. Hin­ter­grund sind zwei Abwe­ichun­gen vom beste­hen­den Bebau­ungs­plan: Die vorge­se­hene Bau­gren­ze wird leicht ver­schoben, zudem soll die ursprünglich geplante Tief­garage nicht gebaut wer­den. Mith­il­fe der neuen Regelun­gen kön­nen diese Änderun­gen pla­nungsrechtlich berück­sichtigt wer­den, ohne zunächst ein lang­wieriges Ver­fahren zur Änderung des Bebau­ungs­plans durch­laufen zu müssen. Zusät­zliche öffentliche Erschließungsar­beit­en waren für das jet­zige Bau­vorhaben nach Angaben der Stadt nicht erforder­lich.

Auf dem Grundstück sollte schon früher gebaut werden

Dass an dieser Stelle über­haupt gebaut wird, ist nicht selb­stver­ständlich. Das Grund­stück zwis­chen Cot­tbuser Straße und Ham­burg­er Allee hat bere­its eine län­gere Pla­nungs­geschichte.

Schon vor Jahren sollte dort unter einem anderen Pro­jek­ten­twick­ler der „Wohn­park am Buchen­hain“ entste­hen. Vorge­se­hen waren mehrere Wohnge­bäude. Das Pro­jekt kam jedoch nicht wie geplant voran. Warum das 2019 begonnene Vorhaben let­ztlich nicht umge­set­zt wurde, kann die Stadt nach eige­nen Angaben nicht beant­worten. Die Gründe seien ihr nicht bekan­nt; Auskun­ft darüber könne nur der dama­lige Eigen­tümer geben.

Das heutige Konzept unter­schei­det sich zudem deut­lich von den dama­li­gen Pla­nun­gen. Statt Wohnge­bäu­den, die als Wohneigen­tum vorge­se­hen waren, sollen nun Miet­woh­nun­gen des sozialen Woh­nungs­baus entste­hen. Auch die Bebau­ung verän­dert sich: Waren zuvor neun einzelne Gebäude mit qua­dratis­ch­er Grund­fläche geplant, sieht das neue Konzept drei rechtwin­klige Gebäude mit län­geren Gebäudekan­ten vor.

Eine Verbindung zwis­chen alter und neuer Pla­nung gibt es den­noch. Nach Angaben der Stadt entspricht das Gebäude, für das am Dien­stag der erste Spaten­stich erfol­gte, in sein­er Kubatur – also in seinen äußeren Abmes­sun­gen und seinem Bau­vol­u­men – dem damals vorge­se­henen Senioren­heim.

Nun entste­ht zunächst ein fün­fgeschos­siges Gebäude mit 38 Woh­nun­gen. Nach Angaben des Investors sollen über­wiegend größere Woh­nun­gen mit vier und fünf Zim­mern gebaut wer­den. Das Gebäude erhält zudem ein Grün­dach. Die Fer­tig­stel­lung ist für den 1. Okto­ber 2027 vorge­se­hen.

Aus 38 könnten insgesamt 159 Wohnungen werden

Dabei soll es nach den Vorstel­lun­gen des Investors nicht bleiben. Türk plant auf dem Gelände drei weit­ere Gebäude mit zusam­men 121 Woh­nun­gen. Damit kön­nten auf dem Are­al ins­ge­samt 159 öffentlich geförderte Woh­nun­gen entste­hen.

Damit unter­schei­det sich das neue Vorhaben auch beim Umfang von der früheren Pla­nung: Damals waren rund 120 Woh­nun­gen vorge­se­hen, nun sind es nach den Plä­nen des Investors knapp 160. Entschei­dend verän­dert hat sich zugle­ich die Art des Wohn­raums, vom geplanten Wohneigen­tum hin zu geförderten Miet­woh­nun­gen.

Für das Gesamtvorhaben nen­nt der Investor ein geplantes Investi­tionsvol­u­men von rund 60 Mil­lio­nen Euro. Mit der Stadt laufen bere­its Gespräche über die weit­eren Bauab­schnitte.

Die jet­zt zuge­sagten 12,145 Mil­lio­nen Euro aus der sozialen Wohn­raum­förderung dür­fen allerd­ings nicht mit ein­er Förderung des gesamten Quartiers gle­ichge­set­zt wer­den. Das Bau­min­is­teri­um stellt auf Anfrage aus­drück­lich klar, dass bis­lang lediglich die ersten 38 Woh­nun­gen Gegen­stand dieser Förderung sind.

Ob auch für die weit­eren 121 Woh­nun­gen För­der­mit­tel beantragt oder bere­its in Aus­sicht gestellt wur­den, ist bis­lang nicht bekan­nt.

Sollte das Gesamt­pro­jekt wie angekündigt umge­set­zt wer­den, würde nach jahre­langem Still­stand auf dem Grund­stück ein größeres neues Wohn­quarti­er in Neu Zip­pen­dorf entste­hen. mit Woh­nun­gen, deren Miet­preise langfristig nicht allein vom freien Woh­nungs­markt bes­timmt wer­den.

 


Trans­paren­zhin­weis: Dieser Artikel wurde nach der Veröf­fentlichung um Antworten der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin auf eine Anfrage von Schw­erin Lokal ergänzt.